SHG Service Merzig GmbH
Same addressProvision of occupational therapy services
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Oliver Prof. Dr. med. Adolph since 7/30/2025 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Saarland-Heilstätten Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 74.90% |
Landkreis Merzig-Wadern | 25.10% |
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Klinikum Merzig gGmbHMerzigJahresabschluss zum Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis 30. September 20231. Grundlagen des UnternehmensGegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von Krankenhäusern und die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie der Betrieb des Seniorenzentrum von-Fellenberg-Stift. Zum Gegenstand gehören auch Gründung und Erwerb Medizinischer Versorgungszentren, die Erbringung aller ambulanten Leistungen, welche Krankenhäusern nach dem SGB V gestattet sind, das Eingehen von Kooperationen mit anderen Leistungserbringern sowie die Aus- und Weiterbildung für medizinische und andere Krankenhausberufe. Das Klinikum ist akademisches Lehrkrankenhaus der Universität des Saarlandes. Das Klinikum ist in den Krankenhausplan des Saarlandes 2018 - 2025 (Amtsblatt des Saarlandes Teil I. vom 30. September 2021) für das Rumpfgeschäftsjahr 2023 mit insgesamt 413 Betten/Plätzen aufgenommen. Die Aufnahme in den Krankenhausplan des Saarlandes begründet den Versorgungsauftrag, die Bevölkerung mit stationären und teilstationären Krankenhausleistungen in den einzelnen medizinischen Fachgebieten im Rahmen der genehmigten Betten / Plätzen zu versorgen. Einzugsgebiet ist der Landkreis Merzig-Wadern (schwerpunktmäßig der Standort), das übrige Saarland, Rheinland-Pfalz, Frankreich und Luxemburg. Die Belegung erfolgt hauptsächlich durch die gesetzlichen Krankenversicherer. Das Seniorenzentrum ist im Landespflegeplan des Saarlandes ausgewiesen. Das Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport hat am 5. April 2011 eine Betriebsbestätigung abgegeben, wobei die Anzahl der Betten wie folgt angezeigt wird: 91 Betten in der vollstationären Pflege 4 Betten in der Kurzzeitpflege Einzugsgebiet ist hauptsächlich die Kreisstadt Merzig mit den dazugehörigen Stadtteilen. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenGesamtwirtschaftliche Situation Volkswirtschaftlich bildet der Krankenhaussektor den größten Sektor des deutschen Gesundheitswesens. Der Krankenhaussektor stellt dabei einen attraktiven Wachstumsmarkt mit einer konjunkturunabhängigen Nachfrage dar. Wesentliche Treiber sind hierbei der steigende Bedarf an medizinischer Behandlung in einer alternden Gesellschaft, die wachsende Zahl chronisch kranker Patienten, der medizinische Fortschritt und das erhöhte Gesundheitsbewusstsein in breiten Schichten der Bevölkerung. Dies geht einher mit technischen Trends, die den Zugang zu medizinischen Informationen maßgeblich erleichtert haben. Generell steigt die Nachfrage nach Privat- und Zusatzleistungen sowie nach innovativen Produkten und Therapien, die die Patienten selber bezahlen. Die wirtschaftliche Lage in Deutschland war auch im Jahr 2023 insbesondere geprägt von den Folgen des am 24. Februar 2022 begonnenen Kriegs in der Ukraine sowie den nach wie vor hohen Preisen im Energiebereich sowie für sonstige Bedarfsgüter, wie z.B. Nahrungsmitteln. Konjunkturdämpfend wirkte sich darüber hinaus die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen aus. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Situation der deutschen Krankenhäuser hat sich laut Krankenhaus-Barometer des Deutschen Krankenhaus Instituts (DKI) gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 weiter verschlechtert. Nur noch 5% der Krankenhäuser in Deutschland schätzen ihre Lage als gut ein. Im Vergleich zur letzten Befragung des DKI im Jahr 2022 rechnen 78% der Vertreter der Krankenhäuser in 2023 mit einem negativen Jahresergebnis. Dies stellt eine Verschlechterung um 24% dar. Auch in 2024 wird seitens der Krankenhäuser mit negativen Jahresergebnissen gerechnet. Ausschlaggebend hierfür sind die weiterhin hohen Energiepreis- sowie inflationsbedingte allgemeine Kostensteigerungen. Zu der wirtschaftlichen und finanziell oft schwierigen Situation kommt ein enormer Investitionsbedarf hinzu. Er ergibt sich aus dem medizinischen und technologischen Fortschritt, erhöhten Qualitätsanforderungen und notwendigen Modernisierungen sowie Investitionen in die Digitalisierung. Darüber hinaus konnten die Bundesländer ihrer gesetzlichen Verpflichtung, die dafür notwendigen Mittel bereitzustellen, in den letzten Jahren nicht ausreichend nachkommen. Die Folge ist ein kontinuierlich wachsender Investitionsstau. Die Krankenhäuser in Deutschland müssen sich zunehmend verschulden, um Investitionen tätigen zu können. Die aufgrund der COVID-Pandemie um ein Jahr verschobenen Regelungen zur Abrechnungsprüfung in Krankenhäusern sind im Jahr 2022 in Kraft getreten. Diese sieht eine quartalsbezogene Prüfquote für die Prüfung von Abrechnungsfällen durch die Krankenkassen vor. Die Höhe der krankenhausindividuellen Prüfquote orientiert sich dabei am Anteil unbeanstandeter Rechnungsprüfungen des vorvergangenen Quartals. Der Anteil an unbeanstandeten Rechnungen ist ebenfalls maßgeblich für die Höhe der Aufschläge auf zu korrigierende Rechnungen. Im Rahmen des im Dezember 2022 verabschiedeten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) wurde die Einführung von Tagesbehandlungen in den Krankenhäusern und einer speziellen sektorengleichen Vergütung sowie die finanzielle Förderung von Pädiatrie- und Geburtshilfestationen beschlossen. Durch die Einführung der Tagesbehandlungen erhofft man sich Einsparungen sowie eine kurzfristige Entlastung von Krankenhäusern und insbesondere des Pflegepersonals. Weitere Verbesserungen betreffen den vollständigen Einbezug der Hebammen und Entbindungspfleger im Krankenhaus in das Pflegebudget, Maßnahmen zur Verbesserung der Digitalisierung und die Umstellung der Kostenerstattungen für die Beteiligung der Leistungserbringer an der Telematik-Infrastruktur auf eine Pauschale. Der weiterhin anhaltende Krieg in der Ukraine führte zu Störungen in den Lieferketten und zum Anstieg des Preisniveaus. Die inflationäre Preisentwicklung hatte auch erhebliche Auswirkungen in den Krankenhäusern. Hierbei traf insb. die Energiepreisentwicklung die Krankenhäuser. Dies versuchte der Gesetzgeber durch Hilfsprogramme zu begrenzen. Im Zeitraum Oktober 2022 bis Mai 2024 wird an die Krankenhäuser pauschale Ausgleichszahlungen für die unmittelbar gestiegenen Kosten sowie krankenhausindividuelle Erstattungen für die direkten Mehrkosten beim Bezug von Erdgas, Fernwärme und Strom gezahlt. 2.2 GeschäftsverlaufDarstellung wesentlicher Ereignisse, die für den Geschäftsverlauf ursächlich waren Aufgrund der bereits im Vorjahr angespannten Liquiditäts- und Ergebnissituation wurden durch die Geschäftsführung und die Gesellschafter Gegenmaßnahmen ergriffen, die jedoch nicht verhindern konnten, dass mit Datum vom 25.07.2023 beim Amtsgericht Saarbrücken ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft zur Vorbereitung der Sanierung im Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung beantragt werden musste. Mit Beschluss des Amtsgerichtes Saarbrücken wurde mit Datum vom 26.07.2023 zur Vorbereitung der Sanierung im Schutzschirmverfahren die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet. Die Entwicklung der Leistungszahlen ist auch in 2023 deutlich unter den Leistungszahlen vor der COVID-19 Pandemie. Auf die Darstellung des Vorjahresvergleich wird auf Grund des Rumpfgeschäftsjahres und der daher eingeschränkten Vergleichbarkeit verzichtet. Die Fallzahlen beliefen sich im Zeitraum vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 auf 8.739 Fälle (inkl. Psychiatrie). Im somatischen Bereich beträgt der Case-Mix 5.476 CM und im stationären Bereich sowie in den Tageskliniken der Psychiatrie beläuft sich der Day-Mix auf 20.921 DM. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 belaufen sich die Erlöse der Positionen 1. - 4. der Gewinn- und Verlustrechnungen auf T€ 44.388 (Vorjahr gesamt: T€ 59.271). Für das Geschäftsjahr 2023 wurde bereits eine Vereinbarung für das Klinikum Merzig mit den Kostenträgern abgeschlossen, um mittelfristige Planungssicherheiten zu erhalten. Im Bereich des Seniorenzentrums waren im Vergleich zum Vorjahreszeitraum rückläufige Belegungszahlen (- 1.052 Berechnungstage) zu verzeichnen. Im Einzelnen stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wie folgt dar: Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich um T€ 10.161 auf T€ 55.659 erhöht, wobei sich im Wesentlichen das Anlagevermögen um T€ 1.831 auf T€ 31.306, die Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht um T€ 1.341 auf T€ 7.220, die Guthaben bei Kreditinstituten um T€ 3.135 auf T€ 5.317. Des Weiteren ist die Erhöhung der Bilanzsumme auf den erstmaligen Ausweis eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von T€ 5.539 zurückzuführen. Dem gegenüber haben sich die Vorräte um T€ 100 auf T€ 1.904 verringert. Die Zugänge zum Anlagevermögen, ohne Berücksichtigung der Finanzanlagen, haben die planmäßigen Abschreibungen und die Anlagenabgänge des Geschäftsjahres mehr als kompensiert. Der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen beträgt 56,2% (Vorjahr: 64,8%). Auf der Passivseite haben sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 828 auf T€ 2.214, die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter um T€ 2.401 auf T€ 5.422, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um T€ 1.576 auf T€ 3.296, die Sonderposten aus Zuwendungen des Sachanlagevermögens um T€ 481 auf T€ 20.175, die Rückstellungen um T€ 468 auf T€ 3.911 sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um T€ 522 auf T€ 5.139 erhöht. Auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung haben sich insbesondere die sonstigen Verbindlichkeiten um T€ 11.349 auf T€ 12.256 erhöht. Gegenläufig verringerten sich die Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht um T€ 807 auf T€ 2.845 sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten um T€ 607 auf T€ 401. Das Eigenkapital wurde durch den Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 9.838 vollständig aufgezehrt, so dass insgesamt ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von T€ 5.539 zum Bilanzstichtag 30.09.2023 ausgewiesen wird. Die bilanzielle Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag 30.09.2023 beträgt somit am Bilanzstichtag 0,00% (Vorjahr: 13,29%). Die wirtschaftlich eigenen Mittel (Eigenkapital, abzüglich nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag, zzgl. Sonderposten) belaufen sich am Bilanzstichtag auf T€ 14.636 gegenüber T€ 25.745 im Vorjahr. Der Deckungsgrad des Anlagevermögens durch wirtschaftlich eigene Mittel ist von 87,3 % im Vorjahr auf 46,8% am Bilanzstichtag gesunken. Finanzlage Der Mittelzufluss aus dem Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (T€ 5.931) und der Finanzierungstätigkeit (T€ 780) konnten die Mittelabflüsse aus dem Cashflow aus der Investitionstätigkeit (T€ -3.576) ausgleichen. Der signifikante Anstieg des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist im Wesentlichen auf den Zufluss von Insolvenzausfallgeldern in Höhe von rd. Mio. € 10 ebenso auf Mittelzuflüsse aus der Förderung von Energiekosten nach § 26f KHG in Höhe von T€ 1.430 zurückzuführen. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Tilgungen für die Darlehen (T€ -303) sowie der Aufnahme kurzfristiger Kontokorrentdarlehen (T€ 826) und der Zinsen (T€ -410) wurde im Finanzierungsbereich ein Mittelzufluss in Höhe von T€ 780 ausgewiesen. Im Investitionsbereich wird ein Mittelabfluss in Höhe von T€ 3.576 ausgewiesen, der sich aus Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen (T€ 132), Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (T€ 3.271), Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (T€ 469), und erhaltene Zinsen (T€ 68) sowie Auszahlungen in das Deckungsvermögen zur Altersteilzeit (T€ 283) und Einzahlungen aus Abgängen des Deckungsvermögens (T€ 247) zusammensetzt. Am Bilanzstichtag belief sich der Finanzmittelfonds auf T€ 5.317 (Vorjahr T€ 2.182). Ertragslage Ein Vergleich mit den Vorjahreswerten ist auf Grund des Rumpfgeschäftsjahres vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 nur eingeschränkt aussagekräftig. Die Gesamtleistung (Positionen 1.-6. der GuV) der Gesellschaft beträgt im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 T€ 51.809. Die Erlösentwicklung ist im Wesentlichen durch eine auf niedrigem Niveau stagnierende Leistungsentwicklung zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um T€ 506 auf T€ 801 zurückgegangen. Die Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand soweit sie nicht Zuwendung zur Finanzierung von Investitionen betreffen, haben sich um T€ 1.214 auf T€ 2.878 erhöht. Sie beinhalten neben dem Zuschuss des Landkreises Merzig-Wadern aus dem Betrauungsakt zur Erbringung von Medizinischen Versorgungsleistungen und Notfalldiensten im Bereich Gynäkologie und Geburtshilfe (T€ 975) auch die Energiehilfen nach § 26f KHG in Höhe von T€ 1.765. Die Aufwendungen für die Betriebsleistung einschließlich der Erträge aus dem Fördermittelbereich (Positionen 9 bis 15 der GuV) belaufen sich im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 auf T€ 64.900 (im Vorjahr: T€ 75.522). Die Personalaufwendungen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 T€ 39.904 (im Vorjahr: T€ 50.307). Die im Rahmen der Materialaufwendungen ausgewiesenen bezogene Leistungen sind mit T€ 5.203 höher als im Gesamten Vorjahr 2022 (T€ 4.497), insbesondere aufgrund weiter gestiegener Aufwendungen für Honorarkräfte. Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 716) auf T€ 11.605 betrifft überwiegend Beratungskosten im Zusammenhang des Insolvenzverfahrens. Das negative Finanzergebnis hat sich mit T€ 347 nach T€ 115 im Vorjahr verschlechtert. Dies ist im Wesentlichen auf gestiegene Zinsaufwendungen zurückzuführen. Nach Berücksichtigung des Finanz- und Steuerergebnisses ergibt sich ein Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023 von T€ 9.838 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ 3.127) bei der Klinikum Merzig gGmbH. Am Bilanzstichtag beläuft sich der Finanzmittelfonds auf T€ 5.317 gegenüber T€ 2.182 im Vorjahr. Für das Klinikum Merzig wurde für das Gesamt-Geschäftsjahr 2023 im Wirtschaftsplan ein negatives Jahresergebnis in Höhe von ca. T€ 1.182 erwartet. Der ursprüngliche Wirtschaftsplan ging von einem deutlich höheren Leistungsniveau auf Vor-Corona-Niveau aus. Darüber hinaus haben Kostensteigerungen sowie Aufwendungen für Honorarkräfte und Zusatzkosten im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren zur Planabweichung beigetragen. Dieser Wirtschaftsplan wurde mit Eröffnung der Insolvenz aktualisiert und in eine integrierte Planung bis 2027 überführt. Finanzielle und nichtfinanzielle Steuerungsgrößen Die Steuerung der Gesellschaft durch die Geschäftsführung erfolgt unter Berücksichtigung strategischer und finanzieller Ziele. Diese Ziele werden im Rahmen jährlich stattfindender Wirtschaftsplangespräche festgelegt, die Zieleinhaltung monatlich überwacht und entstehende Abweichungen analysiert. Maßgebliche Größen im Rahmen der Berichterstattung an die Saarland-Heilstätten GmbH als Konzernobergesellschaft sind neben dem Jahresergebnis, Erlöse aus Krankenhausleistungen, Personalkosten und kurzfristig verfügbare finanzielle Mittel. Als nichtfinanzielle Steuerungsgrößen werden der Nutzungsgrad, Case-Mix (CM) sowie der Case-Mix-Index (CMI) herangezogen. Weitere Indikatoren zur Unternehmenssteuerung stellen Maßnahmen im Bereich der Qualitätssicherung, z.B. regelmäßig stattfindende Audits bzw. Zertifizierungen, sowie Ergebnisse laufender Patientenbefragungen dar. Investitionen Im Rumpfgeschäftsjahr zum 30.09.2023 wurden Investitionen in das Sachanlagevermögen in Höhe von T€ 3.271 vorgenommen. Die Wesentlichen Positionen davon sind Lizenzen und Software T€ 469, Umbauten im Haupthaus und des KJP-Gebäudes T€ 778, Einrichtungen und Ausstattungen T€ 2.410. Mitarbeiter Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Vollkräfte hat sich insgesamt von rd. 590 im Vorjahr auf 613 zum 30.09.2023 erhöht. Der Anstieg der Personalzahlen ist im Wesentlichen auf die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung in weiteren Fachbereichen der somatischen Medizin ab 01.01.2021 und tarifbedingte Änderungen zurückzuführen. 3. Risiko-, Chancen- und Prognoseberichterstattung3.1. Risiko- und ChancenberichterstattungDie Krankenhauslandschaft insgesamt befindet sich im Umbruch. Neue Prozesse und Strukturen in der Krankenversorgung stellen die Krankenhäuser vor konzeptionelle und bauliche Herausforderungen. Zudem sind die Krankenhäuser einem immer stärker werdenden Wettbewerb ausgesetzt. Der Zwang zu verstärkter Wirtschaftlichkeit, aber auch zu mehr Qualität bei der Erbringung von Krankenhausleistungen führt vermehrt zu Privatisierungs-, Fusions- und Kooperationsprozessen. Der sich dadurch ergebende Verdrängungswettbewerb der Marktteilnehmer untereinander wird weitergehen. Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement innerhalb der SHG-Gruppe eingebunden. Die vorgegebenen Instrumente zur Risikofrüherkennung und -überwachung (Monatliches Berichtswesen mit Soll- und Ist-Vergleich, regelmäßige Berichterstattung an die Überwachungsgremien, Qualitätsmanagementsysteme, internes Kontrollsystem) dienen unter anderem auch dazu, mögliche Risiken systematisch und frühzeitig zu erkennen, sie zu analysieren und zu bewerten, zu kommunizieren, zu dokumentieren und geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Die Gesamtrisikolage, die sich aus den verschiedenen Einzelrisiken (Gesamtwirtschaftliche Risiken, Branchenrisiken, Budget-, Beschaffungs- und Organisationsrisiken, finanzielle und rechtliche) zusammensetzt, hat sich nach unserer Einschätzung gegenüber dem Vorjahr hinsichtlich der Risikotreiber grundsätzlich nicht wesentlich verändert. Finanzierung Risiken hinsichtlich von Erlösrückgängen bei den Krankenhausleistungen können sich insbesondere aus der Anpassung des Landesbasisfallwertes des Saarlandes an den Bundesbasisfallwert ergeben. Dies ist insbesondere deshalb der Fall, da der Landesbasisfallwert des Saarlandes im Vergleich zum Bundesdurchschnitt am oberen Ende rangiert. Durch eine Ausweitung der Leistungsangebote wird versucht diese Entwicklung zu beherrschen, wobei unklar ist, wie sich die weitere Entwicklung bezüglich Leistungsmehrungen im Verlaufe der Zeit darstellen wird. Gleiches gilt für die Ausdehnung des DRG-Systems auf den bisher von der Bundespflegesatzverordnung erfassten Bereich der Psychiatrie. Das Psych-Entgeltgesetz vom 21. Juli 2012 für die psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen brachte die Einführung eines neuen, leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems auf der Grundlage von tagesbezogenen Entgelten (§ 17d KHG). Das Psych-Entgeltgesetz sieht für die schrittweise Einführung des neuen Psych-Entgeltsystems eine budgetneutrale Phase bis 2019 sowie eine Anpassungsphase bis 2024 vor. Die für die Krankenhäuser seit 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen, bspw. für Intensivmedizin, Kardiologie, Unfallchirurgie und Geriatrie, sind mit erheblichen Risiken verbunden. Können die Untergrenzen im monatlichen Durchschnitt nicht erfüllt werden, greifen empfindliche Vergütungsabschläge oder Fallzahlabsenkungen. Es ist zu erwarten, dass sich der Mangel an Pflegekräften deshalb stark auf die finanzielle Lage der Krankenhäuser auswirken kann. Weiterhin ungelöst bleibt die trotz gesetzlicher Vorschrift seit vielen Jahren bestehende unzureichende und stark vernachlässigte Investitionsfinanzierung durch die Bundesländer. Diesbezüglich gab es mit den jüngsten gesetzgeberischen Initiativen keine Erleichterungen mit Ausnahme des Krankenhauszukunftsgesetzes und seinen Fördermöglichkeiten im Bereich Digitalisierung der Krankenhäuser - jedoch ohne Rechtsanspruch. Damit bleibt es erforderlich in erheblichem Umfang Eigenmittel für Investitionen aufzuwenden, um entsprechend investieren zu können. Kostenentwicklung Die Personalkostenerhöhung im ärztlichen, aber auch im nicht ärztlichen Dienst, hat sich in den zurückliegenden Tarifrunden weiter fortgesetzt. In unserer Branche besteht aufgrund des Fachkräftemangels ein intensiver Wettbewerb um bestimmte Personalgruppen, insbesondere qualifiziertes ärztliches Personal und Pflegepersonal mit Fachweiterbildung wird gesucht. Im Bereich der Beschaffung und Materialwirtschaft arbeitet die Saarland-Heilstätten GmbH eng mit dem Tochterunternehmen Apolog zusammen, um die Versorgungssicherheit zu akzeptablen Konditionen zu gewährleisten. Nichtdestotrotz bestehen Risiken hinsichtlich zukünftiger Lieferschwierigkeiten bei Verbrauchsmaterialien bzw. der Versorgung mit Medikamenten und Qualitätsproblemen. Seit Ausbruch der Covid-Pandemie haben Lieferengpässe und Produktausfälle zugenommen. Aufgrund des derzeitigen Angriffskriegs gegen die Ukraine kann es zu weiteren Lieferengpässen insb. in der Medikamentenversorgung des Klinikums Idar-Oberstein mit überproportionalen Preissteigerungen kommen. Liquidität Im Geschäftsjahr 2023 verschlechterte sich - trotz Umsetzung der bereits im Vorjahr ergriffenen Maßnahmen - die Liquiditätssituation des Klinikums Merzig weiter. Am 25. Juli 2023 wurde durch die Geschäftsführung der Klinikum Merzig gGmbH zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren ein Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Diesem Antrag wurde am 26. Juli 2023 durch das Amtsgericht Saarbrücken stattgegeben. Mit Hilfe der Generalbevollmächtigten und externen Beratern wurde ein Konzept zur langfristigen Stabilisierung des Klinikums Merzig erarbeitet. Dieses beinhaltet u.a. die Schließung der Geburtshilfe sowie Verlagerung von Teilen der Psychiatrie zum Mutterunternehmen Saarland-Heilstätten an die Standorte Völklingen und Sonnenberg. Durch die freiwerdenden Räumlichkeiten als Folge der Schließung der Fachabteilung Geburtshilfe sowie Verlagerung von Teilen der Psychiatrie zur Saarland-Heilstätten Standort Völklingen wird der Großteil des Krankenhausbetriebs im Neubau konzentriert. Neben der Reorganisation im räumlichen Bereich wurde ein sozialverträglicher Abbau des Personalbestandes - angepasst an die neue Struktur des Klinikums Merzig ohne Geburtshilfe und verkleinerter Psychiatrie - vereinbart. Dies wird ebenfalls zu einer Verbesserung der Ergebnis- und Liquiditätslage der Klinikum Merzig gGmbH beitragen. Weiterhin beinhaltet das Sanierungskonzept ein kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket, das sich insbesondere aus Leistungssteigerungen in den bestehenden Klinikbereichen sowie einer Kostensenkung und Prozessoptimierung zusammensetzt. Daneben ist ein Aufbau zusätzlicher bzw. komplementärer Erlöspotentiale im Sanierungszeitraum eingeplant. Darüber hinaus hat der Landkreis Merzig-Wadern sich an der Klinikum Merzig gGmbH mit 25,1 % beteiligt und wird in den nächsten 4 Jahren die Defizite der Gesellschaft mit bis zu T€ 27.500 übernehmen. Das Defizit der Gesellschaft wird sich auf Basis der zugrunde gelegten Planungsprämissen in den Jahren 2024 bis 2027 sukzessive im Rahmen der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen reduzieren. Die Saarland-Heilstätten GmbH als Mutterunternehmen hat die fälligen Darlehen der Klinikums Merzig gGmbH in Höhe von ca. T€ 5.408 gegenüber der Sparkasse Merzig-Wadern übernommen. Von der Gläubigerversammlung wurde der vorgelegte Insolvenzplan genehmigt, sodass zum 30. April 2024 das Insolvenzverfahren beendet werden konnte. Die aktuelle Liquiditätsplanung zeigt nun nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zum 30. April 2024 und unter Berücksichtigung der durchgeführten bzw. noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen (u. a. Erlössteigerungen, Kostensenkung und Prozessoptimierung), dass die Zahlungsfähigkeit der Klinikum Merzig gGmbH unter den zugrunde gelegten Planungsprämissen sowie in Abhängigkeit der erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2027 gesichert ist. Finanzanlagen Die Geschäftsentwicklung der Tochter- und Schwesterunternehmen wird laufend überwacht, um etwaige Werthaltigkeitsrisiken in Bezug auf Finanzanlagen und Forderungen frühzeitig zu identifizieren und um Maßnahmen einleiten zu können. Als Ergebnis unserer Analyse von Risiken, Gegenmaßnahmen, Absicherungen und Vorsorgen sind auf Basis der gegenwärtigen Risikobewertung keine bestandsgefährdenden Risiken vorhanden. Fachkräftemangel Die Einführung der Pflegepersonaluntergrenzen Verordnung stellt eine zentrale Herausforderung für den gesamten Gesundheitsmarkt dar und hat somit auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Klinikums. Dieser Herausforderung begegnete und begegnet die Saarland-Heilstätten durch zahlreiche Personalbindungsmaßnahmen, Kampagnen und Recruitings aus dem In- und Ausland. Dabei gilt es, neben einer angemessenen Vergütung sowie eine flexible mitarbeiterorientierte Arbeitsatmosphäre zu bieten und gemeinsam zu schaffen. Daneben hat die Aus- und Fortbildung der eigenen Fach- und Servicekräfte für uns hohe Priorität. Durch die optimale Qualifizierung unserer Mitarbeiter gewährleisten wir ein hohes Innovationspotenzial und zukunftweisende Prozesse, nicht nur auf dem Gebiet höchstwertiger Medizin, sondern auch bezogen auf unsere wirtschaftlichen Aktivitäten. Informationstechnologie & Digitalisierung Wir sind heute stärker denn je von einer funktionierenden IT-Struktur abhängig. Der erfolgreiche Behandlungspfad eines Patienten (von der Aufnahme über die Diagnostik und Behandlung bis hin zur Dokumentation) hängt wesentlich von unserer integrierten IT ab. Den Weg der Integration gehen wir weiter mit der Zusammenführung der IT-Abteilungen Saarbrücken und Merzig. Darüber hinaus koordinieren wir konzernweit die Investitionen in unsere IT-Systeme. Dadurch lassen sich erhebliche Kosten einsparen. Störungen in der IT-Integration und -Infrastruktur sowie in den dazugehörigen Verfahren können entsprechende Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage haben. In den vergangenen Jahren hat sich die allgemeine Risikolage im Bereich der IT durch eine weltweite Steigerung von Cyberangriffen erhöht. Um dieser Entwicklung angemessen zu begegnen, haben wir Maßnahmen ergriffen, um die IT-Sicherheit weiter zu verbessern und mögliche Cyberangriffe auch zukünftig weiterhin erfolgreich abwehren zu können. Wir führen unabhängige interne und externe Penetrationstests durch, welche die Leistungsfähigkeit unserer Sicherheitsmaßnahmen erhöhen. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) stehen in Zukunft bei der SHG-Maßnahmen in Form des Aufbaus eines Informationsicherheitsmanagementssystems sowie Berechtigungsmanagements an, um die IT-Sicherheit weiter zu verbessern. Durch die Digitalisierung kann es langfristig zu einer Qualitätsverbesserung in der Versorgung und einer Optimierung von internen Prozessabläufen kommen, da Sektorengrenzen überwunden und wichtige behandlungsrelevante Informationen zeitnah und ohne Informationsverluste ausgetauscht werden. Auf Management- und Verwaltungsebene hat die Saarland-Heilstätten bereits viele Prozesse digitalisiert und wird diese Digitalisierung weiter vorantreiben. Unterstützt wird die Digitalisierung durch das am 18. September 2020 beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Gefördert werden Digitalisierung, IT-Sicherheit, moderne Notfallkapazitäten sowie die Entwicklung und Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Schwerpunktmäßig hat das KHZG zum Ziel, die digitale Infrastruktur und die moderne Notfallversorgung zu verbessern. Insbesondere werden notwendige Investitionen in die (informations-)technische Ausstattung der Notaufnahmen sowie in die digitale Infrastruktur zur Förderung der internen, innersektoralen und sektorübergreifenden Versorgung von Patientinnen und Patienten vorgenommen. Es werden explizit Projekte gefördert, die im Verbund mit anderen Leistungserbringern umgesetzt werden, sowohl benachbarte Krankenhäuser als auch niedergelassene Ärzte oder Rettungsdienste. Bauliche Weiterentwicklung des Klinikums Aufgrund der sich abzeichnenden Baumaßnahmen - wie bereits zuvor ausführlich beschrieben - und der damit verbundenen Aufwertung des Klinikums wird sich die Attraktivität des Krankenhausstandortes weiter verbessern. Hierdurch wird eine positive Abgrenzung zu den Mitbewerbern erreicht. Regionalität und Konzernverbund Stärken sehen wir u.a. in der geographischen Lage unseres Klinikums mit geringer Krankenhausdichte im nordwestlichen Saarland. Hier gilt es die hohe Akzeptanz bei der Bevölkerung weiter auszubauen. Die Chancen in dieser Marktlage als mittlerweile einziger Akutversorger im Landkreis Merzig-Wadern sind in der regionalen Entwicklung somit gegeben. Daneben können Potentiale in der Vernetzung über die Sektorengrenzen (ambulant, stationär, rehabilitativ) mit den anderen Standorten bzw. Gesellschaften sowie der Einbindung in die SHG-Gruppe genutzt werden. 3.2. PrognoseberichterstattungDie dynamische Entwicklung im Gesundheitssektor und insbesondere in der stationären Krankenversorgung führen zur Notwendigkeit, auf der Basis des erstellten Sanierungskonzeptes im Rahmen des Schutzschirmverfahrens die eingeleiteten strukturellen und personellen Maßnahmen wesentlich weiterzuentwickeln. So werden auch die Entwicklungen im Nordsaarland zur Realisierung des SHG-Konzepts "SHG-Klinikum Hochwald" in die Langfristplanung übernommen. Für das Seniorenzentrum ergab sich im Jahr 2024 nach besonderen Herausforderungen in den Zeiten des Coronavirus eine leichte Erholung der Belegungszahlen. Auf Basis der aktueller Risikoanalysen und unter Berücksichtigung eingeleiteter Sanierungsmaßnahmen (siehe unter Abschnitt 3.1) sowie auch durch die vereinbarten Unterstützungsmaßnahmen des Landkreises gehen wir von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit insbesondere aufgrund der Beendigung des Insolvenzverfahrens aus. Wie bereits in Abschnitt 2.2 erläutert, war das Geschäftsjahr 2023 von einer deutlichen Abweichung des Wirtschaftsplanes 2023 geprägt. Wesentlich hat sich das Nichterreichen der geplanten Leistungserbringung sowohl im psychiatrischen als auch somatischen Bereich sowie die gestiegenen Kosten (u. a. gestiegene Aufwendungen für Honorarkräfte) - hier insbesondere die starken Tarifsteigerungen im Personalbereich mit nicht adäquater Preissteigerung in den medizinischen Leistungen - auf den Geschäftsverlauf 2023 negativ ausgewirkt. Somit beläuft sich das vorläufige Jahresergebnis für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 auf ca. T€ - 14.361. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Geschäftsführung ein negatives operatives Jahresergebnis im niedrigen zweistelligen Millionenbereich ohne Berücksichtigung des Sanierungsgewinns aufgrund der Beendigung des Schutzschirmverfahrens zum 30. April 2024. Wie oben dargelegt, ist die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft unter den zu Grunde gelegten Planungsprämissen der Geschäftsführung sowie unter Berücksichtigung der erfolgreichen Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2027 gesichert. Nichtsdestotrotz besteht die Möglichkeit, dass bei negativen Abweichungen von den zu Grunde gelegten Planungsprämissen sowie bei Nichterreichen der Sanierungsziele es zu Liquiditätsengpässen kommen kann, die ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Bestandsgefährdung und mithin zur erneuten Insolvenz der Klinikum Merzig gGmbH führen kann. Wir gehen aber davon aus, dass mit der weiteren Umsetzung der eingeleiteten Sanierungs- und strukturellen Maßnahmen zumindest auf längere Sicht ein ausgeglichenes operatives Ergebnis erzielt wird.
Merzig, 11. November 2024 Geschäftsführer Bernd Mege Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 30.09.2023
Anhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis 30. September 2023 mit AnlagennachweisI. Angaben zur Aufstellung des JahresabschlussesDie Klinikum Merzig gemeinnützige Gesellschaft mbH wird unter HRB 63714 beim Amtsgericht Saarbrücken geführt. Der Jahresabschluss zum 30. September 2023 wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Im Einzelfall wurden zum besseren Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ausgewählte Posten der KHBV im Sinne des § 265 Abs. 5 HGB ausgewiesen. Wegen der überwiegenden Geschäftstätigkeit im Bereich der Krankenversorgung wurde die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 298 (1) HGB i. V. m. § 265 (4) HGB um folgende Posten erweitert: - Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens, - Forderungen bzw. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht, - Forderungen gegen Gesellschafter bzw. den Krankenhausträger, - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem Krankenhausträger, - Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung (bis 31.12.2022), - Erlöse aus Krankenhausleistungen, - Erlöse aus Wahlleistungen, - Erlöse aus ambulanten Leistungen des Krankenhauses, - Nutzungsentgelte der Ärzte, - Umsatzerlöse nach § 277 Abs. 1 HGB, soweit nicht in den Nr. 1.-4. Enthalten, - Zuweisungen und Zuschüsse der öffentlichen Hand, soweit nicht Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen, - Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen, - Erträge aus der Auflösung von Sonderposten / Verbindlichkeiten nach KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens, - Aufwendungen aus der Zuführung von Sonderposten / Verbindlichkeiten nach dem KHG und aufgrund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens. Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft zum 30.09.2023 wurde ein Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 30.09.2023 gebildet. Insofern sind die Folgenden Angaben zum Vorjahr nur eingeschränkt vergleichbar. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Klinikum Merzig gGmbH hat den Jahresabschluss zum 30. September 2023 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Die Bewertung wurde trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung in Höhe von T€ 5.539 unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen (vgl. diesbezüglich Lagebericht Abschnitt 3. und 4. Wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung). Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 250,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 250,00 bis € 1.000,00 wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen und pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Zugangsjahr und den vier darauffolgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig übernommen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten und gegebenenfalls mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens Den Restbuchwerten der mit Fördermitteln nach dem KHG finanzierten Anlagegegenstände stehen auf der Passivseite gleichhohe Sonderposten aus Fördermitteln nach dem KHG gegenüber. Entsprechendes gilt für Anlagegegenstände, die mit Mitteln aus Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand bzw. Dritter finanziert wurden. Die Sonderposten sind in Höhe der Abschreibung auf die mit diesen Fördermitteln finanzierten Vermögensgegenstände aufzulösen. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zum letzten Einstandspreis oder zu niedrigeren Tageswerten bewertet. Es wird ein pauschaler Wertabschlag von 5 % für Wert-, Gängigkeits- und andere Risiken berücksichtigt. Unfertige Leistungen Bei den unfertigen Leistungen handelt es sich um Leistungen für am Bilanzstichtag noch nicht entlassene Patienten (Überlieger). Die Bestände sind zu Herstellungskosten auf Basis der DRG-Fallpauschalen (Erlösaufteilungsmethode) bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten (Nennwert) bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt, erkennbaren Einzelrisiken wird durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Auf noch nicht einzelwertberichtigte Forderungen, ausgenommen nicht risikobehaftete Forderungen, wird wegen des allgemeinen Kreditrisikos eine Pauschalwertberichtigung von rund 2 % gebildet. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter und verbundene Unternehmen Die Forderungen gegen Gesellschafter (T€ 46) betreffen in Höhe von T€ 46 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen (T€ 142) betreffen in Höhe von T€ 142 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel werden mit dem Nominalwert bilanziert. Latente Steuern Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt, soweit solche Sachverhalte gegeben sind, in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung In Höhe der Abschreibungen auf die aus Eigenmitteln vor Beginn der Förderung nach dem KHG beschafften Sachanlagen, für die ein Ausgleich für die Abnutzung in der Zeit ab Beginn der Förderung verlangt werden kann, ist nach (§ 9 Abs. 2 Nr. 4 KHG) ein Ausgleichsposten zu bilden. Der Ausgleichsposten für Eigenmittelförderung ist im handelsrechtlichen Sinne als Korrekturposten zum Eigenkapital anzusehen. Im Zusammenhang mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft wurde der Ausgleichsposten aus Eigenmittelförderung zum 30.09.2023 nach handelsrechtlichen Grundsätzen mit der Kapitalrücklage verrechnet. Aktiver Ausgleichsposten aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Verrechnung der Altersteilzeitrückstellungen mit dem zugehörigen Deckungsvermögen (§ 246 Abs. 2 Satz 1. 1. Halbsatz HGB) Das Deckungsvermögen dient ausschließlich der Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen und ist dem Zugriff fremder Dritter entzogen. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögen erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verlusten aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Aufwandsrückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB in der bis zum 25. Mai 2009 geltenden Fassung werden entsprechend Art. 67 Abs. 3 S. 1 EGHGB beibehalten. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens wird im Anlagennachweis gem. Anlage 3 KHBV bzw. § 268 Abs. 2 HGB am Ende des Anhangs dargestellt. Anteile an verbundenen UnternehmenDer Anteilsbesitz stellt sich zum 30. September 2023 wie folgt dar:
*) die Angaben beziehen sich auf den 31.12.2022 Bilanzgewinn/-verlust (-)
Sonderposten aus Zuweisungen zur Finanzierung des Anlagevermögens Die Sonderposten entsprechen dem Teil des Anlagevermögens, der mit Fördermitteln nach dem KHG, Zuweisungen und Zuschüssen der öffentlichen Hand sowie Zuweisungen und Zuschüssen von Dritten finanziert ist. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen (T€ 3.704) enthalten im wesentlichen Vorsorgen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich (nach Saldierung mit dem Deckungsvermögen) in Höhe von T€ 2.751, ausstehende Rechnungen, Rückforderungen Kostenträger für MDK-Prüfungen sowie unterlassene Instandhaltungen von insgesamt T€ 953. Mit den Rückstellungen für Altersteilzeit wurden gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB die zu Anschaffungskosten (= Zeitwert) bilanzierten, zugehörigen Deckungsvermögen in Höhe von T€ 402 saldiert. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen mit T€ 3.022 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und im übrigen Darlehen in Höhe von T€ 2.400. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft hat gegenüber der Medizinisches Versorgungszentrum Saarbrücker Straße 8 Losheim GmbH im Rahmen einer Patronatserklärung erklärt, dass sie die Gesellschaft finanziell so ausstatten wird, dass diese ihren Verpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern nachkommen kann. Die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (RZVK) ist eine Zusatzversorgungseinrichtung mit Sitz in Saarbrücken. Die RZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeit-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Altersversorgung wird durch Beiträge über ein Abschnittsdeckungsdeckungsverfahren (Umlageverfahren) finanziert. Der aktuelle Arbeitgebersatz von 7,50% und das Sanierungsentgelt des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts sind in der Satzung der Zusatzversorgungskasse des Saarlandes vom 01.01.2001 geregelt. Die Summe der umlagepflichtigen Gehälter beträgt T€ 35.400 (davon Ärzte T€ 9.240). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungErlöse aus allgemeinen Krankenhauserlösen und Erträgen aus Leistungen des Seniorenzentrums
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 26 enthalten. Abschreibungen Die Aufgliederung der Abschreibungen ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere die Büromaterialien und Druckarbeiten, EDV-Kosten, zentrale Personalkosten, Instandhaltungs- und Wartungskosten, Versicherungen, Mieten, Pachten, Lizenzen sowie periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 114. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 3. Diese Aufwendungen resultieren aus der Lastenverteilung in Zusammenhang mit der Schließung bzw. Abwicklung Klinik St. Michael Völklingen. Steuern vom Einkommen und Ertrag Die Steuern für das laufende Jahr betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. Sonstige AngabenMitarbeiter Im Berichtsjahr waren im Durchschnitt 612,51 (Vorjahr 589,49) Vollkräfte beschäftigt. Geschäftsführung Herr Bernd Mege, Wadgassen Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzte sich in 2023 wie folgt zusammen:
Gesamtbezüge der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates Für den Einsatz der Geschäftsführung in der Klinikum Merzig gGmbH wurde eine Umlage an die Saarland-Heilstätten GmbH geleistet. Hinsichtlich auf die Höhe der Umlage wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen. Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrates betrugen T€ 10. Vorschlag über die Verwendung des JahresergebnissesDer Jahresfehlbetrag 2023 setzt sich wie folgt zusammen:
Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 30. September 2023 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01.01.-30.09.2023 von € 9.838.435,87 auf neue Rechnung vorzutragen. Prüfungs- und BeratungsgebührenDas für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen T€ 35 und für Bestätigungsleistungen T€ 15. Das von nahestehenden Unternehmen des Abschlussprüfers für Steuerberatungsleistungen berechnete Honorar beträgt T€ 3 und für sonstige Beratung T€ 2. KonzernzugehörigkeitDie Klinikum Merzig gGmbH, Merzig, wird in den befreienden Konzernabschluss ihrer alleinigen Gesellschafterin, der Saarland-Heilstätten GmbH, Saarbrücken, einbezogen. NachtragsberichtAm 25. Juli 2023 wurde durch die Geschäftsführung der Klinikum Merzig gGmbH zur Vorbereitung einer Sanierung im Schutzschirmverfahren ein Antrag auf vorläufige Eigenverwaltung wegen drohender Zahlungsunfähigkeit gestellt. Diesem Antrag wurde am 26. Juli 2023 durch das Amtsgericht Saarbrücken stattgegeben. Mit Hilfe der Generalbevollmächtigten und externen Beratern wurde ein Konzept zur langfristigen Stabilisierung der Klinikums Merzig gGmbH erarbeitet. Dieses beinhaltet u.a. die Schließung der Geburtshilfe sowie Verlagerung von Teilen der Psychiatrie zum Mutterunternehmen Saarland-Heilstätten GmbH an die Standorte Völklingen und Sonnenberg. Durch die freiwerdenden Räumlichkeiten als Folge der Schließung der Fachabteilung Geburtshilfe sowie Verlagerung von Teilen der Psychiatrie zur Saarland-Heilstätten GmbH Standort Völklingen wird der Großteil des Krankenhausbetriebs im Neubau konzentriert. Neben der Reorganisation im räumlichen Bereich wurde ein sozialverträglicher Abbau des Personalbestandes - angepasst an die neue Struktur des Klinikums Merzig ohne Geburtshilfe und verkleinerter Psychiatrie - vereinbart. Dies wird ebenfalls zu einer Verbesserung der Ergebnis- und Liquiditätslage der Klinikum Merzig gGmbH beitragen. Weiterhin beinhaltet das Sanierungskonzept ein kurz- und mittelfristiges Maßnahmenpaket, das sich insbesondere aus Leistungssteigerungen in den bestehenden Klinikbereichen sowie einer Kostensenkung und Prozessoptimierung zusammensetzt. Daneben ist ein Aufbau zusätzlicher bzw. komplementärer Erlöspotentiale im Sanierungszeitraum eingeplant. Darüber hinaus hat der Landkreis Merzig-Wadern sich an der Klinikum Merzig gGmbH mit 25,1 % beteiligt und wird in den nächsten 4 Jahren die Defizite der Gesellschaft mit bis zu T€ 27.500 übernehmen. Das Defizit der Gesellschaft wird sich auf Basis der zugrunde gelegten Planungsprämissen in den Jahren 2024 bis 2027 sukzessive im Rahmen der Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen reduzieren. Die Saarland-Heilstätten GmbH als Mutterunternehmen hat die fälligen Darlehen der Klinikum Merzig gGmbH in Höhe von ca. T€ 5.408 gegenüber der Sparkasse Merzig-Wadern übernommen. Von der Gläubigerversammlung wurde der vorgelegte Insolvenzplan genehmigt, sodass zum 30.April 2024 das Insolvenzverfahren beendet werden konnte. Die aktuelle Liquiditätsplanung zeigt nun nach Beendigung des Insolvenzverfahrens zum 30. April 2024 und unter Berücksichtigung der durchgeführten bzw. noch umzusetzenden Sanierungsmaßnahmen (u. a. Erlössteigerungen, Kostensenkung und Prozessoptimierung), dass die Zahlungsfähigkeit der Klinikum Merzig gGmbH unter den zugrunde gelegten Planungsprämissen sowie in Abhängigkeit der erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2027 gesichert ist. Wir verweisen auf unsere Erläuterungen im Abschnitt 3. des Lageberichtes der Klinikum Merzig gGmbH. Darüber hinaus sind nach dem Bilanzstichtag keine Vorgänge eingetreten, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Klinikum Merzig gGmbH von besonderer Bedeutung wären.
Merzig, 11. November 2024 Geschäftsführer Bernd Mege Anlagennachweis zum 30.09.2023
Bericht des Aufsichtsrats zum 30. September 2023Der Aufsichtsrat wurde während des Geschäftsjahres über die Lage des Unternehmens und wichtige Geschäftsvorfälle durch die Geschäftsführung informiert. Zustimmungsbedürftige Geschäfte hat die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat zur Entscheidung vorgelegt. Der vorliegende, von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss zum 30.09.2023 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2023 sind von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen worden. Die Prüfung hat, wie aus dem Prüfbericht hervorgeht, keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben. Der Aufsichtsrat hat den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Jahresfehlbetrags geprüft. Einwendungen hab sich dabei nicht ergeben. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss gebilligt und stimmt dem Vorschlag der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung zu, deen Jahresfehlbetrag in Höhe von -9.838.435,87 € auf neue Rechnung vorzutragen. Es entfallen davon -9.573.581,92 € auf den Krankenhausbereich und -264.853,95 € auf das Seniorenzentrum.
Merzig, 12. September 2024 Der Aufsichtsrat Daniela Schlegel-Friedrich, Aufsichtsratsvorsitzende BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Klinikum Merzig gGmbH, Merzig Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Klinikum Merzig gGmbH, Merzig - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Klinikum Merzig gGmbH für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 30. September 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben zum Nachtragsbericht im Anhang (Anlage I/3) sowie auf die Angaben in Abschnitt 3. des Lageberichts (Anlage II), in denen die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft erläutern, dass sich im Geschäftsjahr 2023 die Liquiditäts- und Ergebnissituation der Klinikum Merzig gGmbH weiter verschlechtert hat, sodass mit Datum vom 26. Juli 2023 dem Antrag der Geschäftsführung auf Sanierung im Schutzschirmverfahren durch das Amtsgericht Saarbrücken stattgegeben wurde. Dieses Schutzschirmverfahren konnte durch Annahme des vorgelegten Insolvenzplanes durch die Gläubigerversammlung Ende April 2024 beendet werden. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft ist unter den zugrundegelegten Planungsprämissen der Geschäftsführung sowie unter Berücksichtigung der erfolgreichen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen bis zum 31.12.2027 gesichert. Die Geschäftsführung weist allerdings im Lagebericht darauf hin, dass es bei negativen Abweichungen zu den zu Grunde gelegten Planungsprämissen sowie bei Nichterreichen der Sanierungsziele zu Liquiditätsengpässen kommen kann, die ohne weitere Unterstützungsmaßnahmen zur Bestandsgefährdung und mithin zur erneuten Insolvenz der Klinikum Merzig gGmbH führen können. Wie dort dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieser Sachverhalte nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrates für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Saarbrücken, den 11.11.2024 W+ST
PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Alexander Withum, Wirtschaftsprüfer Philipp Gödicke, Wirtschaftsprüfer |
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