Master Data

Registry
Register court Münster HRB 2152
Registered
11/28/1983
Industry
Maintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight not exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesMaintenance and repair of motor vehicles with a permissible weight exceeding 3.5 tons (excl. spraying, painting and washing of motor vehicles)
Purpose
Gegenstand des Untenehmens ist die Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, artverwandte Tätigkeit auszuüben.

History

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Management

NameRole
Bernhard Knoblauch
since 1/22/2004
Managing Director

Financial Report

Knoblauch GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Anlagevermögen   149.598,00   153.605,00
I. Sachanlagen 149.598,00   153.605,00  
B. Umlaufvermögen   70.384,47   81.636,43
I. Vorräte 927,77   1.199,89  
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 41.604,55   59.039,03  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.807,15   21.397,51  
C. Rechnungsabgrenzungsposten   24.580,58   25.909,83
Summe Aktiva   244.563,05   261.151,26

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital   84.641,67   76.424,03
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59   25.564,59  
II. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 50.859,44   40.953,91  
III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 8.217,64   9.905,53  
B. Rückstellungen   14.036,66   15.586,05
C. Verbindlichkeiten   145.884,72   169.141,18
Summe Passiva   244.563,05   261.151,26

Anhang

I. Erläuterungen

der Handelsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 284 HGB

1 .Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden nicht angepasst (vgl. Art. 67 VIII 2 EGHGB).

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auf die Posten der Handelsbilanz und G+V nach § 284 (2) Nr. 1 HGB

Die Gliederung der Handelsbilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den gesetzlichen Gliederungsvorschriften gem. §§ 266 und 275 HGB.

Die Unternehmung richtet sich bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich der Bilanzierung, der Bewertung und der Gliederung an die Vorschriften des Handelsgesetzbuches.

Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände vorgenommen. Bei Anschaffungen bis zum 31.12.2009 wurden ergänzende steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibungsart (linear / degressiv) beachtet.

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- / Herstellungskosten 150,00 Euro nicht überschreiten, sind vollständig abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.

Für abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungs- bzw. Herstellungskosten mehr als 150,00 Euro betragen, aber 1.000,00 Euro nicht übersteigen, ist steuerlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung ein jahresbezogener Sammelposten zu bilden, der im Jahr der Bildung und den vier folgenden Wirtschaftsjahren gewinnmindernd mit jeweils einem Fünftel aufzulösen ist (Regelung erstmals ab dem Jahr 2008).

Scheidet ein Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert (§ 6 Abs. 2 a EStG).

Für handelsrechtliche Zwecke werden diese Vorschriften aus Gründen der nicht wesentlichen Einflussnahme auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage analog angewendet.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden laut Auskunft durch die Unternehmensleitung durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt worden.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Disagien für aufgenommene Darlehen werden ggf. aktiv abgegrenzt.

3. Grundlagen für die Umrechnung in Euro nach § 284 (2) Nr. 2 HGB

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sind zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet worden.

4. Angaben zu Verbindlichkeiten nach § 285 Nr. 1a, 1b, Nr. 2 HGB

Verbindlichkeiten in Höhe von 2.710,39 Euro weisen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren liegt in Höhe von 143.174,33 Euro vor.

 

48161 Münster, 14.10.2011

Bernhard Knoblauch, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.10.2011

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