Waldemar
Spatz GmbH
Mespelbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
57.041,00 |
62.983,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
39.653,00 |
44.523,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.988,00 |
18.060,00 |
| III.
Finanzanlagen |
400,00 |
400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
815.319,25 |
733.947,43 |
| I.
Vorräte |
611.540,82 |
400.987,71 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen
abgesetzt |
577.839,61 |
299.238,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
203.058,38 |
319.866,64 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
720,05 |
13.093,08 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.514,11 |
4.703,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
876.874,36 |
801.633,85 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
62.683,38 |
61.553,19 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.553,19 |
20.101,90 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.130,19 |
11.451,29 |
| B.
Rückstellungen |
610.541,22 |
569.867,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
203.649,76 |
170.212,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
876.874,36 |
801.633,85 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten. Nach den in § 267 HGB
angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 175.329,89
Euro.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von 800,00 Euro wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
| • |
Beteiligungen zu
Anschaffungskosten
|
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags bewertet.
Die Pensionsrückstellungen betragen 216.866,00
Euro.
Für die Berechnung wurden folgende Annahmen
getroffen:
Rechnungszins 2,71% 10-Jahresdurchschnitt
Rechnungsgrundlagen Richttafeln 2018 G
Bewertungsverfahren Anwartschaftsbarwertverfahren
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG / § 264 Abs. 1
HGB
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Verbindlichkeiten in Höhe von 46.000,00 Euro
Mespelbrunn, den 09.12.2020
Geschäftsführer
gez.
Waldemar Spatz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.12.2020 festgestellt.
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