F. Kopp GmbH
Bleichstraße 6, 63486 Bruchköbel, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Annemarie Helga Kopp since 4/12/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
F. Kopp GmbHBruchköbelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013Bilanz
AnhangA. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft, §267 Abs. 1 HGB Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen. Bei der Bewertung der im Jahresabschluss ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden gilt insbesondere folgendes (§252 HGB):
I. Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem Vorjahr nicht abgewichen, §265 Abs. 1 Satz 2 HGB. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear oder degressiv. Ein Wechsel der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Bei Gebäuden werden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00) werden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Bewertung erfolgt durch die Gesellschaft. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die Forderungen auf Erstattung des Körperschaftsteuerguthabens, §37 KStG n.F. wurde mit dem Barwert angesetzt (Restlaufzeit mehr als ein Jahr) Die Guthaben und Kassenbestände werden zum Nominalwert angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst Der anzuwendende Abzinsungszinssatz wird von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. III. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen € 3737,14 (Vorjahr € 4583,35), §268 Abs. 4 Satz 1 HGB Forderungen gegen Gesellschafter € 0,00, §42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind in der Bilanzgliederung zu jedem Posten ausgewiesen und somit ausreichend dargestellt.§268 Abs. 5 Satz 1 HGB Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt zum Bilanzstichtag € 0,00 (Vorjahr € 0,00), §285 Nr. 1a HGB Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter € 0,00, §42 Abs. 3 GmbHG C. Ergänzende Angaben Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane, §285 Nr. 10 HGB Geschäftsführer im Berichtsjahr Helga Kopp, Bleichstraße 8, 63486 Bruchköbel Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge und der Bezüge des Aufsichtsrates wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Der Jahresabschluss zum 31.12.2013 wurde am 2. Dezember 2014 festgestellt Helga Kopp, Geschäftsführerin |
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