RCS-Systemsteuerungen GmbH

Im Paesch, 54340 Longuich, DEU

Master Data

Registry
Register court Wittlich HRB 2938
Registered
10/25/1990
Industry
Activities of holding companiesComputer consultancy activitiesAgents involved in the sale of tools
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Handel mit rechnergesteuerten Systemen sowie die Vornahme aller damit zusammenhängende Geschäfte.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jürgen Räsch
since 11/16/2005
Managing Director

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

1 of 3 shown

54338 Schweich Im Rosengarten 19
DEM 36,000
60.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

RCS-Systemsteuerungen GmbH

Longuich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 14.940,00 19.233,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3,00 3,00
II. Sachanlagen 14.937,00 19.230,00
B. Umlaufvermögen 681.281,53 601.117,82
I. Vorräte 220.610,00 192.925,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 96.240,24 48.322,65
davon gegen Gesellschafter 511,53  
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 364.431,29 359.870,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.500,00 1.500,00
Aktiva 697.721,53 621.850,82

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 212.738,83 161.047,25
I. Gezeichnetes Kapital 30.677,51 30.677,51
II. Bilanzgewinn 182.061,32 130.369,74
davon Gewinnvortrag 130.369,74 101.377,26
B. Rückstellungen 392.551,24 400.497,75
C. Verbindlichkeiten 92.431,46 60.305,82
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 86.352,58 54.367,36
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 6.078,88 5.938,46
Summe Passiva 697.721,53 621.850,82

Anhang

A.  ALLGEMEINE HINWEISE

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274 a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Gliederungen sind unverändert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz in diesem Anhang gemacht.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften der §§ 252 - 256a HGB. Die Bewertung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B.  ANGABEN ZUR BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu den Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßigen Abschreibungen vermindert (§§ 246 Abs. 1 S. 4, 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Das Sachanlagenvermögen ist zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um die planmäßige Abschreibung vermindert. In den Herstellungskosten selbsterstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen (§§ 253 Abs. 1, 255 HGB).

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgaben der voraussichtlichen Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung auf der Grundlage handelsrechtlicher anerkannter Höchstsätze vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt (§ 253 Abs. 1 und 3 HGB).

Die Vorräte werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt (§§ 253 Abs. 1 und 4, 255, 256 HGB).

Die Anschaffungskosten werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen ermittelt. Niedrigere Marktwerte wurden beachtet (§§ 253 Abs. 4, 255 Abs. 1 HGB).

Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten  sowie  Abschreibungen  entsprechend  berücksichtigt  (§ 255 Abs. 2 S. 1 und 2 HGB).

Kosten der allgemeinen Verwaltung, der betrieblichen Altersversorgung, der freiwilligen sozialen Leistungen sowie Fremdkapitalzinsen wurden nicht in Ansatz gebracht. Ein Aktivierungsverbot gilt für Vertriebskosten, Forschungskosten, die sonstigen Fremdkapitalzinsen sowie den Gewinn (§ 255 Abs. 1 S. 3 und 4, Abs. 3 HGB).

In den Fällen wurde verlustfrei bewertet, d. h. es wurden von den voraussichtlichen Verkaufspreisen Abschläge für noch anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt (§ 253 Abs. 4 HGB).

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwert-berichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr abgezinst (§§ 253 Abs. 1 und 4 HGB).

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, die unterlassenen Instandhaltungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten sowie bei Abraumbeseitigung innerhalb eines Jahres sowie für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen. Für die Bewertung dieser Rückstellungen wurde § 253 Abs. 1 und 2 HGB zwingend beachtet.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik ermittelt. Als Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.

Für die Abzinsung wurde pauschal eine durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt. Als Abzinsungsfaktor wurde im Berichtsjahr der von der deutschen Bundesbank für diese Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Marktzins der  vergangenen zehn Jahre verwendet (erstmals 2016).

Der Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,82 %, der nach den Regeln bis 31.12.2015 ermittelte Abzinsungssatz betrug zum Bilanzstichtag 1,82 %.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).

Fremdwährungen wurden grundsätzlich zu Entstehungskursen bewertet (§ 256a HGB).

C.  SONSTIGE ANGABEN

§ 285 Nr. 1 a und 1 b HGB


Gesamt-
betrag


Rest-
laufzeit
bis zu 1 Jahr

Rest-
laufzeit
1 bis 5 Jahre

Rest-
laufzeit
über 5 Jahre

Verbindlichkeiten
92.431,46
92.431,46
0,00
0,00
davon gesichert

Art der Sicherheit

0,00
---



§ 285 Nr. 9 c HGB
Forderungen aus Vorschüssen und Krediten bestanden am Bilanzstichtag gegenüber Mitgliedern folgender Organe:


Summe


davon im
Geschäftsjahr zurückgezahlt

Zinssatz

%
Rest-
laufzeit

Forderungen
0,00
0,00
0,00
0,00



§ 285 Nr. 10 HGB - Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die Geschäftsführung durch folgende Personen wahrgenommen:
Herr Jürgen Räsch

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des § 181 BGB befreit.

§ 285 Nr. 24 HGB -  Pensionsrückstellungen  oder  ähnlichen Verpflichtungen
Die Pensionsverpflichtungen wurden nach dem versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren Heubeck ermittelt. In die Berechnung flossen folgende grundlegende Werte ein:
Zinssatz: 1,82 %
erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen: 0      %
zugrunde gelegte Sterbetafel: 2005

Passivwert Rückstellung € 378.699,55
Aktivwert Rückstellung € 0,00
Anpassungsbetrag 2023  € - 14.211,55
Bilanzansatz zum 31.12.2023 € 364.488,00

Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre, ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von € 3.117,00. In Höhe dieses Unterschiedsbetrages sind die passivierten Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz nach Ermittlung bis 31.12.2015 niedriger angesetzt.

Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag in Höhe von € 3.117,00 ist gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F. für die Ausschüttung gesperrt.

Erfüllungsbetrag bei einem siebenjährigen
Durchschnittszinssatz von 1,74 % € 367.605,00
Erfüllungsbetrag bei einem zehnjährigen
Durchschnittszinssatz von 1,82 %  € 364.488,00

Gewinnausschüttungssperre  € 3.117,00

sonstige Berichtsbestandteile

 

Longuich, den 26.02.2025

gez. Jürgen Räsch


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.02.2025 festgestellt.

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