Master Data

Registry
Register court Frankfurt am Main HRB 57338
Previous
Rosen Management GmbH
Registered
8/14/2003
Industry
Management of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement of residential real estate on a fee or contract basisRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Purpose
Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienbewirtschaftung, insbesondere die Vermietung, Verwaltung und Betreuung von Grundbesitz, sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Vermögensverwaltungsgesellschaften.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Michael Fuchs
since 5/12/2026
Managing Director
Frank Partl
since 3/21/2023
Procura
Alexander Becker
since 3/21/2023
Procura

Beneficial Owners
Beta

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders
Beta

2 shareholders

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Aby J. Rosen
5 East 80th Street, 10021 New York (USA)
€125,000
50.00%
Michael Fuchs
13 East 71th Street, 10021 New York (USA)
€125,000
50.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

RFR Management GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Amtsgericht Frankfurt am Main - HRB 57338

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 986.685,81 1.154.770,31
II. Finanzanlagen 939.258,40 731.000,00
1.925.944,21 1.885.770,31
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 84.600,00 232.000,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.013.663,77 1.903.382,93
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 540.343,38 239.622,60
2.638.607,15 2.375.005,53
C. Rechnungsabgrenzungsposten 124.296,07 147.483,69
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 119.153,54 0,00
4.808.000,97 4.408.259,53

Passiva

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Kapitalrücklage 75.000,00 75.000,00
III. Gewinnvortrag 885.163,78 753.676,95
IV. Jahresfehlbetrag/ -überschuss -1.329.317,32 131.486,83
V. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 119.153,54 0,00
0,00 1.210.163,78
B. Rückstellungen 1.738.499,00 921.086,00
C. Verbindlichkeiten 3.069.501,97 2.277.009,75
4.808.000,97 4.408.259,53

Amtsgericht Frankfurt am Main - HRB 57338

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2020

2020 2019
EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 8.838.605,33 11.983.344,43
2. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen -147.400,00 -469.403,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 141.739,24 100.245,50
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen -870.926,95 -1.537.019,65
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -6.313.083,21 -6.886.813,90
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -612.850,77 -524.455,14
-6.925.933,98 -7.411.269,04
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -240.255,38 -230.752,08
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -2.646.673,26 -2.663.940,93
8. Erträge aus Beteiligungen 605.420,04 500.059,70
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.416,00 0,00
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -85.308,36 -77.131,67
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 -62.646,43
12. Ergebnis nach Steuern -1.329.317,32 131.486,83
13. Jahresüberschuss/-fehlbetrag -1.329.317,32 131.486,83

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

A. Allgemeine Hinweise

Die RFR Management GmbH hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 57338).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag beträgt am Bilanzstichtag TEUR 119. Nach Auffassung der Geschäftsführung besteht keine Überschuldung i. S. d. § 19 Abs. 2 InsO, da die Fortführung des Unternehmens nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich ist.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Angaben und Vermerke, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Seit Januar 2020 breitet sich auch in Deutschland überregional das Coronavirus aus. Die hieraus resultierenden Risiken und ihre konkreten Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 2020 der Gesellschaft sind derzeit insgesamt noch nicht final absehbar bzw. quantifizierbar. Trotz der Unsicherheit bezüglich der weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie kann aus den von der Bundesregierung für den Umgang mit der Pandemie implementierten Maßnahmen eine klare Perspektive für das Unternehmen mit einer berechtigten Erwartung zur Erzielung künftiger Erträge und Wiederaufnahme eines normalen Geschäftsbetriebs abgeleitet werden. Daher geht die Geschäftsführung davon aus, dass diese Entwicklungen kurzfristig keine Auswirkungen auf die Wahrscheinlichkeit der Fortführung des Unternehmens haben werden.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Methode abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.

Für die Zugänge bei den geringwertigen Anlagegegenständen (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden die steuerlichen Vorschriften zur Bildung eines Sammelpostens und zur Auflösung über fünf Jahre (§ 6 Abs. 2a EStG) auch in der Handelsbilanz angewendet, da diese Handhabung der tatsächlichen Nutzungsdauer nicht entgegensteht.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. gegebenenfalls zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten wird erforderlichenfalls durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen Rechnung getragen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nominalwert angesetzt.

Unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Falls der Abschluss Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweist, wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen bei der Ermittlung der entsprechenden Rückstellungsbeträge berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag vorgenommen.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in Gesamthöhe von TEUR 2.014 (Vj. TEUR 1.903), davon gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 49).

2. Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag bestehen Verbindlichkeiten in Gesamthöhe von TEUR 3.070 (Vj. TEUR 2.277), davon gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 314 (Vj. TEUR 897).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr 2020 waren durchschnittlich 49 Mitarbeiter beschäftigt.

2. Geschäftsführung

Geschäftsführer der Gesellschaft sind bzw. waren:

Herr Dr. Alexander Koblischek (einzelvertretungsberechtigt), Rechtsanwalt

Herr Alexander Becker (gesamtvertretungsberechtigt), Immobilienökonom (ab dem 1. März 2020)

Frau Martina Koch (gesamtvertretungsberechtigt), Immobilienökonomin (ab 30. Juni 2021)

Alle Geschäftsführer sind bzw. waren von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, das Jahresergebnis 2020 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Frankfurt am Main, den 30. Juni 2021

Geschäftsführung

Gesellschafterbeschluss

der RFR Management GmbH

Die einzigen Gesellschafter der RFR Management GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsanschrift Ulmenstraße 18, 60325 Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 57338 ("Gesellschaft") sind

1.

Herr Aby Jacob Rosen, geboren am 16.05.1960 ("Gesellschafter 1"), und

2.

Herr Michael Fuchs, geboren am 25.01.1960 ("Gesellschafter 2").

Gesellschafter 1 und Gesellschafter 2 werden zusammen nachfolgend auch als "Gesellschafter" bezeichnet. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse für die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung fassen die Gesellschafter hiermit einstimmig folgenden:

Gesellschafterbeschluss

1.

Der von der Geschäftsführung der Gesellschaft am 30.06.2021 aufgestellte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2020 wird hiermit festgestellt.

2.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.329.317,32 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.

Der Geschäftsführung wird Entlastung für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.

Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst.

 

New York, 5. Juli 2021

Aby Jacob Rosen

Michael Fuchs

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