DIE MASCHE
SOFTWARE-ENTWICKLUNGS-GMBH
Deggendorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
28.121,74 |
24.429,20 |
| I.
Vorräte |
495,57 |
1.954,22 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
27.159,66 |
14.626,24 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
466,51 |
7.848,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
28.121,74 |
24.429,20 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.832,87 |
21.093,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
268,28 |
-4.471,08 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
488,87 |
1.535,69 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
488,87 |
1.535,69 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
28.121,74 |
24.429,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Inhaber
Sigrid Decker, verheiratet, gesetzlicher
Güterstand
Firma, Branche
"Die Masche"
EDV-Entwicklung, Handel mit Wolle
ab 12/95 Verpachtung / Betriebsaufspaltung;
Sitz: Deggendorf eingetragen im Handelsregister: HRB
1681
Gezeichnetes Kapital: 25.564,59
Buchführung
Buchführungssystem: DATEV
Die Einzelaufstellungen über Inventar mit
Abschreibungen befinden sich in den beigehefteten Anlagen.
Die Kontinuität dieses Jahresabschlusses zur
Vorjahresbilanz ist gewahrt.
Auskünfte
Zur Erstellung dieses Jahresabschlusses haben
folgende Personen Auskünfte erteilt:
Frau Decker
Angaben zur Bilanz
Rechnungslegungsvorschriften
Der Jahresabschluss der Firma wurde auf der Grundlage
der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes und der Satzung zu
beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (284
(2) Nr. 1 HGB)
Sachanlagen
Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und soweit es sich um abnutzbare
Wirtschaftsgüter handelt, vermindert um
planmäßige Abschreibungen bewertet. Bei der
Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kommt
teils die lineare, teils die degressive
Abschreibungsmethode und zwar im steuerlich zulässigen
Rahmen zur Anwendung. Außerplanmäßige
handelsrechtliche Abschreibungen oder steuerrechtliche
Sonderabschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Hinsichtlich der Anschaffungskosten der
geringwertigen Wirtschaftsgüter wird von der
Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der
Anschaffung Gebraucht gemacht. Die Entwicklung und
Zusammensetzung ergibt sich aus der Anlage zum Anhang.
Vorräte
Der Bestand an Handelswaren wird zu
Anschaffungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nennwert bilanziert. Soweit Forderungsausfälle
bekannt sind wurden diese abgeschrieben. Die Forderungen
gegenüber Gesellschaftern werden nicht wertberichtigt.
Rückstellungen
Rückstellungen werden unter Beachtung des
Vorsichtsprinzips in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
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