EHG GmbH
Lörrach
Jahresabschluss zum 31. Dezember
2023
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023
EHG GMBH, LÖRRACH
A K T I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
A. ANLAGEVERMÖGEN
|
123.090,00 |
135.394,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.653,00 |
8.298,00 |
| II.
Sachanlagen |
9.437,00 |
19.096,00 |
| III.
Finanzanlagen |
108.000,00 |
108.000,00 |
|
B. UMLAUFVERMÖGEN
|
2.236.566,57 |
1.777.838,72 |
| I.
Vorräte |
296.047,42 |
301.729,55 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
416.117,33 |
435.986,01 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.524.401,82 |
1.040.123,16 |
|
2.359.656,57 |
1.913.232,72 |
P A S S I V A
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
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A. EIGENKAPITAL
|
1.884.419,46 |
1.500.162,29 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
500.000,00 |
500.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
700.162,29 |
336.611,26 |
| IV.
Jahresüberschuss |
384.257,17 |
363.551,03 |
|
B. RÜCKSTELLUNGEN
|
217.212,00 |
152.417,20 |
|
C. VERBINDLICHKEITEN
|
258.025,11 |
260.653,23 |
| -
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 36.805,10
(Vorjahr: EUR 88.936,39) |
|
|
|
2.359.656,57 |
1.913.232,72 |
EHG
GMBH, LÖRRACH
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
EHG GMBH, LÖRRACH
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Der vorliegende Jahresabschluss der EHG GmbH,
Lörrach, (Amtsgericht Freiburg im Breisgau, HRB
721237) wurde gemäß
§§ 242 ff. und 264 ff. HGB
sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Erstellung des Anhangs wurden die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch
genommen.
II. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die
nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um lineare Abschreibungen
entsprechend der vertraglich bzw. gesetzlich feststehenden
oder vorsichtig geschätzten Nutzungsdauer
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert sowie bei Vorliegen einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung
außerplanmäßig abgeschrieben. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter i. S. d. § 6 Abs. 2
EStG mit Anschaffungskosten bis einschließlich EUR
800,00 wurden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst; ihr sofortiger
Abgang wurde unterstellt.
Das Finanzanlagevermögen wurde grundsätzlich
mit dem Nennwert bewertet. Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag werden
vorgenommen, wenn die Wertminderung dauerhaft ist.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- sowie
Herstellkosten angesetzt, soweit unter Beachtung des
Niederstwertprinzips nicht niedrigere Tageswerte am
Bilanzstichtag maßgebend waren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch
angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung auf den einzelwertberichtigten
Nettobetrag der Forderungen ausreichend Rechnung
getragen.
Die Guthaben bei den Kreditinstituten sind zum
Nominalwert bewertet.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie
wurden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1
Satz 2 HGB angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum
Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip
(§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das
Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1
HGB) beachtet.
III. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ
1. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle
Verpflichtungen bestehen wie folgt:
| |
TEUR |
| Mietvertrag
unbewegliches Anlagevermögen |
158 |
Das Mietverhältnis mit der Gesellschafterin besteht
bis zum 31. Dezember 2025.
IV. SONSTIGE ANGABEN
1. Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich zehn
Mitarbeiter (Vorjahr: zehn Mitarbeiter)
beschäftigt.
2. Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2023 gehörte der
Geschäftsführung an:
- Frau Dominique Josephine Reuter-Bücker,
Steinen
Die Berufsbezeichnung der Geschäftsführung
entspricht ihrer Organstellung.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des
§ 285 Nr. 33 HGB nach dem Schluss des
Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
Lörrach, den 24. Mai
2024
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Geschäftsführung
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 4.
Juli 2024.
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