Ulrich-Moden GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.778,00 |
28.136,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
92.329,66 |
115.070,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
683,56 |
1.074,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
114.791,22 |
144.280,65 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.477,91 |
48.051,00 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
6.355,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.313,31 |
89.874,30 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
5.143,56 |
10.607,79 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
42.313,31 |
89.874,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
114.791,22 |
144.280,65 |
sonstige Berichtsbestandteile
Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
die der Abnutzung unterliegen, sind mit den Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um die Absetzung
für Abnutzung entsprechend der angesetzten
Nutzungsdauer, bewertet. Niedrigere Teilwerte waren nicht
anzusetzen.
Andere als die vorbezeichneten Wirtschaftsgüter
des Betriebes wurden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Niedrigere Teilwerte waren
nicht zu verzeichnen. Anschaffungskosten waren alle
Aufwendungen, die geleistet wurden, um das Wirtschaftsgut
zu erwerben und in einen dem angestrebten Zweck
entsprechenden betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Herstellungskosten waren alle Aufwendungen, die durch
den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von
Diensten für die Herstellung des Wirtschaftsgutes,
seine Erweiterung oder für eine über seinen
ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche
Verbesserung entstehen. Dazu gehörten die
Materialkosten einschließlich der notwendigen
Materialgemeinkosten, die Fertigungskosten, insbesondere
Fertigungslöhne, einschließlich der notwendigen
Fertigungsgemeinkosten, sowie allgemeine Verwaltungskosten
ohne Vertriebskosten.
Verbindlichkeiten wurden mit den Nennwerten der
Verbindlichkeiten, Darlehen mit den
Rückzahlungsbeträgen bewertet. Der Ansatz von
Rückstellungen erfolgte mit den Beträgen, die bei
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
waren, um die Verpflichtungen nach Verhältnissen am
Bilanzstichtag zu erfüllen.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren waren nicht auszuweisen.
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche
Rechte gesichert sind, bestanden nicht.
Zum Geschäftsführer der Gesellschaft ist
Herr Rene Ulrich, Berlin, bestellt.
Beteiligungsbesitz im Sinne des § 285 Nr. 11 HGB
war zum Bilanzstichtag nicht vorhanden. Die GmbH - Anteile
an der Gesellschaft werden von privaten Anteilseignern
gehalten und befinden sich nicht im Betriebsvermögen.
Die Gesellschaft war zum 31. Dezember 2018 als kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen, da die Bilanzsumme unter
EUR 4.840.000,-- betrug, Umsatzerlöse von
über EUR 9.680.000,-- nicht erreicht wurden und die
Zahl der Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt unter 50 lag.
Berlin, den 16.12.2019
gez.Rene Ulrich
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2019 festgestellt.
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