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Bene GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2011 bis zum 31.01.2012Bilanz zum 31. Januar 2012Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Februar 2011 bis 31. Januar 2012Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 Abs. 1 HGB teilweise in Anspruch. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (4 Jahre; lineare Methode) vermindert. Der Geschäfts- oder Firmenwert ist - unverändert zum Vorjahr - auf den Erinnerungswert von 1,00 € abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer vermindert. Die Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungsdauern betragen für
Seit dem Inkrafttreten des BilMoG im Jahre 2010 werden sämtlich Anlagenzugänge linear mit ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben, die sich an der steuerlichen Nutzungsdauern orientiert, soweit diese dem tatsächlichem Werteverzehr entspricht. Im Jahr 2008 wurde die Bilanzierungsrichtlinie für die Bilanzierung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) an die mit Wirkung zum 1. Februar 2008 geltenden steuerlichen Vorschriften des § 6 Abs. 2 und 2a EStG angepasst. Damit wurden GWG mit Anschaffungskosten bis zu € 150,00 sofort als Aufwand erfasst und GWG mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten aktiviert und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Nach erneuter Änderung der steuerlichen Vorschriften werden seit 1. Februar 2009 geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 150,01 und € 410,00 im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ab dem Jahr 2010 wird das Wahlrecht geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu € 410 sofort abzuschreiben in Anspruch genommen. Die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen € 150 und € 1.000 findet keine Anwendung mehr. Die in den Vorjahren gebildeten Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter werden planmäßig über die Restnutzungsdauer von fünf Jahren fortgeführt (Artikel 67 Abs. 4 EGHGB). Der beizulegende Zeitwert der saldierten Rückdeckungsversicherungsansprüche (Deckungsvermögen) entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Stichtagswerten angesetzt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt anhand eines Bewertungsabschlagsschemas auf Basis der Altersstruktur der Vorräte; Kriterium ist hier das Anschaffungsjahr.
Die Bewertungsabschläge für Warenbestände, die sich bei den Kunden zur Ansicht befinden (KD-Bestände) haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert; sie liegen unverändert bei 50 Prozent je Bemusterung. Des weiteren werden defekte oder stark beschädigte Waren unverändert zu 100 Prozent abgewertet. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Januar 2011 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieser Zinssatz beträgt zum 31. Januar 2012 5,13 % p.a. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde eine Rentensteigerung von 1,5 % p.a. zugrunde gelegt. Auf die Berücksichtigung von Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie einer Fluktuationsrate wurde verzichtet, da bezüglich der bilanzierten Verpflichtungen keine Gehaltssteigerungen bzw. Fluktuation mehr zu erwarten sind. Die Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit werden nach Maßgabe des Blockmodells gebildet. Die Bewertung der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt pauschal unter Zugrundelegung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB), von 5,13 % p.a. und auf der Grundlage der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Heubeck nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeit wurden Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,0 % p.a. zugrunde gelegt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden für zum Bilanzstichtag bereits abgeschlossene Altersteilzeitvereinbarungen gebildet. Sie enthalten Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie der Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe von zusammen 60 T€ sind gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB im Finanzergebnis unter den Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur BilanzVorratsvermögen Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen mit einer Restlaufzeit über einem Jahr betreffen Sicherheitseinbehalte in Höhe von 26 T€ (VJ 49 T€), die unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen werden. Darüber hinaus haben die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände - unverändert zum Vorjahr - Restlaufzeiten bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 1.586 T€ (VJ 21 T€) resultieren überwiegend aus der im Berichtsjahr erfolgten Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.565 T€ (VJ 0 T€) an die Gesellschafterin Bene Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, die diese ihrerseits auf Basis eines bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages an eine Factoringbank verkauft hat (sog. echtes Factoring), sowie in Höhe von 21 T€ (VJ 21 T€) aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die deutschen Schwesterunternehmen der Bene-Gruppe. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 35 T€ (VJ 52 T€) beinhalten im Wesentlichen Gewerbesteuerforderungen in Höhe von 16 T€ (VJ 16 T€) und debitorische Kreditoren in Höhe von 5 T€ (VJ 19 T€). Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Die Verrechnung von Rückdeckungsversicherungen, die der Insolvenzsicherung dienen (Deckungsvermögen), mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 285 T€, der den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) gemäß versicherungsmathematischer Gutachten bzw. den Mitteilungen der Versicherer entspricht, und den Rückstellungen für Verpflichtungen aus Altersteilzeit in Höhe des Erfüllungsrückstandes (191 T€) führt zu einem aktiven Unterschiedsbetrag in Höhe von 94 T€. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Altersteilzeit, Berufsgenossenschaft, Rechtsstreitigkeiten und Abschlusskosten sowie Gewährleistung, Provisionen und Urlaubsansprüche von Mitarbeitern gebildet. Für auftretende Garantiefälle ist eine Rückstellung in Höhe von 0,375% des garantie-behafteten Umsatzes gebildet worden. Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 264 T€ Rückstellungspflichtige Altersteilzeitverpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von 264 T€ und betreffen Aufstockungsbeträge in Höhe von T€ 73 sowie einen Erfüllungsrückstand in Höhe von T€ 191. Eine Saldierung des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfolgte nur bis zur Höhe des Erfüllungsrückstandes (T€ 191) der Altersteilzeitverpflichtungen. Als Deckungsvermögen wurden verpfändete Rückdeckungsversicherungen bei der Allianz-Lebensversicherungs AG, Berlin, klassifiziert, die dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Der zum 31. Januar 2012 ermittelte Zeitwert des Deckungsvermögens beträgt T€ 285. Die Erträge aus dem Deckungsvermögen (1 T€) wurden mit den Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen (60 T€) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert. Der sich ergebende Saldo von 60 T€ ist im Finanzergebnis unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" enthalten. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben - unverändert zum Vorjahr - eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten in Höhe von 1.215 T€ (VJ 256 T€) gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus erhaltenen Lieferungen und Leistungen von den deutschen Schwestergesellschaften der Bene-Gruppe sowie der obersten Muttergesellschaft Bene AG, Waidhofen, Österreich. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Bene Deutschland GmbH, Frankfurt am Main, in Höhe von 128 T€ (VJ 116 T€) enthalten. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Umsatzsteuerverbindlichkeiten. Latente Steuern Die Gesellschaft bilanziert gemäß § 274a Nr. 5 HGB keine latenten Steuern. Haftungsverhältnisse uns sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestehen - unverändert zum Vorjahr - keine Verpflichtungen aus Haftungsverhältnissen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen betragen 1.737 T€ (VJ 563 T€). Die Verträge laufen bis 2015 und später. Die weiteren finanziellen Verpflichtungen aus Gewährleistungsbürgschaften betragen 696 T€ (VJ 712 T€) sowie ausgegeben Mietbürgschaften T€ 66 (VJ 75 T€). Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten in Höhe von 1.995.674,54 € (VJ 2.207 T€). Die Verbindlichkeiten waren in Vorjahren aufgrund von Forderungsverzichten mit Besserungsscheinabrede durch die Konzernmutter Bene AG, Waidhofen, Österreich, ausgebucht worden. Aufgrund des erzielten Jahresüberschusses im laufenden Geschäftsjahr wurden 211.098,46 € eines Besserungsscheines getilgt, zuzüglich darauf entfallender Zinsen in Höhe von 154.901,42 €. Die Besserungsscheinvereinbarung sieht eine Verzinsung als Forderungsverzicht vor. Die Zinsansprüche fallen gleichfalls unter den Forderungsverzicht mit Besserungsscheinabrede. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus der Verzinsung belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 1.194.707,26 € (VJ 1.349.608,81 €). Sonstige AngabenGeschäftsführung
Konzernverhältnisse Die Bene GmbH, Frankfurt am Main, ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Bene Deutschland GmbH, Frankfurt am Main. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Bene AG, Waidhofen, Österreich, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Der Konzernabschluss der Bene AG ist am Sitz dieser Gesellschaft erhältlich und wird im Amtsblatt der Wiener Zeitung sowie dem IssuerInformationCenter.Austria der OeKB offengelegt. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, die unter der einheitlichen Leitung der Bene AG, Waidhofen, Österreich, stehen oder an denen dieser Gesellschaft mittelbar oder unmittelbar die in § 290 Abs. 2 HGB genannten Rechte zustehen. GewinnverwendungDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 70.286,48 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 30. November 2012 Frank Wiegmann Christian Hecker |
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