ET-Trust GmbH
Same addressRenting and operating of own or leased non-residential real estate
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Emilia Tomachynska since 7/28/2009 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
E-Systems GmbHIsernhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 20231. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) erstellt. Nach den in § 267 Abs. 1 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Bilanz ist gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB gegliedert. Der Grundsatz der Darstellungs- und Bewertungsstetigkeit ist beachtet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen i.S.d. § 276 HGB und für die Anhangangaben nach § 288 HGB sowie die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wurden in Anspruch genommen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Planmäßige Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Steuerrechtliche Vereinfachungsverfahren finden Anwendung. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,00 Euro werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und übrigen Gegenstände des Umlaufvermögens sind zum Nennwert bewertet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wird durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Darüber hinaus gehende wertmindernde Umstände werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen erfolgt mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag. Der Ansatz der Verbindlichkeiten erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen dem Vorsichts- und Realisationsprinzip sowie den Grundsätzen der Bewertungsstetigkeit, Einzelbewertung und Periodenabgrenzung. Das Niederstwertprinzip bzw. das Höchstwertprinzip wird beachtet. 3. Erläuterungen zur Bilanz Der Anlagenspiegel ist nachfolgend zum Anhang dargestellt. Alle Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Rückstellungen werden mit 551.841,44 Euro (Vj: 423.114,90 Euro) ausgewiesen. Sie umfassen Rückstellungen für Personalkosten, für Abschlusskosten und für ausstehende Rechnungen. Alle vorhandenen Verbindlichkeiten besitzen wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind wie im Vorjahr nicht vorhanden. 4. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Weitere wesentliche außerbilanzielle Geschäfte, deren Risiken und Vorteile ebenfalls im Anhang darzustellen wären, haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Angaben zum Beschäftigungsstand Das Unternehmen beschäftigte im Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 7 Mitarbeiter. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Am Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern oder Geschäftsführern bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von 7.323,67 Euro (VJ: 31.463,88 Euro). Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung nach § 285 Nr. 31 HGB In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für die voraussichtlichen Rückzahlungsverpflichtungen aus Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 50.000 Euro enthalten.
Isernhagen, 25.03.2024 sonstige Berichtsbestandteile
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