Retail sale of antiques and antique rugs
coop indigo GmbHLiquidated
28203 Bremen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Janek Brings since 2/17/2025 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
coop indigo GmbHBremenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluß der coop indigo GmbH für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden. Die Anwendung der deutschen handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften erfolgt im
Die coop indigo GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Grundsätze der RechnungslegungGliederungsgrundsätze / DarstellungsstetigkeitDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
grundsätzlich gegenüber dem Vorjahr
unverändert und werden unter dem Gesichtspunkt der
Unternehmensfortführung
Von der Darstellungsstetigkeit wurde grundsätzlich
gegenüber dem Vorjahr nicht
BilanzierungsmethodenIm Jahresabschluß sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungs-abgrenzungsposten werden
in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
Im Anlagevermögen sind nur Gegenstände ausgewiesen, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals werden nicht bilanziert. Im Geschäftsjahr 2010 wird erstmalig von dem Bilanzierungswahlrecht des § 248 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben, sondern selbst erstellt wurden, nach den Vorschriften des § 255 Abs. 2a HGB auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Rückstellungen werden nur im Rahmen des § 249 HGB, Rechnungsabgrenzungsposten nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. BewertungsmethodenDie Wertansätze in der Schlußbilanz des
vorangegangenen Geschäftsjahres wurden,
Die Bewertung der im Jahresabschluß ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Einzelbewertung, der Periodenabgrenzung sowie unter Beachtung des Stichtagprinzips und des Vorsichtsprinzips. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlußstichtag realisiert werden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt. Einzelne Positionen werden wie folgt bewertet: Immaterielle VermögensgegenständeErworbene immaterielle Anlagewerte werden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
Selbst erstellte immaterielle Anlagewerte werden zu
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
SachanlagenDie Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen
und im
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist
die jeweils von der Gesellschaft
Bewegliche Anlagegüter werden grundsätzlich linear abgeschrieben. Zugänge zum beweglichen Sachanlagevermögen werden stets zeitanteilig abgeschrieben. Für Zugänge geht die Geschäftsleitung davon aus, daß der tatsächliche Verschleiß und der damit einhergehende Wertverzehr der Anlagegüter grundsätzlich dem Verlauf der linearen Abschreibung entspricht. Ein Wechsel der Abschreibungsmethode aufgrund der veränderten Rechtslage (Verkündung des BilMoG am 29.05.2009; Neufassung des § 5 Abs. 1 EStG) ist daher nicht geboten. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 410,00 werden ab 2010 analog § 6 Abs.2 Satz 1 EStG im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Dabei wird aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel nach fünf Jahren ein Abgang unterstellt. Für die Geschäftsjahre 2008 und 2009 wurde
für alle zugegangenen abnutzbaren beweglichen
Anlagegüter mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten von
mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 entsprechend der
steuerlichen Regelung in
FinanzanlagenEs sind keine Finanzanlagen vorhanden. VorräteVorräte sind nicht vorhanden. Forderungen und sonstige VermögensgegenständeForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden grundsätzlich zum Nennwert bilanziert.
Erkennbare Einzelrisiken werden durch angemessene
WertpapiereWertpapiere des Umlaufvermögens sind nicht vorhanden. Guthaben bei KreditinstitutenGuthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet. RechnungsabgrenzungspostenDie Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben bzw.
Einnahmen vor dem Abschlußstichtag, die Aufwand bzw.
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
Aktiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274
Abs. 1 Satz 2 HGB sind gem.
RückstellungenDie Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzaufstellung erkennbaren
Passiv abzugrenzende latente Steuern i.S.v. § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB sind gem. § 274a Nr. 5 HGB nicht zu bilanzieren. Eventuell erforderliche zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrags berücksichtigt. VerbindlichkeitenDie Bewertung der Verbindlichkeiten (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) erfolgt mit den Erfüllungsbeträgen. WährungsumrechnungIm Jahresabschluß sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzBei der Ermittlung der Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Anlage- und
Bewertungseinheiten wurden nicht gebildet. Ergänzende AngabenGeschäftsführungZum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2010 bestellt: Herr Janek Brings, Kaufmann, Bremen Der Geschäftsführer ist alleinvertretungs- und alleinzeichnungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Forderungen an Mitglieder der GeschäftsführungGegenüber dem Geschäftsführer bestand am Bilanzstichtag keine Forderung. Haftungsverhältnisse zugunsten der Geschäftsführung sind nicht eingegangen worden. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber GesellschafternGegenüber Gesellschaftern bestanden am Bilanzstichtag folgende Forderungen bzw. Verbindlichkeiten: Forderungen EUR 0,00 Verbindlichkeiten EUR 19.982,70 VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag in Höhe EUR 25.104,30 (i. Vj. EUR 34.915,80). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren waren am Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - nicht vorhanden. Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt am Bilanzstichtag EUR 0,00 (i. Vj. EUR 0,00). Haftungsverhältnisse und sonstige PflichtangabenHaftungsverhältnisse gemäß § 251 HGBAm Abschlußstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse. Wesentliche außerbilanzielle Geschäfte i. S. v. § 285 Nr. 3 HGBÜber wesentliche außerbilanzielle
Geschäfte ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
Sonstige finanzielle Verpflichtungen i.S.v. § 285 Nr. 3a HGBÜber sonstige finanzielle Verpflichtungen i. S. v.
§ 285 Nr. 3a HBG, die nicht in der Bilanz enthalten
und nicht nach § 251 HGB oder § 285 Nr. 3 HGB
anzugeben sind, ist gem.
Abschlußprüferhonorare i.S.v. § 285 Nr. 17 HGBÜber die Abschlußprüferhonorare ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Geschäfte mit nahestehenden Personen i.S.v. § 285 Nr. 21HGBÜber Geschäfte mit nahestehenden Personen ist
gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu
Forschungs- und Entwicklungskosten i.S.v. § 285 Nr. 22 HGBÜber Forschungs- und Entwicklungskosten ist gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht zu berichten. Ausschüttungs- und AbführungssperreDer Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt,
Unterzeichnung des Jahresabschlusses Bremen, den 01. Februar 2012 gez. Janek Brings |
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