HSR Events
GmbH
Tettnang
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.050,86 |
| I.
Finanzanlagen |
16.050,86 |
| B.
Umlaufvermögen |
29.996,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
11.241,16 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.754,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
46.046,94 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.435,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
| II.
Jahresüberschuss |
1.935,59 |
| B.
Rückstellungen |
1.237,85 |
| C.
Verbindlichkeiten |
30.373,50 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
46.046,94 |
Anhang
ANHANG zum Geschäftsjahr 2010
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten
der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
3) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
4) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
5) Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
6) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig. Die Vorjahreswerte wurden nicht an die
Änderungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
angepasst (Art. 67 Abs. 8 EGHGB).
7) Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I. Bilanzierungsmethoden
1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1
und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die
Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
4) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Ansatzmethoden sind
beibehalten worden (§ 246 Abs. 1 Satz 3
HGB)
5) Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. §
251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268
Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.
II. Bewertungsmethoden
1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren
sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen
Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche
Regelungen mitberücksichtigt.
2) Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
4) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen
und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten
der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
5) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
angesetzt.
6) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt
und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
7) Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
8) Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
C. Angaben zu Bilanzposten
I. Verbindlichkeitenspiegel
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten und der
Betrag der durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte
gesicherten Verbindlichkeiten können dem als Anlage zu
diesem Anhang beigefügten Verbindlichkeitenspiegel
entnommen werden.
II. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. §
42 III GmbHG
1) Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter
Darlehensforderungen in Höhe von € 11.000,-.
2) Die Verzinsung erfolgt vertragsgemäß
mit 1,12% aus dem jeweiligen Darlehensstand.
III. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251
HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
D. Sonstige Angaben
I. Geschäftsführungsorgane
Außer der Geschäftsführerin waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
Frau Susanne Seibt
geführt.
Tettnang, 17.08.2011
HSR Events GmbH
-Geschäftsführung-
Susanne Seibt
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
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