Aits Beteiligungsgesellschaft mbH

Kainzenweg 26, 94036 Passau, DEU

Master Data

Registry
Register court Passau HRB 7737
Registered
9/23/2009
Industry
Activities of holding companiesVenture capital investment companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Unternehmen und die Finanzierung von Unternehmen.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Schießstattweg 51, 94032 Passau
€25,000
100.00%

Holdings

NameOwnership
31.74%

Financial Report

Aits Beteiligungsgesellschaft mbH

Passau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 432.926,00 1.272.065,49
I. Sachanlagen 1.926,00 2.492,00
II. Finanzanlagen 431.000,00 1.269.573,49
B. Umlaufvermögen 510.762,14 200.870,15
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 150.552,34 83,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 360.209,80 200.786,56
Bilanzsumme, Summe Aktiva 943.688,14 1.472.935,64

Passiva

   
  31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 930.119,39 959.368,88
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
2. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
II. Bilanzgewinn 917.619,39 946.868,88
B. Rückstellungen 11.157,00 9.189,00
C. Verbindlichkeiten 2.411,75 504.377,76
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 2.411,75 504.377,76
Bilanzsumme, Summe Passiva 943.688,14 1.472.935,64

Anhang zum Jahresabschluß 31.12.12

der Aits Beteiligungs-GmbH

A. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses:

Der Jahresabschluss der Aits Beteiligungsgesellschaft mbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit in der Darstellung wurden bestimmte Angaben und Vermerke nicht in der Bilanz und in der Gewinn- u. Verlustrechnung, sondern in den nachfolgenden Erläuterungen gemacht.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen des Anlagevermögens wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten. Soweit dieser Wert über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Risiken, die durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt werden, bestehen nicht.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für die Geschäftsjahre 2011 und 2012.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz:

1. Eigenkapital:

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Der Bilanzgewinn zum 31.12.2012 enthält einen Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von € 946.868,88 (Vorjahr 1.215.061,09).

2. Rückstellungen:

Die Rückstellungen betreffen Steuerrückstellungen und Jahresabschlusskosten.

3. Angabe zu Verbindlichkeiten:

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr: 2.411,75
Restlaufzeit über 5 Jahre: 0,00

4. Sicherheiten:

Es wurden keine Sicherheiten bestellt.

5. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB:

Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine weiteren Haftungsverhältnisse zu vermerken.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG):

Gegenüber dem Gesellschafter bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen 0,00 Euro
Forderungen 150.468,75 Euro
Verbindlichkeiten 0,00 Euro

E. Sonstige Angaben:

Geschäftsführung:

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Jan Aits, Vorstand, wohnhaft in Passau

Er ist stets einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB:

Hierzu wird die Ausnahmeregelung des § 286 (3) Nr. 2 HGB angewendet.

 

Passau, den 04.06.2013

gez.: Jan Aits

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 07.08.2013 festgestellt.

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