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Register court Bremen HRB 17412 HB
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POWERLINE Vertrieb von Energietechnik GmbHPOWERLINE EnergieSysteme GmbH
Registered
7/8/2005
Industry
Trade of steam, hot water and cooled airWholesale of machine toolsConstruction of industrial facilities, except buildings
Purpose
Vermarktung von industriellen Ausrüstungsgütern, Energietechnik und Komponenten sowie die Ausführung aller damit zusammenhängender Arbeiten

History

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Management

NameRole
Manfred Rippe
since 7/7/2016
Liquidator

Financial Report

Manfred Rippe GmbH (vormals: POWERLINE EnergieSysteme GmbH)

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Anlagevermögen 696,00 1.452,00
I. Sachanlagen 696,00 1.452,00
B. Umlaufvermögen 520.849,92 253.349,32
I. Vorräte 320,00 3.737,00
1. Vorräte, vor Absetzung von erhaltenen Anzahlungen 9.650,00 27.887,00
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt -9.330,00 -24.150,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 48.324,88 36.971,97
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 472.205,04 212.640,35
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 2.139,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 521.545,92 256.940,51

Passiva

   
  31.12.2015
EUR
31.12.2014
EUR
A. Eigenkapital 116.790,52 104.449,45
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Gewinnvortrag 78.449,45 24.696,18
III. Jahresüberschuss 12.341,07 53.753,27
B. Rückstellungen 21.675,06 24.781,00
C. Verbindlichkeiten 133.080,34 127.710,06
D. Rechnungsabgrenzungsposten 250.000,00 0,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 521.545,92 256.940,51

Anhang

Anwendung des Handelsgesetzbuches

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Die Gesellschaft zählt zu den kleinen Kapitalgesellschaften.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der auf den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die abnutzbaren Vermögensgegenstände werden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der steuerlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben.

Zugänge mit Anschaffungskosten zwischen EUR 150,00 und EUR 1.000,00 werden entsprechend der gesetzlichen Regelung auf 5 Jahre abgeschrieben. Hierfür wird ein Abschreibungspool gebildet, dessen Zugänge aus den entsprechenden Konten der lfd. Buchhaltung einzeln nachgewiesen sind.

Die Vorräte sind zu Anschaffungskosten aktiviert.

Die ausgewiesenen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug angemessener Wertberichtigungen angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Erläuterungen und ergänzende Angaben zu Bilanz und GuV

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in Anlage 3 dargestellt, aus der sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben. Anlage 3 ist Bestandteil dieses Anhangs.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Rippe

Der Gewinnverwendungsvorschlag lautet wie folgt:

  EUR
Gewinnvortrag 78.449,45
Jahresüberschuss 12.341,07
Gewinnausschüttung  
Gewinnvortrag auf neue Rechnung 90.790,52

Die Voraussetzungen des § 264 (2) Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Bremen, 30. Mai 2016

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.5.2016.

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