HRT
GmbH
Attenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
I. Sachanlagen
|
1.23.282,00
|
1.028.682,00
|
|
B. Umlaufvermögen
|
|
|
|
I. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
75.060,20
|
95.453,16
|
|
II. Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten
|
23.533,14
|
13,68
|
|
C.
Rechnungsabgrenzungsposten
|
48.634,89
|
60.328,96
|
|
D. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
|
35.266,33
|
49.469,22
|
|
Summe Aktiva
|
1.416.776,56
|
1.233.947,02
|
PASSIVA
|
Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
|
|
A. Eigenkapital
|
|
|
|
I. Gezeichnetes Kapital
|
25.000,00
|
25.000,00
|
|
II. Kapitalrücklage
|
27.018,67
|
27.018,67
|
|
III. Gewinnrücklagen
|
260,49
|
260,49
|
|
IV. Verlustvortrag
|
|
106.945,51
|
|
V. Jahresüberschuss
|
|
5.197,13
|
|
VI. Bilanzverlust
|
87.545,49
|
|
|
VII. nicht gedeckter
Fehlbetrag
|
35.266,33
|
49.469,22
|
|
B. Rückstellungen
|
37.378,54
|
36.651,27
|
|
C. Verbindlichkeiten
|
1.379.398,02
|
1.194.295,75
|
|
Summe Passiva
|
1.416.776,56
|
1.233.947,02
|
ANHANG
A) Allgemeine Angaben
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Grundlagen der Erstellung
Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff.
und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften
des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für
kleine Kapitalgesellschaften.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt
grundsätzlich unter Annahme der
Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatzmethoden und Bewertungsmethoden werden
stetig angewendet.
Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen
des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des
Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen
Eigentums.
Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt.
Die Folgebewertung des abnutzbaren
Sachanlagevermögens ergibt sich aus Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Im Jahr des Zugangs erfolgte
eine zeitanteilige Ermittlung der Abschreibung.
Die beweglichen Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der
voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.
Bei geringwertigen Vermögensgegenständen
(steuerlich: geringwertige Wirtschaftsgüter) des
Sachanlagevermögens erfolgt zur Vereinfachung der
planmäßigen Abschreibung eine Sofortab
schreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten
im Jahr des Zugangs.
Sofern zum Abschlussstichtag bei
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
auszugehen ist, werden außerplanmäßige
Abschrei-
bungen auf den niedrigeren Wert vorgenommen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten
angesetzt.
Einzelwertberichtigungen und
Pauschalwertberichtigungen sind regelmäßig nicht
erforderlich. Die Laufzeiten liegen unter einem Jahr.
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die
Auflösung der Posten
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung aktiver latenter
Steuern wurde kein Gebrauch gemacht.
Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals
erfolgt gem. § 272 HGB unter Berücksichtigung des
Gesellschaftsvertrags. Die Bilanz wurde nach Verwendung des
Jahresergebnissesaufgestellt. Die Zahlungsfähigkeit
der Gesellschaft wird durch die Gesellschafter
gewährleistet. Die Unternehmensfortführung ist
überwiegend wahrscheinlich.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften und
ungewissen Verbindlichkeiten auf
der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei
der Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
B) Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen
Die Forderungen aus Steuern betragen € 6.529,00
(Vj. € 6.529,00).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betreffen in Höhe von
€ 64.523,61 (Vj. T€ 69) Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschafter, im Umfang von €
28.692,25 (Vj. T€ 44) Steuerverbindlichkeiten und im
Umfang von € 14.394,41 (Vj. T€ 19)
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit. Die
Verbindlichkeiten haben im Umfang von € 415.481,97
(Vj. T€ 450) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
und im Umfang von € 963.916,05 (Vj. T€ 745) von
über einem Jahr; davon haben € 23.427,81 (Vj.
T€ 70.323,69) eine Laufzeit von über fünf
Jahren.
C) Sonstige Angaben
Geschäftsführung
einzelvertretungsberechtigt:
Christine Richter
Attenkirchen, den 28.
März 2025
gez.
Christine Richter
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 28. März 2025
|