J.con GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Pirmin Christian Gramespacher since 11/5/2020 | Managing Director |
Caroline Helene, geb. Jacobi Westermann-Jacobi since 11/5/2020 | Managing Director |
Detlef Dr. Jacobi since 2/24/2012 | Managing Director |
Edith Ruth Jacobi since 2/24/2012 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 36.00% | |
| 26.00% | |
| 15.00% |
Company ownership structure and capital distribution
3 of 4 shareholders visible
Official financial statements and annual reports
Forbes Marshall Europe GmbHBühlJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2012 bis zum 31.03.2013BILANZAKTIVSEITE
Offenburg, 09.10.2012 AnhangI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Forbes Marshall Europe GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsnormen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 HGB). Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang aufgeführt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDas Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet. Den allgemeinen Bewertungsansätzen des § 252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und berücksichtigt alle erkennbaren Risiken. AKTIVSEITE a) Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). PASSIVSEITE Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind im Bilanzausweis nicht enthalten. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Angaben zur BilanzDie Sonstige Rückstellungen setzen sich zusammen aus:
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten bestehen keine. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt € 0,00. IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. V. Sonstige Pflichtangaben1. Es bestehen weder Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren, noch sind Verbindlichkeiten durch Grundpfandrechte gesichert. 2. Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sein könnten, sind nicht vorhanden. 3. Davon-Vermerke über die Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten sind unmittelbar in der Bilanz angegeben. 4. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. 5. Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 0. 6. Der Jahresabschluss ist von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen. 7. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen keine. 8. Geschäftsführer im Berichtsjahr waren Herr Farhad Forbes, Frau Edith Jacobi und Herr Dr. Detlef Jacobi. Sie sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Von der Angabe von Bezügen der Geschäftsführung wird gem. § 264 Abs. 4 HGB abgesehen.
Offenburg, 09.10.2012 |
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