ATZ GmbH
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Nadine Viehweg since 1/4/2018 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
Pierre Hartung GmbHEisfeldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGP F L I C H T A N H A N G DER KLEINEN KAPITALGESELLSCHAFT GEM. §§ 284,285 HGB I. ALLGEMEINE ANGABEN Rechtliche Verhältnisse:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung 2. Sitz.: Coburger Str. 94, 98673 Eisfeld 3. Handelsregister: Amtsgericht Jena, HRB 306671 4. Stammkapital: EUR 25.000,00 5. Gesellschafter: Pierre Hartung 6. Geschäftsjahr: 01.01. - 31.12. (Kalenderjahr) 7. Gegenstand des Handel mit Kfz-Teilen Unternehmens 8. Geschäftsführung: Herr Pierre Hartung Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. 9. Größenkriterien: Das Berichtsunternehmen ist eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 316 Abs. 1 HGB ist das Berichts- Unternehmen nicht prüfungspflichtig. ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2010 =================================== I. ERLÄUTERUNGEN ZU DER BILANZ PER 31.12.2010 1. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Pierre Hartung GmbH für das Geschäftsjahr zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in der ab dem 01. Januar 2010 geltenden Fassung aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. 2. Angaben von Bilanzierungs- und Bewertungsmethode ---------------------------------------------------------------------------------- 2.1Grundsätze der Bilanzierung gem. § 284 II Nr. 1 HGB Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungen, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden und Abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, welche dem Betrieb dauernd zu dienen bestimmt sind. Rückstellungen (§ 284 HGB) und Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) wurden in dem jeweils gesetzlich zulässigen Umfang berücksichtigt. Wechselverbindlichkeiten gem. § 251 HGB etc., sind nicht bekannt. Ein grundlegender Wechsel von Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 2.2 Bewertungsvorschriften Die Wertansätze der Bilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres stimmen mit denen der Eröffnungsbilanz der Gesellschaft für das Berichtsjahr überein. Der Bilanzenzusammenhang gemäß § 252 (1) Nr. 1 HGB wurde gewährt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen; rechtliche oder tatsächliche Gegebenheiten stehen einer Fortführung nicht entgegen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Stichtag einzeln bewertet worden. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste berücksichtigt, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind. Im Einzelnen wurde wie folgt bewertet. A. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen ermitteln sich aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, verteilt auf die Dauer der voraussichtlichen Nutzung des Vermögensgegenstandes. Hinsichtlich der im Berichtsjahr erfolgten Zugänge an geringwertigen Wirtschaftsgütern im Gesamtwert von EUR 1.541,01 wurde Bewertungsfreiheit gem. § 6 Abs. 2 EStG beansprucht. Auf die Anwendung des § 6 Abs. 2a EStG wurde im Berichtsjahr verzichtet. B. Die Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens wurden gem. § 253 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. C. Forderungen wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Pauschal- und Einzelwertberichtigungen wurden zutreffenderweise nicht gebildet. D. ZumBilanzstichtag war das Stammkapital der Gesellschaft in Höhe von insgesamt EUR 25.000,00 voll erbracht. E. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die zum Erstellungszeitpunkt feststellbar waren. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Bei einer Laufzeit > einem Jahr wurde gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. F. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag bilanziert. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre bestehen nicht. Verbindlichkeiten, welche durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, bestehen nicht. II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt ihres Zu- oder Abflusses in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht berücksichtigt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist unter Hinweis auf § 275 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Ergebnisverwendung und Rücklagenbildung Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses: Der Jahresüberschuss für 2010 beträgt EUR 8.683,74. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen. Eisfeld, den 30.12.2011 Pierre Hartung -Geschäftsführer -
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30.12.2011 |
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