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Register court Düsseldorf HRB 39483
Previous
Schneider & Moritz Managementberatung GmbH
Registered
9/8/2000
Industry
Business and other management consultancy activitiesComputer consultancy activitiesConsulting architectural activities in building construction
Purpose
Die Erbringung von Unternehmensberatungsdienstleistungen.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Financial Report

smm managementberatung GmbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 21.417,00 29.643,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,00 1,00
II. Sachanlagen 21.416,00 29.642,00
B. Umlaufvermögen 426.043,45 565.269,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 420.305,99 557.596,61
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 367.261,53 367.261,53
II. Wertpapiere 5.717,56 7.530,96
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19,90 142,15
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.305,97 4.572,09
Bilanzsumme, Summe Aktiva 450.766,42 599.484,81

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 131.432,43 246.573,52
I. gezeichnetes Kapital 45.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 221.573,52 197.669,41
III. Jahresfehlbetrag 135.141,09 -23.904,11
B. Rückstellungen 136.800,99 237.093,45
C. Verbindlichkeiten 182.533,00 115.817,84
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 182.533,00 115.817,84
Bilanzsumme, Summe Passiva 450.766,42 599.484,81

Anhang


Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die smm managementberatung GmbH, Düsseldorf, wurde gemäß notariell beurkundetem Gesellschaftsvertrag zum 01.09.2000 gegründet. Die Eintragung ins Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf erfolgte am 08. September 2000. Für das Geschäftsjahr 2011 erfüllte die smm die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs.1 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2011 ist demgemäß nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden ergänzenden Vorschriften aufgestellt.

Die Gliederung der Bilanz entspricht den Vorschriften des § 266 HGB. Die Vermögens- und Schuldposten sowie die Aufwendungen und Erträge sind den einzelnen Posten des Abschlusses zutreffend zugeordnet worden. Von dem Wahlrecht, die Bilanz unter teilweiser oder vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses zu erstellen, wurde kein Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
 Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten entspricht den Vorschriften der §§ 252 bis 256 bzw. 279 bis 283 HGB.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens unter Nennung der Abschreibungen des Geschäftsjahres sind der Anlage 1 zum Anhang zu entnehmen. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet worden, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden mit den steuerlich zulässigen Sätzen linear berechnet.

Für die unbeweglichen Wirtschaftsgüter ist die lineare Abschreibung auf die Nutzungsdauer vorgesehen. Die Abschreibungsdauer beträgt bei den anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 - 10 Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter über € 150 bis € 1.000,00 werden zu einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben.
 Die Forderungen werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen für erkennbare Einzelrisiken waren nicht zu bilden. Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen enthalten Forderungen gegenüber den Gesellschaftern in Höhe von € 374.902,72.

 Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Die Rückdeckungsversicherung bei der Zurich Lebensversicherungs AG beinhaltet den Aktivwert in Zusammenhang mit der Rückdeckungsversicherung der Pensionszusage an den Geschäftsführer. Der Rückdeckungsanspruch ist an den Pensionsberechtigten sicherheitshalber abgetreten worden. Dementsprechend wird von der Einschränkung des Verrechnungsverbots i. S. d. § 246 Abs. 2 S. 2 i. V. m. 253 Abs. 1 S. 4 HGB Gebrauch gemacht und der Rückdeckungsanspruch mit der Pensionsrückstellung verrechnet.

Die Rechnungsabgrenzungsposten werden ausgewiesen für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wurde im Berichtsjahr von 25.000,00 Euro auf 45.000,00 Euro aufgestockt und ist voll eingezahlt.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode (PUC-Verfahren) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

durchschnittlicher Marktzins von 5,15% für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2% nach den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005 G"


Von der Übergangsregelung gem. Art. 67 I 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Von diesem Betrag wurde demgemäß 1/15, also € 1.312,27 den Pensionsrückstellungen zugeführt und als außerordentlicher Aufwand ausgewiesen. Die Unterdeckung der Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 beträgt € 17.059,46 (Art. 67 Abs. 2 EGHGB).

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Abs. 2 S. 2 HGB).

Vermerkungspflichtige Haftungsverhältnisse bestehen nach den uns erteilten Auskünften nicht.

  Geschäftsführer der Gesellschaft ist

            Herr Roman Schneider, Odenthal

Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und laut Handelsregistereintragung von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Auf die Angabe der Bezüge wird mit Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Düsseldorf, 28.06.2012

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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