HBM Asphalt
GmbH
Steffenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.364.146,88 |
1.652.249,06 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
142,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.364.146,88 |
1.652.107,06 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.999.575,58 |
1.727.261,29 |
| I.
Vorräte |
507.232,00 |
536.350,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
450.104,78 |
258.918,66 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.042.238,80 |
931.992,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
4.363.722,46 |
3.379.510,35 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.039.471,29 |
1.332.495,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
52.250,00 |
52.250,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.280.245,51 |
999.522,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
706.975,78 |
280.723,36 |
| B.
Rückstellungen |
1.329.606,67 |
1.098.158,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
958.047,98 |
907.098,49 |
| D.
Passive latente Steuern |
36.596,52 |
41.757,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
4.363.722,46 |
3.379.510,35 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der HBM Asphalt GmbH,
Steffenberg, wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt.
Die Gesellschaft wird unter der Firma HBM Asphalt
GmbH beim Amtsgericht in Marburg unter der HRB-Nummer 2713
geführt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz ist gemäß § 266 HGB
gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten und Sachanlagen zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, jeweils abzüglich
planmäßiger Abschreibungen (sofern sie der
Abnutzung unterliegen), bewertet. Die Herstellungskosten
umfassen grundsätzlich sämtliche
aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile. Die
Abschreibungen werden linear, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen technischen bzw. wirtschaftlichen
Nutzungsdauer, vorgenommen. Dabei wird sich an den
zulässigen Höchstsätzen der steuerlichen
Afa-Tabellen orientiert.
Werden geringwertige Wirtschaftsgüter im
Einzelanschaffungspreis zwischen 250,00 € und 800,00
€ verzeichnet, werden diese im Jahr des Zugangs voll
abgeschrieben.
Die Vorräte werden unter Berücksichtigung
des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten
angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden mit den
Anschaffungskosten angesetzt unter Berücksichtigung
des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nominalwert
bzw. zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von
Einzelwertberichtigungen bilanziert. Für das
allgemeine Kreditrisiko sowie für zu erwartende
Rechnungskürzungen wird eine Pauschalwertberichtigung
gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Der Rechnungsabgrenzungsposten ist nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Das Eigenkapital ist zu Nennwerten angesetzt.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden
ggf. bei der Bewertung berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit über ein Jahr
werden abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Erläuterung zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben vollumfänglich,
wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben vollumfänglich, wie
im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Sonstige Angaben
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 21 Mitarbeiter.
Steffenberg, den
07.06.2024
Die Geschäftsführung
HBM Asphalt GmbH
gez.
Martin Strohbach, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.07.2024
festgestellt.
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