ELKA Invest-C GmbH
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ludger Werner Kramer since 9/8/2011 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Ludger KramerELKA Beteiligungs GmbH | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
LK Investment GmbHBochumJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Der Jahresabschluss der LK Investment GmbH, Bochum, (Amtsgericht Bochum HRB 13559) wurde nach den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. des HGB und den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen um eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung wurden die größenabhängigen Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Vermögensgegenstände und Schulden werden zum Abschlussstichtag grundsätzlich einzeln bewertet. Die Bilanzierung der Vermögensgegenstände und Schulden erfolgt im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen wird im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen und rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten abzüglich, soweit abnutzbar, nutzungsbedingter planmäßiger und ggf. außerplanmäßiger Abschreibungen angesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Nutzungsdauer für Grundstücke und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken beträgt 50 Jahre, die für die Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Die Forderungen sowie die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bzw. mit dem niedrigen beizulegenden Wert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erläuterung zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Forderungen Die Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Bei den Forderungen handelt es sich um Forderungen gegen Gesellschafter und wie im Vorjahr ausschließlich um sonstige Forderungen. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten betragen zum Bilanzstichtag TEUR 753 (Vorjahr: TEUR 773); diese haben in Höhe von TEUR 109 (Vorjahr: TEUR 77) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und in Höhe von TEUR 644 (Vorjahr: TEUR 696) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, davon TEUR 466 (Vorjahr: TEUR 468) mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. Ergänzende Angaben 1. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. 2. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft ELKA Beteiligungs GmbH, Bochum, einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. 3. Geschäftsführer Zum Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Ludger Kramer, Diplom-Ökonom, Bochum, geschäftsführender Gesellschafter, bestellt.
Bochum, den 11. September 2024 LK Investment GmbH Geschäftsführung Dipl. Ökonom Ludger Kramer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die LK Investment GmbH, Bochum PRÜFUNGSURTEIL Wir haben den Jahresabschluss der LK Investment GmbH, Bochum - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. GRUNDLAGE FÜR DAS PRÜFUNGSURTEIL Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. VERANTWORTUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER FÜR DEN JAHRESABSCHLUSS Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. VERANTWORTUNG DES ABSCHLUSSPRÜFERS FÜR DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, 11. September 2024 BDO
AG
Fritz, Wirtschaftsprüfer Reichenberger, Wirtschaftsprüfer |
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