Wimmer
Consulting GmbH
Oberhausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
296.575,50 |
260.337,27 |
| I.
Sachanlagen |
49.711,00 |
33.835,00 |
| II.
Finanzanlagen |
246.864,50 |
226.502,27 |
| B.
Umlaufvermögen |
492.808,97 |
348.890,19 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
122.084,36 |
55.644,33 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
40.120,00 |
15.548,00 |
| davon
gegen Gesellschafter |
27.151,98 |
22.477,79 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
370.724,61 |
293.245,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.663,12 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
|
29.969,03 |
| Aktiva |
789.384,47 |
640.859,61 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
547.614,56 |
548.254,76 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
523.254,76 |
452.182,25 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
640,20 |
-71.072,51 |
| B.
Rückstellungen |
219.315,40 |
68.752,15 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.454,51 |
23.852,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
22.454,51 |
23.852,70 |
| Passiva |
789.384,47 |
640.859,61 |
Anhang
zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022
I.
Angaben und Begründung zur Form der Darstellung von
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die
Ausweis- und Gliederungsvorschriften wurden entsprechend
den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die bislang
angewandten Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden wurden
unverändert beibehalten.
II.
Angaben, Aufgliederungen, Darstellungen,
Erläuterungen und Begründungen zu einzelnen
Positionen der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 800,00 wurden im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken gebildet.
Die Rückstellungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt und sind innerhalb eines
Jahres fällig.
III.
Sonstige Angaben
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Ermittlung
des Barwertes erfolgte unter Berücksichtigung eines
Zinsatzes von 1,78 % p.a. gemäß § 253 Abs.
2 HGB und Rückstellungsabzinsungsverordnung für
eine Restlaufzeit von 15 Jahren. Gemäß §
253 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. wird bei Rückstellungen
für Altersversorgungsverpflichtungen der relevante
Zinsermittlungszeitraum von sieben auf zehn Jahre
ausgeweitet. Der sich aufgrund der Neubewertung ergebende
Unterschiedsbetrag in Höhe von 6.685,00 € bei den
Pensionsrückstellungen ist gem. § 253 Abs. 6 Satz
2 HGB n.F. ausschüttungsgesperrt, sofern die frei
verfügbaren Rücklagen zuzüglich
Gewinnvortrag und abzüglich Verlustvortrag diesem
nicht mindestens entsprechen.
Oberhausen, den 26.09.2023
.................................
U. Wimmer
sonstige Berichtsbestandteile
gez. U.Wimmer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.10.2023
festgestellt.
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