Master Data

Registry
Register court Wiesbaden HRB 5436
Registered
8/9/1982
Industry
Management activities of other holding companiesManagement of non-residential real estate on a fee or contract basisManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdings
Purpose
Die Verwaltung eigenen Vermögens.

History

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Management

NameRole
Vittoria Wulf
since 11/22/2012
Managing Director
Nicoletta Wulf-Scheler
since 4/15/2003
Procura

Beneficial Owners

Identified persons (3)

NameOwnership
50.00%
25.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Weinbergstraße 13, 65193 Wiesbaden
DEM 37,500
50.00%
Weinbergstraße 13, 65193 Wiesbaden
DEM 18,750
25.00%

Financial Report

ERNST WULF GmbH

Wiesbaden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 143.396,33 148.999,17
I. Finanzanlagen 143.396,33 148.999,17
B. Umlaufvermögen 61.737,03 63.553,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 59.764,34 63.216,21
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 53.753,78 56.396,17
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.972,69 336,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 205.133,36 212.552,25

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 194.425,53 200.085,24
I. gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
II. Gewinnrücklagen 155.642,00 157.745,00
III. Gewinnvortrag 3.993,35 6.045,08
IV. Jahresfehlbetrag 3.556,71 2.051,73
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 8.707,83 10.467,01
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 8.707,83 10.467,01
Bilanzsumme, Summe Passiva 205.133,36 212.552,25


A N H A N G

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 der Ernst Wulf GmbH, Weinbergstraße 13, 65193 Wiesbaden, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Wiesbaden unter HRB 5436 ist nach den Vorschriften des HGB aufgestellt. Die Bewertung erfolgte nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamt­kostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapital­gesellschaft. Von größenabhängigen Erleichterungen nach dem HGB wird Gebrauch gemacht.

Bilanzierung und Bewertung

Das Unternehmen dient lediglich zur Abwicklung der Altersversorgung der ehemaligen Mitarbeiter.
      
Das Anlagevermögen besteht in der Hauptsache aus der Rückdeckungsversicherung zur Bedienung der Pensionszusage. Sie ist durch ein versicherungsmathematisches Gutachten nachgewiesen.

Für den Ausweis der Pensionsrückstellung wurde das Wahlrecht des Art. 28 Abs. 1 HGB für Altzusagen in Anspruch genommen. Es erfolgte im Rahmen der Eröffnungsbilanz auf den 1.1.2010 eine Umgliederung in die Gewinnrücklage. Der Wert der Pensionsverpflichtung nach BilMoG beträgt zum Bilanzstichtag              € 136.643,00 nachgewiesen durch ein Gutachten der Allianz Lebensversicherungs-AG.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Abschreibungen werden im Zugangsjahr pro rata temporis vorgenommen. Im Geschäftsjahr wurden keine Sonderabschreibungen vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs aktiviert und sofort in voller Höhe abgeschrieben.

Finanzanlagen bestehen keine. Vorräte bestehen keine.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Nominalwerten (Anschaffungskosten) angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden keine vorgenommen. Pauschalwertberichtigungen sind nicht berücksichtigt.

Bei den sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen wird ggf. allen erkennbaren Risiken durch angemessene Abwertung Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihrem Nominalwert ausgewiesen.

Steuer- und sonstige Rückstellungen werden so bemessen, dass sie allen erkennbaren Verbindlichkeiten und Risiken Rechnung tragen.

Fremdwährungsumrechnungen erfolgten, soweit erforderlich jeweils zum am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs.

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche langfristige Verbindlichkeiten bestehen nicht.

Es handelt sich um eine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB, weshalb keine Verpflichtung gemäß § 274 HGB besteht.

Vorgänge von besonderer Bedeutung im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres keine ergeben.

Wiesbaden, 05. Dezember 2019

…………………………….
gez. Vittoria Wulf, Geschäftsführerin
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.12.2019 festgestellt.

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