M.I.G.
GmbH
Krefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
33.516,00 |
42.497,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
20.418,00 |
22.245,00 |
| II.
Sachanlagen |
13.098,00 |
20.252,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
747,94 |
9.097,18 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
635,47 |
1.195,24 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
112,47 |
7.901,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
180,00 |
180,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.443,94 |
51.774,18 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
30.267,51 |
48.335,35 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
23.135,35 |
33.358,84 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
18.067,84 |
10.223,49 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
2.831,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
176,43 |
607,83 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
176,43 |
607,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.443,94 |
51.774,18 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden zu Anschaffungskosten, und - soweit abnutzbar -
planmäßig abgeschrieben.
Bei der Bemessung der Abschreibungen wird
grundsätzlich auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgestellt.
Geringwertige Vermögensgegenstände werden
im Jahr des Zugangs gemäß § 6 Abs. 2 EStG
aktiviert und abgeschrieben. Bei der Verteilung der
Anschaffungskosten auf die Nutzungsdauer kommt nur die
lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte grundsätzlich
zum Nennwert. Es bestehen lediglich Forderungen mit
einer Restlaufzeit von bis einem Jahr.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung bemessen und sind notwendig
wie ausreichend.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewandt.
Aus der Bilanz sich nicht ergebende
Haftungsverpflichtungen und sonstige finanzielle
Verpflichtungen im Sinne von §§ 251, 285 HGB
bestehen grundsätzlich wie folgt:
1. aus Haftungsverhältnissen: keine
2. aus sonstigen finanziellen Verpflichtungen:
Mietverpflichtungen in Höhe von 2.160,00 Euro p. a.
Die Geschäftsführung hat im Berichtsjahr
inne:
Herr Robert Meyer, Konstrukteur
- einzelvertretungsberechtigt - befreit von §
181 BGB
B. Ergebnisverwendung
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag wird nach den
handelsrechtlichen Vorschriften der Gesellschaft
zugerechnet.
C. Sonstige Angaben
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren
ausschließlich aus dem Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
Geschäftsführung
Herr Robert Meyer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.06.2014 festgestellt.
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