Penzel
GmbH
Nürtingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
8.050,00 |
12.632,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
343.451,12 |
621.873,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.129,87 |
1.670,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
354.630,99 |
636.176,11 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
289.492,57 |
294.912,03 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
34.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
60.138,42 |
307.264,08 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
60.138,42 |
307.264,08 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
354.630,99 |
636.176,11 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2019
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB sowie unter Beachtung der
ergänzenden Regelungen für Kapitalgesellschaften
nach den §§ 264 ff. HGB des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Die Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches,
ergänzend zu dieser deutschen handelsrechtlichen
Vorschrift die Vorschriften über die Rechnungslegung
von Gesellschaften mit beschränkter Haftung und den
Bestimmungen in der Satzung des Gesellschaftsvertrags,
wurden beachtet. Bei Ausweisänderungen wurde die
Vorjahresangabe entsprechend angepasst.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen nach § 274a HGB wurde Gebrauch
gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Angaben zu Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungs-abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 Satz 2 HGB wurde beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach der
Vorschrift des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind
ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen
dem Abschlussstichtag und dem Tag der Bilanzaufstellung
bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
ANLAGEVERMÖGEN
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden bei vor dem 1.1.2011
angeschafften beweglichen Anlagegütern
überwiegend zunächst degressiv und später
linear vorgenommen. Der Übergang von der degressiven
zu der linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen,
in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung
führte. Die ab dem 1.1.2011 angeschafften beweglichen
Anlagegüter wurden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten bis 800 EUR) wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren steuerrechtlich zulässigen Wert angesetzt.
Ausleihungen wurden mit dem steuerrechtlich
zulässigen niedrigeren Barwert angesetzt.
UMLAUFVERMÖGEN
Die unfertigen Arbeiten sind zu Herstellungskosten
bewertet. Die Herstellungskosten sind zum steuerlichen
Mindestansatz unter Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen Beträge ermittelt worden.
Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände
und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem
Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Ausfallrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung angemessen berücksichtigt.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die
erhaltenen Anzahlungen und die sonstigen Verbindlichkeiten
haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
RÜCKSTELLUNGEN
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.
III. Weitergehende Pflichtangaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
2019 erzielten Bilanzgewinn der Penzel GmbH in Höhe
von 228.137,54 € wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung einer Dividende von
80.000,00 €
Gewinnvortrag: 148.137,54 €
5. Oktober 2020
Dipl.Ing. Tomas Penzel
(Geschäftsführender Gesellschafter)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2020 festgestellt.
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