Nordic Feed
GmbH
Ostrohe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
205.481,08 |
225.327,08 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.480,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
203.001,08 |
225.326,08 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.377.605,31 |
2.455.131,33 |
| I.
Vorräte |
1.443.545,28 |
1.499.661,39 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
683.072,03 |
828.991,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
250.988,00 |
126.478,19 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
41.485,58 |
53.235,19 |
| Summe
Aktiva |
2.624.571,97 |
2.733.693,60 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.198.083,02 |
622.495,52 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
1.173.083,02 |
597.495,52 |
| B.
Rückstellungen |
107.600,84 |
181.267,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.318.888,11 |
1.929.930,89 |
| Summe
Passiva |
2.624.571,97 |
2.733.693,60 |
Anhang
Zum
31. Dezember 2023
Nordic Feed GmbH
Ringreiterplatz 11
25746 Ostrohe
Finanzamt: Itzehoe
Steuer-Nr.: 18 299 00767
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft erfüllt zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.
1, 276 und 288 S. 2 HGB) und bei der Offenlegung
(§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurde
Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der
Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der Grundlage
der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH-Gesetzes beachtet.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Soweit im Geschäftsjahr hinsichtlich der im
Vorjahr von den Gliederungsvorschriften des HGB und des
GmbHG abweichenden Positionen der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung Veränderungen vorgenommen wurden,
wurde dem Prinzip der Darstellungsstetigkeit
gemäß § 265 Abs. 1 HGB durch Anpassung der
Vorjahreszahlen entsprochen.
Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und
Methoden angewendet:
Das
Sachanlagevermögen wurde grundsätzlich mit
den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet und planmäßig
abgeschrieben. Die Aufgliederung und die Bewegungen des
Anlagevermögens sind der Entwicklung des
Anlagevermögens zu entnehmen.
Die
Vorräte wurden grundsätzlich mit ihren
Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip wurde
beachtet.
Forderungenund
sonstige Vermögensgegenstände sind zum
Nennwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips
angesetzt.
Die
Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB
ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendige Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs.
1 HGB.
Verbindlichkeitenwurden in Höhe ihres
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Sonstige Pflichtangaben
Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herrn Uwe Hagge, Ringreiterplatz 11, 25746 Ostrohe
Der Geschäftsführer ist allein
vertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Der Jahresabschluss ist am 25.03.2025 festgestellt
worden.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 25.3.2025.
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