Buying and selling of own non-residential real estate
VK Real Estate GmbHLiquidated
63075 Offenbach am Main, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
Robin BeusingVK Anlagen Gruppe GmbH+1 | 28.00% |
Unresolved chains (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
M.A.G. Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt) | 49.00% |
Benu Solutions GmbH | 23.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
VK Real Estate GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der
Jahresabschluss der VK Real Estate GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
II. Gliederung und Darstellung Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufgestellt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Soweit die Ausweiswahlrechte nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ausgeübt wurden, werden diese Posten im Anhang dargestellt. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. III. Erläuterungenzur Bilanz Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter ist in der Geschäftsjahresabschreibung enthalten. Sie wird aber von den kumulierten Abschreibungen wieder abgesetzt und in den Spalten Zugang und Abgang getrennt ausgewiesen. Die Abschreibung auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung der steuerlichen Erleichterungsvorschriften. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen sich auf - EUR 590,40 Bewegliche Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens bis zu einem Wert von 800 Euro (Geringwertige Wirtschaftsgüter) wurden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Der Abgang wird im folgenden Wirtschaftsjahr unterstellt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer betrug durchschnittlich 3 Jahre. Abschreibungen aufgrund ausschließlich steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den jeweiligen Bilanzposten abgesetzt. Umlaufvermögen Am Bilanzstichtag waren keine in Auftrag befindliche Aufträge zu bilanzieren. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet. Erkennbare Risiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen. Wertpapiere des Umlaufvermögens wurden bis zu Bilanzstichtag nicht erworben. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000,00 Euro. Sonderposten mit RücklageanteilIm laufenden Geschäftsjahr wurde keine Investitionszulage gebildet. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag nicht. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e) EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug. Die Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Eine Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchstabe e EStG war nicht erforderlich, da die Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als 12 Monate betrug bzw. es sich um verzinsliche Verbindlichkeiten, Anzahlungen oder Vorausleistungen handelte. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten. In den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten enthalten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind. Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des Jahresergebnisses. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag lagen Angaben gemäß keine vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, der Begebung von Wechseln, aus Gewährleistungsverträgen und der Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten vor. Sonstige AngabenForderungen gegen Gesellschafter bestehen nicht.Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von EUR 36.000,00.Zugunsten der Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.An Mitglieder der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt.Die Gesellschafterin beabsichtigt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 83.355,87 auf neue Rechnung vorzutragen und mit dem Gewinnvortrag zu verrechnen. Zur Vermeidung der Überschuldung haben die Gesellschafterin und eine weitere Gesellschaft aus dem Unternehmensverbund einen Rangrücktritt des nicht durch das Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages in Höhe von EUR 61.395,59 abgegeben Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt: Herrn Robin Beusing Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Offenbach am Main, den 16. Feb. 2023 _____________________ Robin Beusing Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 16.2.2023. |
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