Speedpong GmbHLiquidated

87778 Stetten, DEU

Master Data

Registry
Register court Memmingen HRB 12977
Previous
Drachenfelssee 464. V V GmbHBayPack Beteiligungsgesellschaft mbH
Registered
10/23/2006
Industry
Manufacture of plastic packing goodsManufacture of sports goodsManufacture of paper stationery
Purpose
Entwicklung und Vertrieb von Produkten für Freizeit und Alltag, vornehmlich auf Basis von Karton, Papier und Pappe.

History

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Management

NameRole
Frank Krier
since 1/14/2022
Liquidator

Beneficial Owners

28.00% identified72.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
28.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Financial Report

BayPack Beteiligungsgesellschaft mbH

Stetten, Schwaben

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 23.500,00 23.500,00
I. Finanzanlagen 23.500,00 23.500,00
B. Umlaufvermögen 1.336,47 1.229,47
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 125,59 173,94
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.210,88 1.055,53
Bilanzsumme, Summe Aktiva 24.836,47 24.729,47

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 23.618,08 23.511,08
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.381,92 1.488,92
B. Rückstellungen 750,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 468,39 468,39
Bilanzsumme, Summe Passiva 24.836,47 24.729,47

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Finanzanlagen sind mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Allen erkennbaren Risiken wird bei der Bewertung Rechnung getragen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Finanzanlagen

Der Buchwert beträgt EUR 23.500,00, der beizulegende Zeitwert EUR 23.500,00 00. Auf eine außerplanmäßige Abschreibung wurde verzichtet, da eine dauernde Wertminderung voraussichtlich nicht vorliegt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögensgegenstände 125,59 0,00 173,94 0,00

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten 468,39 0,00 468,39 0,00

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Stetten, 11. Juli 2013

...........................................

Dr. Ralph Dengler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.7.2013.

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