STAR GmbH & Co. KG

88605 Sauldorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Ulm HRA 710792
Registered
12/9/2003

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Shareholders

1 shareholder

Kommanditgesellschaft (KG)

Fully Liable Partner
Germany
€25,000

Balance Sheet Accounts

Financial Report

STAR GmbH & Co. KG

Sauldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 3,00 3,00
I. Sachanlagen 3,00 3,00
B. Umlaufvermögen 874.816,45 903.053,08
I. Vorräte 445.943,00 367.849,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 26.844,20 114.137,04
III. Wertpapiere 101.101,00 134.450,00
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 300.928,25 286.617,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.204,45 15.941,03
Aktiva 884.023,90 918.997,11

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 25.000,00 25.000,00
I. Kapitalanteile 25.000,00 25.000,00
1. Kapitalanteile Kommanditisten 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 0,00 0,00
B. Rückstellungen 380.394,77 331.209,57
C. Verbindlichkeiten 478.629,13 562.787,54
Passiva 884.023,90 918.997,11

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die STAR GmbH & Co. KGhat Ihren Sitz in Sauldorf-Rast und wird beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRA 710792 geführt.

II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag, nach den in § 267 i.V.m. §264a HGB angegebenen Größenklassen, eine kleine Personenhandelsgesellschaft.

Der Jahresabschluss der STAR GmbH & Co. KGwurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei beweglichen Anlagegütern erfolgt die Abschreibung linear.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 800,00wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war. Diese umfassen die angemessenen Teile der notwendigen Material-, Personal- und Gemeinkosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessener Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.  

Flüssige Mittel werden zum Nominalwert angesetzt (§ 253 I HGB).

Die Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet. Es wurden nun folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):

1. pauschale durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren
2. durchschnittlicher Marktzins der vergangenen zehn Jahre von 1,78 %, der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht wurde
3. Rententrend von 1,00% p.a.
4. Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2018 G"

Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 22.165,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens.

Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzip auf der Passivseite.

IV. Erläuterungen zur Bilanz

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2022

kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.

TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
erhaltene Anzahlungen
1,3
1,3
0,0
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
32,1
32,1
0,0
0,0
gegenüber Gesellschaftern
188,5
188,5
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
256,7
256,7
0,0
0,0
Summe
478,6
478,6
0,0
0,0


V. Sonstige Pflichtangaben

1. Personal

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren durchschnittlich 20 Arbeitnehmer beschäftigt; davon ein Geschäftsführer.

2. Geschäftsführung

Die Geschäftsführung obliegt der persönlich haftenden Gesellschafterin, vertreten durch deren Geschäftsführer Herrn Erwin Beck, Dipl.-Ing (FH).

 

Sauldorf-Rast, den 19. Dezember 2023

gez. Erwin Beck als Geschäftsführer, der STAR Verwaltung GmbH

sonstige Berichtsbestandteile

 

Sauldorf-Rast, 19. Dezember 2023

gez. Erwin Beck


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2023 festgestellt.

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