Master Data

Registry
Register court Augsburg HRB 23426
Previous
Sailer Energiehandel GmbH
Registered
5/19/2008
Industry
Trade of steam, hot water and cooled airActivities of brokers and agents for electric power and natural gasTrade of electricity
Purpose
Handel mit Energie samt Energiedienstnebenleistungen, und zwar die Belieferung von Endkunden mit Erdgas und Strom, insbesondere über Internetplattformen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
André Schäffner
since 5/15/2018
Procura
Bernd Neider
since 1/2/2013
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (2)

NameOwnership
64.86%
Stadt Augsburg
35.14%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€77,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

MaxEnergy GmbH

Augsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Bilanzierung und Bewertung wird nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 242 bis 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 bis 278 HGB vorgenommen.

Die MaxEnergy GmbH mit Sitz in Augsburg, ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg unter der Nummer HRB 23426 eingetragen.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Absatz 2 HGB auf. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der MaxEnergy GmbH werden gemäß der Satzung nach den geltenden Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fortbestehensprognose.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewendet.

Bei der Bewertung der einzelnen Posten wurden folgende Grundsätze angewendet:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer zwischen ein und fünf Jahren linear abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der nach § 253 Absatz 3 HGB notwendigen Abschreibungen bewertet.

Die Gebäude und Bauten, die technischen Anlagen und Maschinen und die Betriebs- und Geschäftsausstattung unterliegen der linearen Abschreibung und werden im Zugangsjahr pro rata temporis abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt zwischen einem und 14 Jahren.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen netto 250 EUR und 800 EUR werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten netto 250 EUR nicht übersteigen, werden im Anschaffungsjahr direkt im Aufwand erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen, gegebenenfalls vermindert um angemessene Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, bewertet.

Erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Energieverbrauch von Kunden sind bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgesetzt.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nennwert bilanziert.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert.

Längerfristige Rückstellungen sind zum Barwert, gegebenenfalls unter Berücksichtigung von angemessenen Kostensteigerungen, angesetzt. Die Abzinsung wurde gemäß § 253 Absatz 2 HGB unter Anwendung des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren, nach den Vorgaben der Deutschen Bundesbank gebildet, vorgenommen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Ansatz gebracht.

Um Risiken aus Absatz- und Beschaffungsgeschäften zu identifizieren und zu quantifizieren, wird die Summe der Absatzgeschäfte der Summe der Bezugskontrakte gegenübergestellt. Die sich aus dieser Vorgehensweise ergebenden Risiken werden in angemessener Weise bilanziell berücksichtigt.

Latente Steuern werden für temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Bilanzwerten der angesetzten Vermögensgegenstände, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und deren steuerlichen Wertansätzen gebildet.

Hierbei werden die latenten Steuern unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze und Steuervorschriften bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung beziehungsweise der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit, erwartet wird.

Aktive latente Steuern werden in dem Umfang ermittelt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporären Differenzen verwendet werden können. Steuerliche Verlustvorträge und Zinsvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe, der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlust- beziehungsweise Zinsverrechnung, berücksichtigt.

Soweit sich ein Aktivüberhang aus dem Vergleich der Gesamtdifferenz der bilanzpostenbezogenen aktiven und passiven Steuern und der aktiven Steuern auf Verlustvorträge und Zinsvorträge ergibt, wird von das Wahlrecht nach § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB ausgeübt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Der Gesamtsteuersatz der Max Energy GmbH setzt sich wie folgt zusammen:

KSt
%
SolZ
%
GewSt
%
Gesamt
%
15,00 0,83 16,45 32,28

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Aufgliederung des Anlagevermögens geht aus der "Entwicklung des Anlagevermögens 2023" hervor (Anlage zum Anhang).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1.303 TEUR enthalten vor allem Forderungen aus dem Energieverkauf.

Alle erkennbaren Einzelrisiken sind durch entsprechende Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Im Hinblick auf das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung vorgenommen worden.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 5.873 TEUR beinhalten im Wesentlichen auf anteilige Ansprüche aus Versorgungsverträgen für Strom und Gas, die auf Basis einer angemessenen Hochrechnung berücksichtigt wurden.

Die Forderungen haben alle, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Passiva

Eigenkapital

Für die Ausschüttung gesperrt, im Sinne des § 268 Absatz 8 HGB, sind Beträge in Höhe von 203 TEUR (Vorjahr 389 TEUR) aus der Aktivierung latenter Steuern.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen:

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

Personalkosten

Rückstellungen für Netznutzungsentgelte

ausstehende Rechnungen

Sie decken alle erkennbaren Risiken ab.

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten haben alle, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Aufgliederung der Umsatzerlöse nach Tätigkeitsbereichen stellt sich wie folgt dar:

Umsatzerlöse 2023
TEUR
2022
TEUR
Gasversorgung 42.320 11.426
./. Energiesteuer -1.690 -952
Stromversorgung 11.431 7.753
./. Stromsteuer -642 -720
Mehr-, Mindermengen 2.433 649
Betriebsführung 1.978 1.909
Umsatzerlöse 55.830 20.065

Seit der Änderung des Energiesteuergesetzes zum 1. August 2006 ist die Max Energy GmbH verpflichtet, die Energiesteuern und Stromsteuer direkt an das Hauptzollamt abzuführen. Der Betrag in Höhe von 2.332 TEUR wurde mit den Umsatzerlösen verrechnet.

Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Der Materialaufwand enthält Aufwendungen für Energiebezüge, Mehr-/Mindermengen, für CO 2 -Zertifikate sowie Netznutzungsentgelte.

Der Personalaufwand setzt sich aus Aufwendungen für Gehälter sowie soziale Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung und für Unterstützungen zusammen. Er beinhaltet auch Beitrage zur Berufsgenossenschaft.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Aufwendungen für Mieten und Pachten, Provisionen an Fremde, Aufwendungen für Shares Service-Dienstleistungen und für Energieabrechnungen, Fremdleistungen für IT.

Das neutrale Ergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Neutrales Ergebnis 2023
TEUR
Erträge
Umsatzerlöse -550
sonstige betriebliche Erträge 510
-40
Aufwendungen
Materialaufwand 61
sonstige betriebliche Aufwendungen 15
76
Steuern
Ertragsteuern 299
Sonstige Steuern 50
349
Neutrales Ergebnis -465

Die in der Tabelle "neutrales Ergebnis" bezeichneten neutralen Erträge und Aufwendungen sind ihrer Art nach periodenfremd im Sinne des § 285 Nummer 32 HGB zu verstehen.

Die Umsatzerlöse betreffen Gas- und Stromverkäufe aus Vorjahren sowie die Auflösung von Rückstellungen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen enthalten.

Der periodenfremde Materialaufwand setzt sich aus Bezugsaufwendungen, die das Vorjahr betreffen und CO 2 -Nachkäufen zusammen.

In den periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind vorwiegend Provisionszahlungen, die das Vorjahr betreffen, enthalten.

Die periodenfremden Steuern betreffen Zuführungen zu Vorjahren anlässlich vorliegender Steuerbescheide/Steuererklärungen.

Sonstige Angaben

Organe der Gesellschaft

Gesellschafter:

energie schwaben gmbh

Augsburg Bayerstraße 43 100 %

Geschäftsführung:

Bernd Neider

Dipl.-Ing.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Hinsichtlich der Gesamtbezüge der Geschäftsführung einschließlich gebildeten Rückstellungen für laufende und künftige Pensionen, wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Absatz 4 HGB Gebrauch gemacht.

Beschäftigtenzahlen

Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl beträgt im Geschäftsjahr 21 (Vorjahr 20).

Einbezug in einen Konzernabschluss

Die energie schwaben gmbh stellt für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss auf. Der Konzernabschluss der energie schwaben gmbh stellt sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis dar. In diesem sind alle vollkonsolidierten Tochtergesellschaften enthalten. Die Offenlegung dieses Konzernabschlusses erfolgt im Unternehmensregister.

Haftungsverhältnisse und Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen Haftungsverhältnisse aus einer Bürgschaft in Höhe von 50 TEUR (Vorjahr 200 TEUR), mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus IT- und Mietverträgen betragen jährlich 207 TEUR, davon unterliegen 167 TEUR einer 12-monatigen Laufzeit und 97 TEUR einer Laufzeit bis 2028. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Lieferverträgen bestehen für die Jahre 2024 bis 2026 in Höhe von 42.681 TEUR, davon unterliegen 13.046 TEUR einer Laufzeit von über 12 Monaten.

Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023

Die Angabe über das Gesamthonorar für den Abschlussprüfer Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 erfolgt im Anhang des Konzernabschlusses der energie Schwaben gmbh zum 31. Dezember 2023.

Latente Steuern

Im Wesentlichen wurden passive latente Steuern aus nur steuerlich zulässigen degressiven Abschreibungen sowie aus Abweichungen beim Ansatz passiver Rechnungsabgrenzungsposten nach Handels- und Steuerrecht mit aktiven latenten Steuern auf den handels- und steuerrechtlich voneinander abweichenden Wertansatz der sonstigen Rückstellungen verrechnet.

Über den Saldierungsbetrag hinausgehende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des § 274 Absatz 1 Satz 2 HGB aktiviert.

Nachtragsbericht

Im Zeitraum zwischen Bilanzstichtag und Bilanzerstellung liegen keine Sachverhalte vor, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss in Höhe von 2.368 TEUR (Vorjahr 716 TEUR) soll mit dem Verlustvortrag in Höhe von 726 TEUR verrechnet werden und der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 1.642 TEUR soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Augsburg, 10. Mai 2024

MaxEnergy GmbH

Geschäftsführung

Bernd Neider

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 197.412,00 113.410,00
197.412,00 113.410,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.303.016,38 157.602,46
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.643.028,08 281.838,82
3. sonstige Vermögensgegenstände 5.873.036,05 3.283.005,65
15.819.080,51 3.722.446,93
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 30.539,97 5.354.339,52
15.849.620,48 9.076.786,45
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.003,22 22.855,50
D. Latente Steuern 203.279,00 388.835,00
16.273.314,70 9.601.886,95

PASSIVA

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 77.000,00 77.000,00
II. Kapitalrücklage 1.686.423,32 1.686.423,32
III. Verlustvortrag -726.058,36 -1.442.162,25
IV. Jahresüberschuss 2.368.003,50 716.103,89
3.405.368,46 1.037.364,96
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 1.154.536,87 171.885,64
2. sonstige Rückstellungen 7.662.711,84 4.594.790,66
8.817.248,71 4.766.676,30
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 205.560,14 194.046,31
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 2.450.021,87
3. sonstige Verbindlichkeiten 3.845.137,39 1.153.777,51
4.050.697,53 3.797.845,69
16.273.314,70 9.601.886,95

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse 58.161.844,81 21.735.753,93
abzüglich Energie- und Stromsteuer -2.331.944,03 -1.671.536,64
55.829.900,78 20.064.217,29
2. sonstige betriebliche Erträge 571.985,43 515.801,91
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 40.165.048,61 10.749.972,11
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 8.329.913,59 5.188.260,23
48.494.962,20 15.938.232,34
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 1.400.683,04 1.187.626,49
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 251.295,47 217.018,49
1.651.978,51 1.404.644,98
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 42.786,77 29.306,92
6. sonstige betriebliche Aufwendungen 2.831.804,81 2.127.144,42
Betriebsergebnis 3.380.353,92 1.080.690,54
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 199.325,70 -4.877,32
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.485,96 759,72
Finanzergebnis 197.839,74 -5.637,04
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.190.685,41 358.516,58
10. Ergebnis nach Steuern 2.387.508,25 716.536,92
11. sonstige Steuern 19.504,75 433,03
12. Jahresüberschuss 2.368.003,50 716.103,89

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023

Grundlagen

Geschäftsmodell

Gegenstand des Unternehmens ist der Handel mit Energie einschließlich Energiedienstnebenleistungen, und zwar die Belieferung von Endkunden mit Erdgas und Strom. Die Kundengewinnung erfolgt vornehmlich über Internetplattformen.

Ziele und Strategien

Im Fokus der Vertriebsstrategie lag bisher die Belieferung von Bayern und Süddeutschland. Zukünftig sieht die neue Unternehmensstrategie die starke Ausweitung des Produktangebotes auf die ganze Bundesrepublik Deutschland vor. Insbesondere im Online-Bereich wird ein Wachstum der Kundenzahlen angestrebt.

Wirtschaftsbericht

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Entwicklung auf dem Energiemarkt in Deutschland

Die Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V., Berlin, hat für das Jahr 2023 für den Energieverbrauch einen historischen Tiefstand errechnet. Der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland liegt um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990. Im Vergleich zum Vorjahr beträgt der Rückgang 7,9 %. Ursächlich ist der konjunkturelle Rückgang, vor allem die Produktionsrückgänge bei den energieintensiven Industriezweigen. Die warme Witterung weist nur einen schwachen verbrauchssenkenden Effekt auf. Verbrauchserhöhend wirkt der Anstieg aufgrund von Zuzügen.

Der Verbrauch von Dieselkraftstoff, Mineralöl, leichtem Heizöl und die Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie ging zurück. Dagegen stieg der Verbrauch bei Otto-, und Flugkraftstoff.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich in den Bereichen Industrie, private Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Die Erzeugung von Fernwärme aus Erdgas vermindert sich ebenfalls. Zur Stromerzeugung wurde geringfügig mehr Erdgas eingesetzt. Während die Witterung nur einen geringfügigen Einfluss auf die Verbrauchsentwicklung hatte, führten Einsparspaßnahmen zu einem Verbrauchsrückgang.

Der Rückgang des Primärenergieverbrauchs von Braunkohle wird ursächlich auf den allgemeinen Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland zurückgeführt.

Der Beitrag der erneuerbaren Energien erhöhte sich im Jahr 2023 leicht. Wichtigste Ursache dieser Entwicklung war die vor allem in der zweiten Jahreshälfte deutlich höheren Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land und einer höheren Stromerzeugung aus Wasserkraft. Bei der Solarenergie gab es trotz eines starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion. Bei Biomasse sank der Primärenergieverbrauch deutlich.

Wir weisen darauf hin, dass Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch genau ergebenen Werten (Geldeinheiten, Prozentangaben und so weiter) auftreten können.

Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.

PRIMÄRENERGIEVERBRAUCH IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2022/2023 (*)

MaxEnergy GmbH, Augsburg

Energieträger 1. bis 4. Quartal
2022 2023 2022 2023
Petajoule Mio. t SKE
Mineralöl 4.104 3.879 140,0 132,4
Erdgas 2.761 2.641 94,2 90,1
Steinkohle 1.128 937 38,5 32,0
Braunkohle 1.167 912 39,8 31,1
Kernenergie 379 79 12,9 2,7
Erneuerbare Energien 2.071 2.118 70,7 72,3
Stromaustauschsaldo -104 33 -3,5 1,1
Sonstige 208 191 7,1 6,5
Insgesamt 11.713 10.791 399,6 368,2
Energieträger Veränderungen Anteile
in %
1. bis 4. Quartal 2022/2023 1. bis 4. Quartal
Petajoule Mio. t SKE % 2022 2023
Mineralöl -225 -7,7 -5,5 35,0 35,9
Erdgas -119 -4,1 -4,3 23,6 24,5
Steinkohle -190 -6,5 -16,9 9,6 8,7
Braunkohle -255 -8,7 -21,9 10,0 8,5
Kernenergie -300 -10,2 -79,2 3,2 0,7
Erneuerbare Energien 47 1,6 2,3 17,7 19,6
Stromaustauschsaldo 137 4,7 .. -0,9 0,3
Sonstige -17 -0,6 -8,0 1,8 1,8
Insgesamt -922 -31,5 -7,9 100,0 100,0

1 PJ (Petajoule) = 10 15 Joule

1 Mio. t SKE entsprechen 29,308 PJ

(*) vorläufig

Stand: Dezember 2023

Tabellenabruf: https://ag-energiebilanzen.de/daten-und-fakten/primaerenergieverbrauch/ am 08.01.2024

Der Energiemix verändert sich aufgrund der energie- und klimapolitischen Beschlüsse. Die Kernkraft reduziert sich nach Auslaufen des Streckbetriebs der drei verbliebenen Anlagen. Ferner vermindert sich der Steinkohle Anteil am Energiemix. Anteilserhöhungen gab es dagegen beim Mineralöl, Erdgas und den erneuerbaren Energien.

Die energiebedingten CO2-Emissionen nahmen infolge des gesunkenen Gesamtverbrauchs insbesondere bei den fossilen Energieträgern ab.

Energiepolitisches Umfeld Deutschland

Die Energieversorgung Deutschlands wird im Rahmen der Energiewende grundlegend umgestellt mit dem Ziel, unabhängig von fossilen Energien zu werden und damit den Ausstoß von klimaschädlichem Gas signifikant zu reduzieren. Bis zum Jahr 2045 soll Deutschland klimaneutral sein.

Aktuelle Lage Gasversorgung

Deutschland befindet sich seit dem 23. Juni 2022 in der Alarmstufe des Notfallplans Gas. Im Jahr 2023 war die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet. Die Bundesnetzagentur schätzt die Gefahr einer angespannten Gasversorgung in einem normal kalten Winter mittlerweile als gering ein. Die Gasflüsse nach Deutschland sind stabil und ausgeglichen. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland liegt Ende des Jahres 2023 bei 91,0 %. Der Gasverbrauch sank im Jahr 2023 um 5 % im Vergleich zum Vorjahr, beeinflusst von Sparmaßnahmen und wärmerem Wetter sowie starken konjunkturellen Einflüssen. Gemäß der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e. V. ist der Verbrauchsrückgang jedoch vorrangig auf Einsparungen bei den Verbrauchern zurückzuführen. Sowohl Industrie als auch Haushalte reduzierten ihren Gasverbrauch stärker als während der Energiekrise. Jedoch nimmt das Sparverhalten seit Herbst aufgrund der schwindenden Angst vor einer Gasmangellage und sinkenden Gaspreisen ab. Dennoch bleiben bestehende Kundenpreise oft über dem Vorkrisenniveau. Neue Tarife können zum Teil günstiger abgeschlossen werden.

Im Jahr 2023 blieb Norwegen der Hauptlieferant von Erdgas für Deutschland, mit 43 % der importierten 968 Terawattstunde (Niederlande 26 % und Belgien 22 %). Dies geht aus dem Jahresbericht "Energieversorgung 2023" des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. hervor. Die neuen Liquefied Natural Gas (LNG)-Terminals belegten den vierten Platz, wobei Deutschland 69 Terawattstunden über die drei Terminals importierte. Die USA dominierten als Hauptlieferant von LNG mit 84 %. Insgesamt wurden im Jahr 2023 nach vorläufigen Daten 812 Mrd. kWh Erdgas verbraucht. Das entspricht einem Minus von 4,4 % im Vergleich zum Verbrauch im Jahr 2022. Dieser lag bereits 17,3 % lag unter dem des Jahres 2021.

Die zur Entlastung der Verbraucher im Herbst 2022 eingeführten Energiepreisbremsen sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Die derzeit angebotenen Preise für Strom und Gas liegen aktuell in der Regel unter dem Preisniveau, das durch die Energiepreisbremsen garantiert wurde.

Unternehmen und private Verbraucher müssen sich weiterhin auf schwankende Preise und ein insgesamt höheres Preisniveau einstellen.

Die temporäre Senkung der Umsatzsteuer für Wärme- und Gaslieferungen wird zum 31. März 2024 auslaufen.

Der CO 2 -Preis ist im Jahr 2023 als Reaktion auf die drastisch gestiegenen Energiepreise in Folge des russischen Angriffskriegs konstant geblieben. Er beträgt 30 EUR pro Tonne im Jahr 2023 und wird auf 45 EUR pro Tonne ab dem Jahr 2024 steigen.

Kommunale Wärmeplanung

Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Bis zum Jahr 2045 müssen alle Wärmenetze klimaneutral sein.

Ziel ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Wärmepläne sollen in Großstädten (Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern) bis zum 30. Juni 2026 vorliegen, in Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2028. Kleinere Gemeinden (unter 10.000 Einwohner) können ein vereinfachtes Wärmeplanungsverfahren durchführen. Darüber entscheiden die Länder. Dieses erfolgt durch die Umsetzung des Bundesgesetzes in Landesrecht.

Die Vorteile für die Kommunen umfassen nicht nur eine gebäudescharfe Bestandsaufnahme vor Ort. Die Kommunen sind somit zusätzlich in der Lage, eine bewusste Beschlussfassung des Wärmeplans im Hinblick auf die aktuelle Gesetzgebung zu fällen. Die energie schwaben-Gruppe unterstützt sie dabei, ihre Einsparpotenziale effektiv zu heben und ihre Klimaziele zu erreichen.

Den Kommunen kommt bei der Umsetzung der gesetzlich festgelegten Klimaziele eine Schlüsselrolle zu. Als regionaler Energiedienstleister und Partner der Kommunen genießt die energie schwaben-Gruppe besonderes Vertrauen im Versorgungsgebiet.

Die energie schwaben-Gruppe bringt umfassende energiewirtschaftliche Expertise ein und gestaltet im engen Austausch mit den Kommunen die Wärmewende. Und das alles aus einer Hand: Von der Bestandsanalyse bis zur Kalkulation und Umsetzung geeigneter Maßnahmen. Das Potenzial in der Region ist groß. energie schwaben gmbh unterstützt Kommunen bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans ebenso wie bei der Umsetzung der Ziele und Strukturmaßnahmen - der Energiedienstleister gehört damit zu den wenigen Unternehmen, die beim Thema kommunale Wärmeleitplanung alles aus einer Hand anbieten. Von der Modellierung auf Grundlage einer breiten Datenbasis über das Erstellen von Gesamtkonzepten bis zur Umsetzung konkreter Maßnahmen ist die energie schwaben-Gruppe Partner der Kommunen.

Die Einzelanalysen helfen, ein Gesamtbild für unser Versorgungsgebiet zu gewinnen. Damit können Gaslösungen zukunftsfähig ausgerichtet und zusätzliche Potenziale für Wärmenetze erschlossen werden.

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 8. August 2020 wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetze geändert. Es tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das GEG ist an die Kommunale Wärmeplanung gekoppelt. Spätestens ab Mitte des Jahres 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 % Erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Mit der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) wird auch die energetische Gebäudesanierung noch stärker gefördert.

Die Vorgaben im neuen GEG sollen erst gelten, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Daher sind die Fristen im Wärmeplanungsgesetz eng mit dem GEG verzahnt.

EEG-Umlage

Mit der Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG)-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Ab dem 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert.

Industriestrompreis

Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Entlastungen für Unternehmen in Deutschland für die nächsten fünf Jahre verständigt. Unternehmen mit besonders stromintensiver Produktion und Unternehmen des produzierenden Gewerbes werden entlastet. Die Absenkung der Stromsteuer soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Es besteht Einigkeit, dass die Absenkung weitere drei Jahre gelten soll, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.

Das geplante Strompreispaket für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und die Land- und Forstwirte soll umgesetzt werden. Es enthält nunmehr die Senkung der Stromsteuer (Fördervolumen 3,25 Milliarden EUR pro Jahr) sowie die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation (2,65 Milliarden EUR) und des sogenannten Super-Caps für besonders energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden EUR).

Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 fehlte unter anderem im Wirtschaftsstabilisierungsfonds und im Klima- und Transformationsfonds die Finanzierungsgrundlage. Die Bundesregierung hat damals 60 Milliarden EUR, die zur Bewältigung der Corona-Pandemie bestimmt waren, in den Klima- und Transformationsfonds überführt. Das Vorgehen der Bundesregierung verstößt gegen die grundgesetzlich verankerte Schuldenbremse. Die übertragenen 60 Milliarden EUR Kreditermächtigungen im Klima- und Transformationsfonds sowie die 200 Milliarden EUR Kreditermächtigungen im Wirtschaftsstabilisierungsfonds sind mit dem Grundgesetz (GG) unvereinbar und somit nichtig.

Der Gesetzgeber hat, um die bereits verausgabten Mittel, einschließlich der Preisbremse im Wirtschaftsstabilisierungsfonds, abzusichern, einen Nachtragshaushalt aufgestellt und neue Kreditermächtigungen bewilligt. Um diese neuen Kredite wiederum zu ermöglichen, war die erneute Aussetzung der Schuldenbremse durch die Feststellung einer Notlage notwendig. Beide Maßnahmen wurden im Bundestag am 15. Dezember 2023 abschließend verabschiedet. Der Nachtragshaushalt 2023 wurde zugleich am 15. Dezember 2023 vom Bundesrat beschlossen. Der Notlagenbeschluss musste nicht im Bundesrat behandelt werden und ist somit ebenfalls in Kraft.

Gasnetzgebietstransformation

Mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes hat die Bundesregierung die Klimaschutzvorgaben verschärft und das Ziel der Treibhausgasneutralität bis zu Jahr 2045 verbindlich vorgegeben. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Transformation der Gasverteilnetze eine klare Notwendigkeit.

In Deutschland werden heute über 70 % der Energie importiert und auch in Zukunft wird Deutschland noch signifikante Mengen Energie importieren. Diese müssen jedoch dann klimaneutral sein und werden überwiegend aus klimaneutralem Wasserstoff oder seinen Folgeprodukten bestehen, die auch aus anderen Ländern als den heutigen klassischen Lieferländern kommen werden. Durch den Einsatz klimaneutraler Gase wird die Angebotsseite breiter diversifiziert. Durch die Teilnahme am sich entwickelnden Weltmarkt werden perspektivisch Verbraucherpreise stabilisiert, was die Versorgung krisenfester macht.

Der Gasnetzgebietstransformationsplan bildet dabei das zentrale und standardisierte Planungsinstrument für die Dekarbonisierung der Gasverteilnetze, um die Transformation zur Klimaneutralität so schnell wie möglich umzusetzen.

Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung

Mit dem Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften ist die Gesetzesänderung des Energiewirtschaftsgesetz 2023 am 29. Dezember 2023 in Kraft getreten. Damit erhält die Bundesnetzagentur, wie von der Europäischen Kommission und dem Europäischen Gerichtshof gefordert, nun endgültig weitreichende Befugnisse, künftig die Netzentgelt- und Netzzugangsregulierung ohne detaillierte Vorgaben des deutschen Gesetz- und Verordnungsgebers eigenständig - unter Beachtung EU-rechtlicher Vorgaben - zu gestalten.

Gaspreisentwicklung

Das Jahr 2023 war geprägt vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, der folgenden Gasversorgungskrise und den damit einhergehenden Verwerfungen an den Energiemärkten.

Der guten Gasversorgungslage standen geopolitische Risiken und politische Diskussionen entgegen.

Überdurchschnittliche Temperatur- und geschwächte Nachfrageprognosen sorgten für fallende Kurse an den Gasmärkten. Weitere Einflussfaktoren waren u. a. die Erwartung eines Dürresommers, der Nahost-Konflikt sowie die Beschädigung der Erdgaspipeline Balticconnector.

Insgesamt wurden die Unsicherheiten über die Gasversorgung aber durch starke Liquefied Natural Gas (LNG)-Importe und Gasspeicherfüllstände in Rekordhöhen gemildert. Des Weiteren sorgte eine schwache Industriestromnachfrage sowie die solide Einspeisung von erneuerbaren Energien und verbesserte europäische Kernkraftwerkskapazitäten zu einem Rückgang des Bedarfs an Gasverstromung.

Im Laufe des Geschäftsjahres befanden sich die Gaspreise in einen kontinuierlichen Abwärtstrend:

Grafik: badenova, Energie-Newsletter für Geschäftskunden, Jahresrückblick 2023: Strom und Gas nach Rekordhöhen im kräftigen Abwärtstrend, "Entwicklung der Gaspreise 2023", Gaspreise im Jahr 2023. Quelle EEX 13.12.2023

Die Gasversorgung galt 2023 als stabil. Der Gesamtspeicherstand in Deutschland lag zum 28. Dezember 2023 bei 91,1 %.

Strompreisentwicklung

Die Strompreise stiegen bereits seit dem Jahr 2022 aufgrund der Energiepreiskrise. Grund hierfür waren die extrem gestiegenen Gaspreise, die sich wegen des Merit-Order-Systems unmittelbar auf die Entwicklung des Strompreises in Deutschland auswirkten.

Der Strommarkt zeigt im Jahr 2023 eine Erholung von Rekordpreisen. Die angespannte Lage an den Gasmärkten hat allerdings weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den Strommarkt.

Die durchschnittlichen Großhandelsmarktpreise elektrischer Grundlastenergie haben sich im Vergleich zum Jahr 2022 deutlich reduziert:

Q1'2023: 268,63 Euro/MWh (im Vergleich Q1'2022: 258,58 Euro/MWh)

Q2'2023: 144,57 Euro/MWh (im Vergleich Q2'2022: 256,89 Euro/MWh)

Q3'2023: 136,91 Euro/MWh (im Vergleich Q3'2022: 307,29 Euro/MWh)

Q4'2023: 124,64 Euro/MWh (im Vergleich Q4'2022: 514,50 Euro/MWh)

Im Laufe des Geschäftsjahres befanden sich die Strompreise in einen kontinuierlichen Abwärtstrend:

Grafik: badenova, Energie-Newsletter für Geschäftskunden, Jahresrückblick 2023: Strom und Gas nach Rekordhöhen im kräftigen Abwärtstrend, "Entwicklung der Strompreise 2023", Strompreise im Jahr 2023. Quelle EEX 13.12.2023

Gründe für die Reduzierung der Strompreise sind u.a. die gut gefüllten Gasspeicher, milde Wetterprognosen sowie die gedrückte Stromnachfrage durch die schwache Konjunktur.

Geschäftsverlauf

Strom- und Erdgasvertrieb vorwiegend Bundesrepublik Deutschland ohne Regierungsbezirk Schwaben

Mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 nahmen auch die Wechselaktivitäten am Strom- und Erdgasmarkt neue Fahrt auf. Durch die gefallenen Beschaffungspreise konnten Kunden mit einem Wechsel des bestehenden Liefervertrages wieder Einsparungen erzielen.

Die Dynamik des eigenen Pricings wurde in der Folge der fallenden Beschaffungspreise deutlich erhöht, wodurch Wachstumschancen konsequent genutzt werden konnten. Insbesondere in den Monaten März und April brachte die Einführung der Strom- und Gaspreisbremsen weitere Dynamik in den Markt. Viele nutzten dies, um einen Vergleich der Tarife anzustellen und einen Versorgerwechsel zu initiieren.

In den Monaten August und September kam es ebenfalls zu einem hohen Neukundengewinn. Unsicherheiten am Energiemarkt, u.a. LNG-Streik und gekürzte Fördermengen der OPEC, sorgten für erhöhter Präsenz in den Medien, was Endverbraucher zu Versorgerwechsel animiert.

Bei den eigenen Bestandskunden kam es zu keinen erhöhten Kündigungsquoten. Somit konnte der Kundenbestand im Jahr 2023 ausgebaut werden.

Die Geschäftsaktivitäten des Jahres 2023 wurden durch die Umsetzung gesetzlichen Vorgaben und das volatilen Marktumfeld bestimmt.

Zur Kompensation der Preissteigerung hat die deutsche Bundesregierung Entlastungen für die Energieverbraucher beschlossen. Die Strom- und Gaspreisbremsen wurden in den Systemen implementiert und an die Kunden weitergegeben.

Zerobalancing-Verfahren

MaxEnergy GmbH nimmt seit Ende November 2023 am Zerobalancing-Verfahren als Cash-Pool-Teilnehmer mit dem Cash-Pool-Träger energie schwaben gmbh, Augsburg, teil.

Dieses führt im Geschäftsjahr 2023 zu einem Aktivtausch zwischen den liquiden Mitteln und den Forderungen gegen verbundene Unternehmen.

Nachhaltigkeit

Die MaxEnergy GmbH bekennt sich zur Nachhaltigkeit.

Um die vielfältigen Aktivitäten der energie schwaben-Gruppe ganzheitlich zusammen zu führen und ab dem Geschäftsjahr 2025 nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CRSD) und EU-Taxonomie-konform berichten zu können, wurde entschieden, für das Jahr 2023 keinen Bericht auf Basis des Deutscher Nachhaltigkeitskodex zu veröffentlichen und sich stattdessen auf die hierfür nötigen Schritte zu fokussieren.

Im Zuge dessen wurde bereits eine Wesentlichkeitsanalyse erstellt, welche die für das Unternehmen relevanten European Sustainability Reporting Standards (ESRS) identifiziert hat. Im nächsten Schritt wurde eine Detail-Analyse erstellt, um mögliche Lücken zur rechtskonformen Berichtserstattung frühzeitig zu erkennen und im nächsten Geschäftsjahr schließen zu können.

Im Rahmen der EU-Taxonomie wurde im Jahr 2023 eine indikative Analyse des Geschäfts hinsichtlich taxonomiefähiger Geschäftstätigkeiten und hinsichtlich der Erfüllung des wesentlichen Beitrags erstellt. Ferner wurde mit der Implementierung der Vorgaben für den Mindestschutz begonnen.

Durch ökologisches und ökonomisches Handeln ist die energie schwaben-Gruppe fairer Partner für die Menschen und Unternehmen unserer Heimat. Dadurch wird Vertrauen in eine verlässliche, umweltschonende und bezahlbare Energieversorgung auch in den kommenden Jahren geschaffen. Durch das regionale Wirken werden sichere Arbeitsplätze vor Ort geschaffen und es wird bevorzugt vor Ort investiert.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Unter den finanziellen Leistungsindikatoren werden insbesondere Kennzahlen verstanden, die Aufschluss über wesentliche finanzielle Entwicklungen des Konzerns geben. Für die Steuerung unserer Gesellschaft orientieren wir uns an den Werten zur Betriebsleistung und der Materialeinsatzquote.

Als zentraler Begriff der Finanzanalyse ermittelt die Betriebsleistung aus den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen, abzüglich des Materialaufwands, aussagekräftige Indikationen zur Gesamtleistung unseres Unternehmens. Darüber hinaus gibt die Materialeinsatzquote Aufschluss über das Verhältnis zwischen Materialaufwand und Umsatzerlösen.

2022
TEUR
Plan 2023
TEUR
2023
TEUR
Plan 2024
TEUR
Betriebsleistung 4.642 3.480 7.907 5.185
Materialeinsatzquote 79,4 % 88,6 % 86,9 % 90,5 %

Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Ist-Vorjahr

Die Betriebsleistung ist im Geschäftsjahr 2023, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum, deutlich angestiegen. Ursächlich kann dies auf den Mengeneffekt zurückgeführt werden, der aufgrund des mit dem Kundenzuwachs einhergehender Absatzzuwachses in Verbindung gebracht wird. Im Geschäftsjahr konnten sechstausend Kunden dazugewonnen werden.

Die höheren Vertriebsmargen in den Sparten "Strom" und "Gas" wurden durch die schlechteren Materialeinsatzquoten negativ beeinflusst. Der Begriff Marge ist hier definiert als Differenz zwischen Umsatzerlösen und Materialaufwand.

Abweichung Ist-Geschäftsjahr zum Plan-Geschäftsjahr

Die Betriebsleistung verzeichnete im Geschäftsjahr 2023, im Vergleich zur Planung 2023, einen deutlichen Anstieg. Sowohl der Kundenzuwachs als auch die damit bedingte Steigerung der Absatzmengen konnten zum Zeitpunkt der Planung 2023, die im Herbst 2022 verabschiedet worden ist, nicht in dem Maße prognostiziert werden.

Die Materialeinsatzquote hat sich im Vergleich zum Plan verbessert. Ursächlich hierfür sind Plan-Ist-Differenzen in den Beschaffungspreisen.

Die in der Planung berücksichtigten krisenbedingten Risiken sowie kurzfristige Zukäufe sind nicht eingetreten.

Abweichung Plan-Folgejahr zum Ist-Geschäftsjahr

Im Folgegeschäftsjahr 2024 ist eine deutlich geringere Betriebsleistung als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum 2023 geplant. Es wird von geringeren Margen ausgegangen. Dieser Rückgang ist generell auf eine verschlechterte Materialeinsatzquote aufgrund geplant steigender Energiepreise zurückzuführen.

Ertragslage

Für das Geschäftsjahr 2023 beträgt der Jahresüberschuss 2.368 TEUR (Vorjahr 716 TEUR). Die Zunahme im Vergleich zum Vorjahr, in Höhe von 1.652 TEUR, ist im Wesentlichen auf deutlich höhere absolute Margen aufgrund der intensiven Neu-Kundenakquise zurückzuführen.

Die Personalaufwendungen nehmen im Vergleich zum Vorjahr zu. Im Wesentlichen ist diese Steigerung auf den Zuwachs der Gehälter begründet. Es wurde eine Inflationsausgleichszahlung an die Mitarbeiter geleistet.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nehmen wegen höherer Provisionszahlungen zu. Ursächlich hierfür sind die gestiegenen Akquise-Aktivitäten im Geschäftsjahr 2023.

Der Zuwachs der Umsatzrentabilität von bisher 3,6 % auf 4,2 % wird im Wesentlichen durch höhere Margen indiziert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung setzt sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
absolute Abweichung
TEUR
relative Abweichung
%
Umsatzerlöse 55.830 20.064 35.766 178,3%
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen 0 0 0
andere aktivierte Eigenleistungen 0 0 0
sonstige betriebliche Erträge 572 516 56 10,9%
Materialaufwand 48.495 15.938 32.557 204,3%
Personalaufwand 1.652 1.405 247 17,6%
Abschreibungen 43 29 13 46,0%
sonstige betriebliche Aufwendungen 2.832 2.127 705 33,1%
Betriebsergebnis 3.380 1.081 2.300 212,8%
Finanzergebnis 198 -6 203 -3609,6%
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.191 359 832 232,1%
Ergebnis nach Steuern 2.388 717 1.671 233,2%
sonstige Steuern 20 0 19 4404,2%
Jahresüberschuss 2.368 716 1.652 230,7%

Vermögenslage

Zum 31. Dezember 2023 beträgt die Bilanzsumme 16.273 TEUR und liegt damit um 6.671 TEUR über dem Vorjahr (Vorjahr 9.602 TEUR).

Auf der Aktivseite ist der Anstieg auf die deutlich höheren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie auf sonstigen Vermögensgegenstände zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen Forderungen aus dem abgerechneten Energieeinkauf. Die sonstigen Vermögensgegenstände erhöhen sich wegen höherer CO 2 -Zertifikate aufgrund des gestiegenen Absatzes.

Auf der Passivseite erhöht sich das Eigenkapital und Verbindlichkeiten aus Verbrauchsabgrenzung.

Sowohl auf der Aktiv- als auch auf Passivseite spiegeln sich die Auswirkungen der höheren Absatzmengen aufgrund von Neukundenakquise wider.

Die Zunahmen im Anlagevermögen betreffen im Wesentlichen Vermögensgegenstände der Geschäftsausstattung, deren Zugänge höher sind als die jährlichen Abschreibungen. Dennoch bleibt der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme mit 1,2 % (Vorjahr 1,2 %) konstant auf Vorjahresniveau.

Die Eigenkapitalquote ist von 10,8 % auf 21,9 % gestiegen. Die deutliche Erhöhung ist auf das hohe Jahresergebnis sowie den thesaurierten Gewinn des Jahres 2022 zurückzuführen.

Die Rückstellungen erhöhten sich im Wesentlichen bei den Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Der Anstieg ist auf die Bereiche Netznutzung und CO 2 -Zertifikate zurückzuführen.

Die Bilanzposition "Verbindlichkeiten" hat sich insgesamt kaum verändert. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen werden wegen des Zerobalancing-Verfahrens und der hohen Cash-Pool-Forderung gegen die energie schwaben gmbh nicht ausgewiesen, sondern saldiert als Forderungen gegen verbundene Unternehmen bilanziert. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind wegen Verbindlichkeiten aus Verbrauchsabgrenzung angestiegen.

Die Bilanz setzt sich aus den nachfolgenden Positionen zusammen:

Bilanz zum 31.12.2023

AKTIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Absolute Abweichung
TEUR
relative Abweichung
%
Anlagevermögen 197 113 84 74,1%
Immaterielle Vermögensgegenstände 0 0 0
Sachanlagen 197 113 84 74,1%
Finanzanlagen 0 0 0
Umlaufvermögen 15.850 9.077 6.773 74,6%
Vorräte 0 0 0
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.819 3.722 12.097 325,0%
Wertpapiere 0 0 0
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 31 5.354 -5.324 -99,4%
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 23 23 0 0,6%
Aktive latente Steuern 203 389 -186 -47,7%
16.273 9.602 6.671 69,5%

PASSIVA

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Absolute Abweichung
TEUR
relative Abweichung
%
Eigenkapital 3.405 1.037 2.368 228,3%
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen 0 0 0
Empfangene Ertragszuschüsse 0 0 0
Rückstellungen 8.817 4.767 4.051 85,0%
Verbindlichkeiten 4.051 3.798 253 6,7%
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 0 0 0
Passive latente Steuern 0 0 0
16.273 9.602 6.671 69,5%

Finanzlage

Die Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet. Im Jahr 2023 erfolgte bis zur Einführung des Zerobalancing-Verfahrens im November 2023 die Finanzierung aus Eigenmitteln. Seit November 2023 erfolgt das Finanzierungsmanagement der MaxEnergy GmbH im Rahmen der Cash-Pool-Vereinbarung mit der energie schwaben gmbh.

Der Jahres-Cashflow (Jahresergebnis zuzüglich Abschreibungen) ist um 1.665 TEUR von 745 TEUR auf 2.411 TEUR wegen des höheren Jahresüberschusses gestiegen.

Im Geschäftsjahr erfolgte keine Auszahlung an die Gesellschafter.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Risikomanagement

Um die Position des MaxEnergy GmbH im Markt weiter zu verbessern, sollen sich bietende Chancen auch in Zukunft aktiv genutzt werden. Die Nutzung von Chancen bedeutet aber auch das Eingehen von Risiken, von deren Bewältigung der Erfolg der Unternehmensgruppe maßgeblich mitbestimmt wird.

Nur wenn die MaxEnergy GmbH seine wesentlichen Risiken rechtzeitig erkennt und ihnen systematisch begegnet, ist sie in der Lage, sich bietende Chancen unternehmerisch verantwortlich zu nutzen. Dieser Erkenntnis trägt die Konzern-Geschäftsführung Rechnung, indem sie die innerhalb des Unternehmens vorhandenen Maßnahmen zur Risikosteuerung in einem einheitlichen und durchgängigen Risikomanagementsystem zusammenfasst, das in die laufenden Geschäftsprozesse integriert ist. Dabei wird den Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz (KonTraG) im Unternehmensbereich im Risikokomitee "Energieeinkauf" und im Gesamt-Risikogremium Rechnung getragen.

Das Risikomanagement der im Jahr 2022 neu eingegliederten Konzernbereiche MaxEnergy GmbH, befindet sich im Aufbau. Erkenntnisse aus den Risikomanagement der energie schwaben gmbh wurden im Geschäftsjahr 2023 mit der MaxEnergy GmbH geteilt.

Von der Konzernleitung wurden Vorgaben an das Risikomanagementsystem definiert. Diese Vorgaben umfassen die Risikogrundsätze, die Festlegung der methodischen Grundlagen des Risikomanagements, die Abgrenzung der im Einzelnen zu betrachtende Unternehmensbereiche, die Festlegung von Verantwortlichkeiten und Aufgaben und die Festlegung von Bewertungsstandards. Die Vorgaben zum Risikomanagement sind im Handbuch Risikomanagement dokumentiert und werden im Zuge der Entwicklung der Unternehmensgruppe aktualisiert.

Im Rahmen der Risikoanalyse werden regelmäßig die Risiken identifiziert und bewertet. Entsprechend den Vorgaben werden die Risiken in den einzelnen Betrachtungsbereichen durch die jeweiligen Verantwortlichen erhoben. Bei der Erhebung wird unter anderem das Risiko untergliedert nach Ursache, Risiko und Auswirkung beschrieben und bezüglich der Auswirkung und der Eintrittswahrscheinlichkeit für das laufende sowie zwei Folgejahre bewertet. Die Bewertung erfolgt pro Jahr in einem Best, Most Likely und Worst Case. Ferner werden weitere Informationen wie Risikoindikatoren oder bestehende Präventivmaßnahmen erfasst. Die Maßnahmen werden ebenfalls beschrieben und in den Kategorien Auswirkung und Eintrittswahrscheinlichkeit für das jeweilige Jahr bewertet. Die Erhebung, die Bewertung und das Reporting sind systemgestützt.

Ausgehend von der Risikoanalyse werden die Möglichkeiten einer Risikobewältigung untersucht. Ein Teil der Risiken kann an Dritte übertragen (zum Beispiel Lieferanten oder Zwischenhändler) oder die finanziellen Auswirkungen über Versicherungen abgedeckt werden. Ebenso können die Risiken durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Die dadurch mögliche Reduzierung der Schadenshöhen und Eintrittswahrscheinlichkeiten werden bei der Bewertung der Risiken entsprechend berücksichtigt. Die Gesamtbewertung ist somit in der Brutto-Sicht (ohne Maßnahmen) und in der Netto-Sicht (Risiken abzüglich der Maßnahmen) möglich.

Es wird regelmäßig eine Fünf-Jahresplanung erstellt, aus der die erwarteten Ergebnisse der MaxEnergy GmbH hervorgehen. Die Entwicklung des aktuellen Jahres wird in Hochrechnungen unterjährig nachgehalten und gegebenenfalls der neuen Situation angepasst.

Chancen und Entwicklung

Durch die Ukrainekrise ist die Energieversorgung bei den Kunden in den Fokus gerückt. In allen Kundensegmenten hat ein Umdenken von der reinen preisgetriebenen Entscheidung hin zu einer ganzheitlichen sicheren Energieversorgung bei regional verankerten Geschäftspartnern stattgefunden. Die Marktposition als nachhaltiger Energieversorger wurde aufgrund der guten Kundenbindung weiter ausgebaut. Zusätzlich haben die hohen Risiken im Energiehandel und an den Energiebörsen dazu geführt, dass weniger Marktteilnehmer alle Kundengruppen und Sparten bedienen. Dies wirkte sich sowohl auf die Verlängerung bei Bestandskunden als auch auf die Neukundengewinnung bei Strom und Gas aus.

Risiken

Allgemein

Die Marktaussichten für die Geschäftstätigkeit der MaxEnergy GmbH sind immer mit Risiken verbunden, aufgrund der schwer vorhersehbaren Kundenbewegungen auf dem Energiemarkt, der starken Preisvolatilität und den schwankenden Abnahmemengen aufgrund der Witterungsbedingungen. Um das operative Risiko, insbesondere im Beschaffungsbereich, zu minimieren, befolgt die MaxEnergy GmbH risikopolitische Grundsätze, die zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben gelten.

Für die Einschätzung der gesamten, konsolidierten Risikosituation werden alle wesentlichen Einzelrisiken betrachtet. Es sind derzeit keine existenzbedrohenden Risiken bekannt, die den Fortbestand der MaxEnergy gefährden oder in absehbarer Zukunft gefährden würden.

Energiehandel

Im Energiehandel haben hohe Unsicherheiten bei den Lieferanten und starke Preisschwankungen an den Energiebörsen zu gesteigerten Lieferanten- und Ausfallrisiken auf Kundenseite geführt. Eine diversifizierte Lieferantenstruktur und eine solide Rückfallebene mit der Syneco Trading GmbH, München, sicherten dabei die Handlungsfähigkeit der MaxEnergy GmbH.

Derzeit verfolgt die MaxEnergy GmbH in ihrer Portfoliostrategie einen risikominimierenden Ansatz. Insbesondere die langfristige Einkaufs- und Vertriebsstrategie der MaxEnergy GmbH und die in der Portfoliogemeinschaft aktiven Unternehmen trugen dazu bei, solide und wettbewerbsfähige Preise mit stabilen Ergebnissen zu erzielen.

Um das Risiko von Zahlungsausfällen zu minimieren, führt die MaxEnergy GmbH Bonitätsprüfungen bei privaten Endverbrauchern durch. Im Falle ausstehender Zahlungen wird ein Inkassodienstleister beauftragt, um Forderungsausfälle zu bearbeiten. Auf diese Weise wird das finanzielle Risiko minimiert.

Durch Abbau der Risiken auf der Kundenseite und Sicherstellung der Liquidität sowie regelmäßiges Risikocontrolling konnte die MaxEnergy GmbH am Markt bestehen.

Unabhängig von der zukünftigen Versorgungslage seitens der Erdgas-Lieferanten sind Kunden auf alternative Energien umgestiegen und entwickeln eine langfristige Strategie zur redundanten und möglichst CO 2-armen Energieversorgung. Eine CO 2 -arme Energieversorgung wird sowohl von Seiten der Industrie, wegen der Vorgaben aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, als auch von politischer Seite über die EU-Taxonomieverordnung gefordert. Diese Umstellung auf möglichst CO 2 -arme Energieversorgung hat langfristige Risiken und Chancen auf das zukünftige Geschäftsmodell der MaxEnergy GmbH.

Witterung

Die, aufgrund der Klimaveränderung steigenden Temperaturen beziehungsweise deutlich höheren, jahreszeitlich bedingten Temperaturschwankungen, führen zu einer deutlich ansteigenden Planungsunsicherheit sowie gegebenenfalls zu höheren sonstigen Verbindlichkeiten wegen Überzahlungen aus Jahresverbrauchsabrechnungen für Kunden im standardisierten Lastprofil-Segment. In den letzten Jahren wichen die Ist-Gradtage zunehmend deutlich von den Plan-Gradtagen ab, obwohl die Plan-Gradtage jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Sie werden aus den durchschnittlichen Gradtagen der vergangenen Jahre ermittelt.

Klimaschutz

Ziel der Europäischen Kommission ist die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 in Europa auf null zu reduzieren. Darüber hinaus hat die Bundesregierung dieses Ziel für Deutschland bereits für das Jahr 2045 ausgegeben. Bayern hat das Jahr 2040 als Ziel.

Die mediale Aufmerksamkeit zu Themen des Klimaschutzes sowie der Versorgungssicherheit mit Gas sind weiterhin hoch. Im Rahmen der Diskussion zur Erreichung der Klimaziele und aufgrund der Abhängigkeit vom Erdgas aus Russland wird der Energieträger "Erdgas" nicht mehr zwingend als notwendige Brückentechnologie in der Öffentlichkeit wahrgenommen. Infolgedessen könnte die Dekarbonisierung und Weiterentwicklung der Gasnetze durch den ausgeübten Druck auf die Politik unnötig behindert beziehungsweise gehemmt werden. Dies wäre für die Erreichung der deutschen Klimaziele schwierig, da bereits die Substitution der großen Mengen an fossiler Primärenergie durch CO 2 -neutrale Energie (insbesondere Wasserstoff und Folgeprodukte) unter Nutzung der deutschen Gasinfrastruktur eine große Herausforderung für Deutschland sein wird. Ebenso problematisch ist die derzeitige politisch getriebene Tendenz zu CO 2 -reichen Brennstoffen wie Kohle und Erdöl, um die Abhängigkeit von deutlich CO 2 -geringeren Erdgas zu verringern. Ohne die Nutzung der Gasinfrastruktur wird diese ambitionierte Aufgabe nur schwer zu meistern sein. Eine Verzögerung der Dekarbonisierung der Gasnetze bedeutet mittelfristig eine Schwächung der Wettbewerbsposition durch den CO 2 -Preis, durch Investitionsunsicherheit bei der Industrie und durch die Förderung alternativer Heizungstechnologien im Wärmemarkt.

Prognose

Insgesamt ist die MaxEnergy GmbH für die Zukunft gut aufgestellt. In der Unternehmensstrategie sind die künftigen Herausforderungen identifiziert, konkrete Maßnahmen für die Erreichung der wirtschaftlichen Ziele formuliert und in die Umsetzung gebracht.

Vertrieb

Die langfristigen vertrieblichen Aktivitäten sind auf Kundengewinnung vornehmlich ausgerichtet. Der Kundenzuwachs soll sich auf das gesamte Bundesgebiet beziehen. Es sollen auch Kunden über den Vertriebskanal von Bonussystemen gewonnen werden.

Es wird angenommen, dass im nächsten Wirtschaftsjahr die Preissensibilität für einen Wechsel des Energieanbieters weniger ausschlaggebend sein wird. Die Verbraucher legen zunehmend Wert auf Stabilität, Ökologie und Nachhaltigkeit bei der Auswahl ihres Energiepartners.

Jahresergebnis

Die Geschäftsführung erwartet für das kommende Geschäftsjahr 2024 ein deutlich geringeres Jahresergebnis. Die niedrigere Betriebsleistung wird durch eine verschlechterte Materialeinsatzquote bestimmt. Im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 weist die Preiskurve tendenziell nach unten, damit ist von niedrigeren Energiepreisen in den Sparten "Strom" und auch "Gas" für das Folgegeschäftsjahr auszugehen. Im Gegensatz dazu bewegen wir uns in Bezug auf die Personalaufwendungen weiterhin auf hohem Niveau, weitere Gehaltssteigerungen sind zu erwarten, um der anhaltend hohen Nachfrage an Fachkräften zu begegnen.

Trotz der aktuell zurückgehenden Inflation werden wir auch bei den betrieblichen Aufwendungen mit einer Zunahme der Kostenentwicklung rechnen müssen, obgleich diese sich nicht auf einem so hohen Niveau abzeichnet, wie in der vergangenen Geschäftsperiode.

 

Augsburg, 10. Mai 2024

MaxEnergy GmbH

Geschäftsführung

Bernd Neider

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die MaxEnergy GmbH, Augsburg

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der MaxEnergy GmbH, Augsburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der MaxEnergy GmbH, Augsburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1) an, die in Einklang mit dem vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) herausgegebenen International Standard on Quality Management 1 (ISQM1) stehen. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Stuttgart, den 13. Mai 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf

Daniel Deutsch, Wirtschaftsprüfer

Alexander Ott, Wirtschaftsprüfer

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss der MaxEnergy GmbH, Augsburg, zum 31. Dezember 2023 wurde am 15. Mai 2024 festgestellt.

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