Interventus GmbHLiquidated
51143 Köln, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Barbara Johanna Janz-Iltgen since 8/9/2013 | Liquidator |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Interventus GmbHKöln-PorzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010 zum 31. Dezember 2010I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft, die Interventus GmbH ist eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 1 HGB. Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Absatz 1 HGB. Von den größenabhängigen Erleichterungen bezüglich der Form und der Darstellung wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde daher aufgrund des § 264 Absatz 1 Satz 3 HGB verzichtet. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind ggf. in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gegebenfalls in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Absatz 1 und § 248 Absatz 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Absatz 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen stehen dem nicht entgegen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmertätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um die Abschreibungen angesetzt. Abschreibungen werden linear auf der Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen, wobei die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze zugrundegelegt werden. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Bewertung der Forderungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Risiko behaftete und uneinbringliche Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw. abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgten nicht. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 258 HGB gebildet und sind mit dem Nominalzahlbetrag angesetzt. Das ausgewiesene Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die ausgewiesenen Rückstellungen sind nach Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme der Gesellschaft angesetzt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen. Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden blieben gegenüber dem Vorjahr unverändert. III. Angaben zur Bilanz Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind ausgewiesen. Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Sonstige Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 30. Dezember 2011 festgestellt. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.179,69 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Angaben gemäss § 42 Abs. 3 GmbHG: Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum Bilanzstichtag 123.089,58 € (Vorjahr: 117.922,30 €). Durch Rangrücktrittsvereinbarungen der Gesellschafterin ist eine Überschuldung der Gesellschaft nicht gegeben. Das Verrechnungskonto (Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) wird mit 3% über dem Basiszinssatz bzw. mit mindestens 7% p. a. verzinst. Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch die Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau Barbara Janz-Iltgen (Alleinvertretung). Die Geschäftsführerin war von der Beschränkung des § 181 BGB befreit.
Köln, den 30. Dezember 2011 Interventus GmbH Geschäftsführung Barbara Janz-Iltgen |
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