B & S Schweisstechnik GmbH
Same addressManufacture of metal structures and parts of structures
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
Grupp GmbHSchwäbisch GmündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss 2011Firma Grupp GmbH, Schwäbisch GmündI. Grundsätzliches zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes (BilMoG) vom 25. Mai 2009 erstellt. II. Erläuterungen zur Bilanz 1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die gesetzlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gemäß §§ 242 ff. HGB sind angewandt worden. Die Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr dort, wo durch das BilMoG keine zwingende gesetzlich vorgegebene Änderung erforderlich wurde, beibehalten . Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei der Berechnung der Abschreibungen wurde im Wirtschaftsjahr ausschließlich die lineare Methode zugrunde gelegt. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis EUR 150,00 werden sofort abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden in einem Sammelposten zusammengefasst und auf fünf Jahre linear abgeschrieben. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten aktiviert. Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet, welche Einzelkosten für Material und Lohn sowie angemessene Material- und Fertigungsgemeinkosten umfassen. Dem allgemeinen Lagerhaltungsrisiko, insbesondere dem der Ungängigkeit wird bei der Vorratsbewertung durch angemessene Wertabschläge Rechnung getragen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert, unter Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt; das Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Wertpapiere sind zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Der Wertansatz der sonstigen Rückstellungen berücksichtigt alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen. 2. Erläuterungen zu Einzelpositionen der Bilanz Erläuterungen zu sonstigen Einzelpositionen Bei der Bewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde dem allgemeinen Ausfallrisiko durch eine Wertberichtigung in Höhe von insgesamt TEUR 2 Rechnung getragen. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind zum überwiegenden Teil Forderungen aus Steuern mit TEUR 178 enthalten. Forderung mit Laufzeit von> 5 Jahren bestehen in Höhe von TEUR 145. Der Betrag der unter Position C. der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten unterteilt sich in folgende Restlaufzeiten (RLZ):
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Sicherungsübereignungen gesichert. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen:
3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB Der Gesamtbetrag der künftigen jährlichen Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen ergibt sich wie folgt:
III. Sonstige Angaben Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 28 Arbeitnehmer beschäftigt: Geschäftsführung Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist: Herr Michael Bilzer Ruppertshofen Die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführungsorgane gem. § 285 Nr. 9a wird in Anlehnung an § 286 (4) HGB unterlassen.
Schwäbisch Gmünd, den 02. Oktober 2012 Michael Bilzer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 04.10.2012 |
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