Renting and operating of own or leased non-residential real estate
M. Dukowsky Ausbau GmbH
Alte Ettaler Straße 17A, 82496 Oberau, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Manuel Dukowsky since 7/8/2010 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
M. Dukowsky Ausbau GmbHOberauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angabe und Begründung der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr geändert. Für den Darstellungswechsel sind folgende Gründe anzuführen: Die Änderung betrifft folgende Sachverhalte: Angabe und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Die folgende Aufstellung zeigt die betreffenden Posten: Zur Erläuterung wird ausgeführt: Angabe und Erläuterung angepasster Vorjahreszahlen Der Jahresabschluss enthält einzelne Posten, deren Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar sind. Um dennoch einen Zeitvergleich beim betreffenden Posten durchführen zu können, wurde der Vorjahreswert angepasst. Die Anpassung bestand aus folgenden Maßnahmen: Geschäftszweigtypische Ergänzungen der Gliederung Die vorliegende Gliederung des Jahresabschlusses enthält gegenüber der Gliederung nach HGB folgende Besonderheiten: Die vorliegende Gliederung basiert auf geschäftszweigtypischen Formblättern gemäß § 330 HGB. Dabei wurde das Formblatt eines Geschäftszweigs als Grundlage herangezogen und in Einzelheiten ergänzt. Für die Auswahl des grundsätzlichen Gliederungsschemas wurde das umfassendste Formblatt herangezogen. Dieses Schema wurde um die Besonderheiten der übrigen Geschäftszweige ergänzt. Danach wurde das Formblatt für den Geschäftsbereich &IND& als Grundlage herangezogen. Die zusätzlichen Ergänzungen wurden dort vorgenommen, wo die Formblätter der übrigen Geschäftszweige weitergehende Ausweispflichten beinhalten. Die Ergänzungen betreffen im Einzelnen folgende Posten: Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB zusammengefassten Posten Zur Vergrößerung der Klarheit der Darstellung wurden in der Bilanz einzelne Posten des Gliederungsschemas in § 266 HGB zusammengefasst. Die folgende Aufstellung entspricht in ihrer Reihenfolge dem Postenaufbau des gesetzlich vorgeschriebenen Gliederungsschemas. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten - Ausleihungen zum Nennwert - unverzinsliche und niedrig verzinsliche Ausleihungen zum Barwert - sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Ausweis erheblicher Unterschiedsbeträge Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde gemäß § 240 Abs. 4 HGB das Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden. Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurden gemäß § 256 HGB Verbrauchsfolgeverfahren angewandt. Zwischen den im Einzelfall angewandten Verfahren und den auf der Grundlage von Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden. Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand betrifft nur die Dauer der Herstellung. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisher üblichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden in den folgenden Fällen geändert: Der Methodenwechsel war mit Blick auf die geänderten wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten notwendig. Die neuen Gegebenheiten werden voraussichtlich auch in den Folgejahren vorliegen. Ohne den vorgenommenen Methodenwechsel würde der Jahresabschluss zu falschen Aussagen über die Lage des Unternehmens führen. Die Methodenänderungen beeinflussen die für einen Leser des Jahresabschlusses typischen Kennzahlen. Im Einzelnen sind zu nennen: - der Erfolg bzw. die Rendite - die Erfolgsquellen - die Eigenkapitalquote - das Deckungsverhältnis von langfristigem Kapital zu Anlagevermögen Ohne die Änderungen würden die angeführten Sachverhalte &IND& ausfallen. Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Einfluss der Abweichungen auf die VFE-Lage: Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und Abgang ausgewiesen. Die Geschäftsjahresabschreibung enthält damit diese Beträge nicht. Der Betrag der in den kumulierten Abschreibungsbeträgen nicht enthaltenen Sofortabschreibungen beläuft sich auf: Sonstige Vermögensgegenstände In den Sonstigen Vermögensgegenständen sind größere Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge, die erst nach dem Bilanzstichtag zu Einnahmen führen, aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung bereits zum Bilanzstichtag als Einnahmen erfasst wurden. Im Einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte zu berücksichtigen: sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2024 festgestellt. |
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