ATA Projekt GmbH
Same addressActivities of agents involved in the wholesale of motor vehicles
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jannik Webel since 1/31/2023 | Board Member |
Matthias Bechtold since 11/15/2021 | Board Member |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
WASA Holding GmbH 6 Co. KG | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
WASA AGDarmstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtA. Grundlagen des Unternehmens Die Firma WASA AG ist eine Vertriebsgesellschaft für Unterlagsplatten aus Kunststoff, Holz-Kunststoff und Holz sowie weiteren Serviceangeboten. Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit liegt im Vertrieb und der Vermarktung von Unterlagsplatten für die Betonsteinindustrie. Die Produktion der Unterlagsplatten findet ausschließlich in Deutschland statt, der Vertrieb erfolgt weltweit. Die Strategie der WASA AG bezieht sich auf die stetige Verbesserung und Weiterentwicklung ihrer Produkte und Services mit hohem Qualitätsanspruch. Für diese dauerhafte Kunden- und Qualitätsorientierung ist nachhaltiger wirtschaftlicher Erfolg und stetiges Wachstum das strategische Ziel unseres Unternehmens. Durch gezielte Diversifikation und konsequentes Ausnutzen von Marktnischen haben wir aus unserer Sicht eine ausgewogene Produktstruktur erreicht, die eine kontinuierliche Geschäftsentwicklung ermöglicht. Kontroll- und Rationalisierungsmaßnahmen bei unseren Lieferanten sichern den hohen Qualitätsstandard, der eine wesentliche Grundlage für den Markterfolg unserer Produkte bildet. Im Bereich der Forschung und Entwicklung arbeiten wir mit Instituten, Universitäten und weiteren externen Dienstleistern zusammen. B. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf Im Jahr 2023 betrug das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands rund 4,12 Billionen Euro, nominal ist das BIP somit stark gestiegen. Dies liegt allerdings in der Inflation begründet, preisbereinigt ist die deutsche Wirtschaft im letzten Jahr in eine Rezession gerutscht, das reale Bruttoinlandsprodukt sank gegenüber dem Vorjahr um 0,2 Prozent. Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation kam es nun sogar zu einer Rezession. In der EU-27 ist das reale BIP im Jahr 2023 um rund 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr gewachsen. Das weltweite BIP-Wachstum wird für das vergangene Jahr 2023 auf rund 3,2 Prozent geschätzt. (Quelle: Statistisches Bundesamt). Die Entwicklung in der Betonindustrie weicht dabei von der gesamtwirtschaftlichen Situation nach unserer Einschätzung nicht deutlich ab. Die Geschäftsentwicklung der WASA AG war in einem herausfordernden Gesamtmarktumfeld jedoch aus unserer Sicht erneut zufriedenstellend. Die Umsätze konnten in nahezu allen für uns wichtigen Märkten gesteigert werden. 2. Ertragslage Das Rohergebnis ist gegenüber dem Vorjahr um TEuro 1.199 (35 %) auf TEuro 4.676 angestiegen. Gegenläufig stiegen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen insbesondere aufgrund der Bildung einer Rückstellung für rechtliche Risiken sowie wachstumsbedingt höherer Vertriebsprovisionen um TEuro 862 auf TEuro 2.319. In Folge der positiven Ergebnisentwicklung ergab sich ein Anstieg der Ertragsteuern um TEuro 142 auf TEuro 440. Der Jahresüberschuss belief sich auf TEuro 880 (Vj. TEuro 664). 3. Vermögenslage Die Bilanzsumme der WASA AG belief sich zum Bilanzstichtag auf TEuro 7.524 (Vj. TEuro 8.387). Die Aktivseite ist unverändert zum Vorjahr durch Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe TEuro 4.200 geprägt. Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen reduzierte sich stichtagsbedingt um TEuro 468 auf TEuro 520. Ebenso entwickelte sich der Bankbestand in Höhe von TEuro 1.215 (Vj. TEuro 1.643) rückläufig. Auf der Passivseite ist das Eigenkapital durch die Thesaurierung des Jahresüberschusses um TEuro 880 auf TEuro 1.623 angestiegen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 21,6 % (Vj. 8,9 %). Gegenläufig reduzierten sich die erhaltenen Anzahlungen um TEuro 2.344 auf TEuro 4.101. 4. Finanzlage Der Cashflow aus laufender Tätigkeit betrug im Berichtszeitraum TEuro -334. Positive Effekte resultierten aus dem Jahresergebnis (TEuro 880), das zudem nicht zahlungswirksame Rückstellungszuführungen in Höhe TEuro 530 enthielt. Gegenläufig ergaben sich negative Liquiditätseffekte aus dem Rückgang der erhaltenen Anzahlungen um TEuro 2.344 im Vorjahresvergleich. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf TEuro -94. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit belief sich im Berichtszeitraum auf TEuro 0. Der Finanzmittelfonds hat sich in Folge um TEuro 428 auf TEuro 1.215 reduziert. Der Finanzmittelfonds beinhaltet zum 31. Dezember 2023 nur Bankguthaben. Die Liquiditätslage unseres Unternehmens war im Berichtsjahr jederzeit positiv. Wir gehen fest davon aus, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. Die Vermögens- und Kapitalstruktur zeigen die solide Struktur unserer Unternehmensfinanzierung. 5. Finanzielle Leistungsindikatoren Für unsere interne Unternehmenssteuerung stellen die Umsatzerlöse sowie das Jahresergebnis wesentliche finanzielle Leistungsindikatoren dar. 6. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Das Geschäftsjahr verlief unter Berücksichtigung der anhaltenden gesamtwirtschaftlichen Herausforderungen aus unserer Sicht positiv. Die im Vorjahr prognostizierte Steigerung des Umsatzes wurde übertroffen. Der Jahresüberschuss wurde im Vorjahresvergleich um TEuro 216 auf TEuro 880 gesteigert. Die prognostizierte konstante Ergebnisentwicklung wurde aufgrund des Wachstums übertroffen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht I. Prognosebericht Für das Geschäftsjahr 2024 erwarten wir, dass das globale Wachstum auf dem Niveau des Jahres 2023 liegen wird. Insbesondere das Wachstum in den Industrieländern wird sich aufgrund der multiplen Krisenfaktoren sowie protektionistischen Tendenzen verhalten entwickeln. Unvorhersehbare, insbesondere durch gesetzliche Regulierungen und nicht vom Unternehmen zu beeinflussende Entwicklungen und Risiken, aktuell insbesondere der Fortgang des Ukraine-Krieges und deren wirtschaftliche Auswirkungen sowie protektionistische Aktivitäten zahlreicher Länder auf dem Welthandel, erschweren uns eine belastbare Prognose. Während wir in der ersten Jahreshälfte 2024 von der positiven Auftragslage des Vorjahres profitierten, erwarten wir in der Betonindustrie für den weiteren Jahresverlauf eine rückläufige Entwicklung. Die Umsatzerlöse werden im Gesamtjahr 2024 voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres liegen. Durch positive Veränderungen im Produktmix erwarten wir einen leichten Anstieg des Jahresergebnisses. II. Risikobericht 1. Risikomanagement Vom Unternehmen wurden Maßnahmen getroffen, mit denen die Risikoerkennung, die Risikoanalyse und die Risikokommunikation sichergestellt werden. In Übereinstimmung mit branchenüblichen Standards hat die WASA AG ein Kontroll- und Risikomanagementsystem eingerichtet, um potenzielle Risiken zu erkennen und über alle Funktionen hinweg beobachten und beurteilen zu können. Die Funktionen der im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess wesentlich beteiligten Bereiche Finanz- und Rechnungswesen und Controlling sind getrennt. Die Verantwortungsbereiche sind klar zugeordnet. Im Bereich der eingesetzten Systeme wird, soweit möglich, Standardsoftware eingesetzt. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt. 2. Preisänderungs- und Währungsrisiken Preisänderungsrisiken können grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden. Risiken ergeben sich in diesem Zusammenhang insbesondere aus der Einkaufspreisentwicklung im Zusammenhang mit der Produktionstätigkeit unserer Lieferanten. Unerwartete Preissteigerungen versuchen wir durch enge Abstimmung mit den Lieferanten zu vermeiden. Trotz der internationalen Ausrichtung unserer Geschäftsaktivitäten bestehen keinerlei Zahlungsströme in Fremdwährung. Grund ist, dass wir gegenüber allen internationalen Kunden, auch im Nicht-Euro-Raum, Geschäfte ausschließlich in Euro abschließen und fakturieren. Währungsrisiken bestehen daher zu keinem Zeitpunkt. 3. Umfeld-, Branchen- und Wettbewerbsrisiken Die wesentlichen gesamtwirtschaftlichen Risiken sind vor allem in der konjunkturellen Entwicklung erheblich beeinflusst durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie in der für einzelne Geschäftsfelder wesentlichen gesetzlichen Regulierung zu sehen. Darüber hinaus haben politische Verwerfungen zwischen zahlreichen Ländern Einfluss auf den internationalen freien Warenverkehr, der beispielsweise durch unvorhersehbare protektionistische Maßnahmen wie die Erhebung von Zöllen und Ausfuhrverboten erheblich eingeschränkt sein kann. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen könnte das Erreichen der Umsatz- und Ergebnisziele gefährden. 4. Produktrisiken Produktrisiken können unter Umständen erhebliche materielle und immaterielle Schäden wie Haftungs- bzw. Schadenersatzansprüche, Kunden- oder Vertragsverluste wie auch Imageverluste zur Folge haben. Die wesentlichen Ursachen für den Eintritt solcher Risiken sind Produkt- und Produktionsmängel. WASA begegnet Produktrisiken durch die hohe Qualität seiner Produkte. Haftungs- und Gewährleistungsrisiken beugen wir mit einer in allen relevanten Unternehmensbereichen etablierten, zentralen Qualitätssicherung vor. 5. Personalrisiken Die WASA AG ist für die Realisierung ihrer strategischen Ziele auf qualifizierte Fach- und Führungskräfte angewiesen. Die Aus- und Weiterbildung für Mitarbeiter sichert die fachliche Kompetenz des Personals. Die sehr gute geografischen Lage inmitten des Rhein Main-Gebiets erleichtert der WASA AG die Gewinnung qualifizierten Personals. 6. Bestandsgefährdende Risiken Risiken mit besonderem Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sind mit Ausnahme der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen nicht zu sehen. Alle aufgeführten Risiken stellen derzeit keine Bestandsgefährdung dar. III. Risikobericht über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen im Wesentlichen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt über einen solventen Kundenstamm, Forderungsausfälle sind die Ausnahme. Unsere Bestandskunden besitzen überwiegend eine gute Bonität. Unsere Neukunden werden im Vorfeld auf Bonität geprüft. Ein aktives Forderungsmanagement zur Reduzierung von Ausfällen ist geübte Praxis. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend mittels eigener Liquidität, mittels Lieferantenkrediten und über Anzahlungen von Kunden. Verbindlichkeiten werden innerhalb vereinbarter Zahlungsfristen gezahlt. Beim Management der Finanzpositionen verfolgt das Unternehmen eine konservative Risikopolitik. Zur Absicherung gegen das Liquiditätsrisiko wird für jedes bedeutsame Handelsgeschäft ein Liquiditätsplan erstellt, der einen Überblick über die Geldaus- und -eingänge vermittelt. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. IV. Chancenbericht Trotz der erheblichen Herausforderungen im allgemeinen gesamtwirtschaftlichen Umfeld, aber auch im Besonderen in unserer Branche sehen wir unverändert die wirtschaftlichen Chancen des Unternehmens. Dabei spielt insbesondere die stark ausgeprägte internationale Ausrichtung unseres Geschäftsfelds sowie eine sehr etablierte Produktpalette eine wichtige Rolle. Die nun schon über 60 Jahre bestehende Etablierung der Firma WASA auf den nationalen wie internationalen Märkten, die hohe Qualität unserer Produkte, unsere häufig seit Jahrzehnten bestehenden Kundenbeziehungen, unsere Innovationskraft und unsere Mittelstandsstruktur bieten uns eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten, um auch weiterhin erfolgreich in die Zukunft zu blicken. D. Schlusserklärung des Vorstands Gemäß § 312 Abs. 3 AktG erklären wir als Vorstand der WASA AG, dass die Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und getroffenen oder unterlassenen Maßnahmen im Berichtszeitraum nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, zu dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde. Unterschrift des Vorstands
Darmstadt BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 wurden die handelsrechtlichen Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften i.S.d. § 267 Abs. 2 HGB und das AktG in der jeweils gültigen Fassung beachten. Die Form der Darstellung, insbesondere die Gliederung des Jahresabschlusses, entspricht § 266 HGB für die Bilanz und § 275 Abs. 2 HGB für die Gewinn- und Verlustrechnung (Gesamtkostenverfahren). Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf die Nettoforderungen Rechnung getragen. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert ausgewiesen. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Aktive und passive latente Steuern wurden aufgrund zeitlicher Differenzen zwischen handelsrechtlichen Werten und steuerlichen Werten abgegrenzt. Das Eigenkapital wird zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten und erhaltene Anzahlungen wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Aufgliederung der in der Bilanz ausgewiesenen Anlagepositionen und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr sind auf der folgenden Seite dargestellt:
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Forderungen gegenüber der Gesellschafterin WASA Holding GmbH & Co. KG in Höhe von TEuro 1.200,0 (Vj. TEuro 1.200,0). Die Forderungen resultieren aus ausgereichten Darlehen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Angaben über die Gattung der Aktien Das Grundkapital von 60.000,00 Euro ist eingeteilt in:
Die Aktien lauten auf den Inhaber. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten primär Rückstellungen für rechtliche Risiken, Gewährleistungen sowie Jahresabschlusskosten. Latente Steuern Der Saldo der latenten Steuern am Ende des Geschäftsjahres beträgt TEuro 0,1. Dieser Betrag unterliegt der Ausschüttungssperre des § 268 Abs. 8 S. 2 HGB. Die latenten Steuern resultieren aus Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz im Zusammenhang mit der Abschreibung immaterieller Vermögensgegenstände sowie der Bildung sonstiger Rückstellungen. Im Laufe des Geschäftsjahres gab es folgende Änderungen am Saldo der latenten Steuern: TEuro -7,4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche und periodenfremde Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEuro 627,6. Diese stehen insbesondere im Zusammenhang mit außerordentlichen Aufwendungen für die Bildung einer Rückstellung für rechtliche Risiken in Höhe von TEuro 603,5. Sonstige Angaben Von den Erleichterungen des § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Angabe über das Bestehen einer Beteiligung an der Gesellschaft, die nach § 20 Abs. 1 oder 4 AktG der Gesellschaft mitgeteilt worden ist. Die WASA Holding GmbH & Co. KG hält an der Unternehmung eine Mehrheitsbeteiligung. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs gehörten die folgenden Personen dem Vorstand an:
Dem Aufsichtsrat gehörten folgende Personen an:
Der Vorsitzende des Aufsichtsrates war im Geschäftsjahr Heinz Bechtold. Vergütungen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats Die Angabe über die Bezüge des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterlassen. An die Aufsichtsratsmitglieder wurde im Geschäftsjahr keine Vergütung bezahlt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB Zum 31. Dezember 2023 bestehen ausstehende Verpflichtungen aus Immobilienmiete in Höhe von TEuro 680,0 sowie aus Leasingverträgen (insbesondere KfZ) in Höhe von TEuro 56,7. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor: Der Jahresüberschuss beträgt Euro 879.981,40. Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrags ergibt sich ein Betrag von Euro 1.557.110,08, der zu verwenden ist. In die Rücklagen werden 0 Euro eingestellt. Zur Ausschüttung ist ein Betrag von 0 Euro vorgesehen. Auf neue Rechnung werden Euro 1.557.110,08 vorgetragen. Unterschrift des Vorstands
Darmstadt Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Damen und Herren, über seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 erstattet der Aufsichtsrat folgenden Bericht: Der Aufsichtsrat hat die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben umfassend wahrgenommen und die Geschäftsführung durch den Vorstand regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei standen im Jahr 2023 aus Sicht des Aufsichtsrats neben den kontinuierlich behandelten Themen wie aktueller Geschäftsverlauf, Finanz- und Liquiditätslage, Auftragssituation, Risikomanagement und Compliance vor allem die Entwicklung von Energiekosten und, besonders hervorzuheben, die schlechte Entwicklung des Weltmarktes und der zu erwartenden und bereits eingetretenen Einbruch des Absatzmarktes und Auslastung der Produktionslinien. Im Geschäftsjahr 2023 ist der Aufsichtsrat zu zwei Präsenzsitzungen zusammengekommen. Bei den Sitzungen waren stets sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats anwesend. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat mehrere weitere Besprechungen und Abstimmungen im Wege von Telefonkonferenzen vorgenommen. In allen Sitzungen des Aufsichtsrats waren Mitglieder des Vorstands anwesend. Bei der Besprechung und Beschlussfassung über einzelne Themen, insbesondere den Vorstand und seine Vergütung betreffende Themen, hat der Aufsichtsrat ohne den Vorstand getagt und beschlossen. Zwischen den Sitzungen hat der Vorstand den Aufsichtsrat oder seinen Vorsitzenden regelmäßig in Telefonaten und zum Teil auch persönlichen Treffen über wesentliche Entwicklungen informiert und Entscheidungen vorab mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Vorsitzenden abgestimmt. Aus Sicht des Aufsichtsrats hat der Vorstand damit seine Berichts- und Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr umfassend erfüllt und den Aufsichtsrat sowohl in den Aufsichtsratssitzungen als auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen laufend und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und der WASA-Gruppe und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Ausschüsse hat der Aufsichtsrat aufgrund seiner Größe nicht gebildet. Wesentliche Themen, mit denen sich der Aufsichtsrat bei seiner Arbeit innerhalb und außerhalb der Sitzungen beschäftigt hat, waren insbesondere der aktuelle Geschäftsverlauf der einzelnen Produktgruppen, die laufende Finanz- und Liquiditätslage, die Wirtschaftlichkeit der Gruppe und 8inzelner Bereiche, die Finanzierung und Kapitalstruktur, die Planungen der Geschäftsbereiche, Fragen der strategischen Ausrichtung, das Risikomanagement und Compliance sowie Vorstandsthemen. Der Aufsichtsrat konnte sich im Geschäftsjahr 2023 bei den Beratungen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgrund der laufenden Information durch den Vorstand von der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugen. Der Vorstand hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Organisation der WASA-Gruppe weiterentwickelt. Der Aufsichtsrat hat das in der Gesellschaft eingesetzte Risikomanagementsystem mit dem Vorstand und den Wirtschaftsprüfern erörtert und für ordnungsgemäß befunden. Soweit für einzelne Maßnahmen der Geschäftsführung die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich war, wurden diese nach jeweils rechtzeitiger Information und Vorlage durch den Vorstand vom Aufsichtsrat geprüft und die erforderliche Zustimmung erteilt. Der Aufsichtsrat kann damit feststellen, dass der Vorstand ihn umfassend in die Lage versetzt hat, die Arbeit des Vorstands laufend zu überwachen. Dabei ist der Aufsichtsrat zu der Überzeugung gelangt, dass die Geschäftsführung durch den Vorstand in jeder Hinsicht die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und keinen Anlass zu Beanstandungen durch den Aufsichtsrat gibt. Daneben hat der Aufsichtsrat wie jedes Jahr auch die Effizienz seiner eigenen Arbeit geprüft und verbessert. Den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss mit entsprechendem Lagebericht der WASA AG zum 31. Dezember 2023 hat die Wirtschaftsgesellschaft PALATAX GmbH, Landau, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die genannten Unterlagen und der Prüfungsbericht lagen dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor. Der Aufsichtsrat hat die vorgenannten Unterlagen und den Bericht der Abschlussprüfer in Vorbereitung auf die Sitzung vom 22. November 2024 durchgesehen und geprüft. In der Sitzung am 22. November 2024 wurde der Jahresabschluss sowie die Prüfungsberichte unter Hinzuziehung des Abschlussprüfers ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet sowie festgestellt, dass keine wesentlichen Schwächen des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems vorlägen. Der Aufsichtsrat kommt danach zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss sowie der entsprechende Lagebericht ordnungsgemäß entsprechend der für den jeweiligen Abschluss geltenden Regeln aufgestellt wurden und ein zutreffendes Bild der Finanz- und Ertragslage der WASA AG darstellen. Auch die Durchsicht der Prüfungsberichte und die Erörterung mit den Abschlussprüfern führten zu keinen Beanstandungen oder Einwendungen des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfer nach Behandlung zu und billigt den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss ist damit zugleich festgestellt. Der Aufsichtsrat hat ferner den Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der WASA AG für das Geschäftsjahr 2023 geprüft, der einen vollständigen Gewinnvortrag vorsieht. Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung und allen Mitarbeitenden der WASA-Gruppe für die im Geschäftsjahr erbrachten Leistungen.
Darmstadt, 22. November 2024 Einladung / TO HauptversammlungNiederschrift über eine ordentliche Hauptversammlung der WASA AG mit Sitz in Darmstadt durchgeführt am 22.11.2024 im Sitzungsraum der Sparkasse Odenwaldkreis in Erbach Feststellung der Anwesenheit: I. Die Vorstandsmitglieder Matthias Bechtold und Jannik Webel, II. Vom Aufsichtsrat: Heinz Bechtold (Vorsitzender), Peter Webel, Günter Baumann (stellvertretender Vorsitzender) und Ralf Baumann, III. Die Aktionäre: WASA Holding GmbH & Co. KG vertreten durch WASA Beteiligungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Matthias Bechtold sowie Jannik Webel. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats eröffnete um 11:10 Uhr die Versammlung und übernahm den Vorsitz. Er stellte fest, dass alle Aktionäre der Gesellschaft erschienen sind, mithin das gesamte Aktienkapital der Gesellschaft im Betrag von 60.000,00 € vertreten war, kein Aktionär der Beschlussfassung widersprochen hat und es daher für die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung einer förmlichen Einberufung nicht bedurfte. Die Erschienenen verzichteten hiernach auf die Einhaltung der gesetzlichen und satzungsmäßigen Form- und Fristerfordernisse für Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung und erkannten die Beschlussfähigkeit der Hauptversammlung als Vollversammlung an. Der Vorsitzende stellte daraufhin die Beschlussfähigkeit fest. Sodann rief der Vorsitzende die Tagesordnung zur Beschlussfassung in nachstehender Reihenfolge auf. TOP 1: Vorlage des Jahresabschlusses 2023 Der Aufsichtsrat erstattet Bericht über seine Tätigkeit im vergangenen Wirtschaftsjahr und legt den geprüften und von ihm gebilligten und damit festgestellten Jahresabschluss auf den 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von 7.524.303,05 €, die Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit einem Jahresüberschuss von 879.981,40 € sowie einem Bilanzgewinn von 1.557.110,08 €, sowie den Anhang und den Lagebericht vor. TOP 2: Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns Es wird einstimmig beschlossen, dass der Bilanzgewinn wie folgt verwendet wird: Aus dem Bilanzgewinn wird ein Betrag von 900.000,00 € ausgeschüttet, der Restbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Betrag ist am 15.01.2025 zur Auszahlung fällig. Der Netto-Betrag von 662.625,00 € wird für die Auflösung von Verbindlichkeiten verwendet. TOP 3: Entlastung des Vorstands der WASA AG für 2023 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung erteilt dem Vorstand Entlastung. TOP 4: Entlastung des Aufsichtsrates der WASA AG für 2023 Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrates Entlastung zu erteilen. Die Hauptversammlung erteilt dem Aufsichtsrat Entlastung. Der Vorsitzende stellte alle vorstehend aufgenommenen Beschlussfassungen fest, indem er sie verkündete. Er schloss die Versammlung um 11:20 Uhr.
Darmstadt, den 22.11.2024 gez. Heinz Bechtold sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 22.11.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die WASA AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WASA AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WASA AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Der beigefügte Lagebericht vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Landau, 17. Juli 2024 PALATAX
GmbH
gez. Arnold, Wirtschaftsprüfer gez. Konrath, Wirtschaftsprüfer |
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