CargoFlex GmbH & Co KG Kraftverkehr
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Basic information of the organization
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Heinz Fischer since 10/9/2006 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
CargoFlex GmbHRheinstettenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2010A. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenForderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu einzelnen Posten der BilanzEigenkapital Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. D. Sonstige AngabenGeschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Heinz Fischer, Speditionskaufmann. Anteilsbesitz Die Kapitalgesellschaft ist unbeschränkt haftender Gesellschafter der CargoFlex GmbH & Co KG Kraftverkehr mit Sitz in Rheinstetten. Konzernverhältnisse Die Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts unterbleibt, weil die Gesellschaft als Tochterunternehmen von der größenabhängigen Befreiungsmöglichkeit gemäß § 293 HGB Gebrauch macht.
Rheinstetten, 11. März 2011 Heinz Fischer, Geschäftsführer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 wurde am 11. März 2011 festgestellt. |
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