Inhance Technologies GmbH
Same addressManagement activities of other holding companies
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jakob Yazici since 9/29/2025 | Procura |
Michael Rohn since 8/24/2023 | Procura |
Dietmar Emig since 12/9/2021 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Inhance Technologies LLC | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Fluor Technik System GmbHLauterbach (Hessen)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Firma Fluor Technik System GmbH, LauterbachAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Angaben zur Identifikation der Gesellschaft: Firma: Fluor Technik System GmbH Sitz: Lauterbach (Hessen) Registergericht: Amtsgericht Gießen, HRB 5602 Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bewertet. Die Bewertung der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden unter Beachtung des Grundsatzes der Einzelbewertung nach der linearen Methode auf Basis der nach steuerlichen Grundsätzen ermittelten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens erfolgten grundsätzlich zeitanteilig. Bis zum 31.12.2009 angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut 150 EUR, aber nicht 1.000 EUR übersteigen, wurden entsprechend den steuerlichen Vorschriften in einen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird jahrgangsbezogen auf die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt und als Aufwand berücksichtigt. Ab dem 01.01.2010 angeschaffte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 EUR werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte zu den je nach Fertigungsgrad angefallenen Herstellungskosten. Die angesetzten Herstellungskosten enthalten die Fertigungs- und Materialeinzelkosten, die Sonderkosten der Fertigung, ferner angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie die Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist (produktionsbezogene Vollkosten). Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde beachtet. Der Ansatz der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Dem allgemeinen Kreditrisiko ist durch aktivisch berücksichtigte Pauschalabschläge auf Forderungen angemessen Rechnung getragen worden. Der Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert bewertet. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber aktiven Mitarbeitern sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen mittels der Teilwert-Methode errechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Im Berichtsjahr wurde eine pauschale Restlaufzeit aller Verpflichtungen von 15 Jahren angenommen. Berücksichtigt wurde ein Rechnungszinssatz in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,78 %) p.a. und Rentensteigerungen in Höhe von 0,00 % (Vorjahr: 0,00 %) p.a. Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen zehn Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre (1,83 %) ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre (1,76 %) ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 29,00 EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. III. ANGABEN ZUR BILANZ Die Entwicklung der in der Bilanz zum 31.12.2023 zusammengefassten Anlageposten und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr 2023 ist dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen. Der Bilanzgewinn entwickelt sich im Berichtsjahr wie folgt:
Die Pensionsrückstellungen sind mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) bewertet. Hieraus ergab sich eine Zuführung in Höhe von 894,00 EUR, die im Berichtsjahr vollständig berücksichtigt wurde. Auf die Bildung latenter Steuern hat die Gesellschaft gemäß § 274 a HGB verzichtet. Im Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dienen, die gegenüber Arbeitnehmern eingegangen wurden, mit diesen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Der Zeitwert bzw. das Deckungskapital der verrechneten Vermögensgegenstände betrug zum Abschlussstichtag 36.204,65 EUR. Der beizulegende Zeitwert wurde aus den Börsenkursen des Fondsvermögens am Abschlussstichtag abgeleitet. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden betrug zum Abschlussstichtag 35.009,00 EUR. Der hieraus als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesene Posten in Höhe von 1.195,65 EUR unterliegt der Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem oder mehr als fünf Jahren bestehen nicht. IV. ANGABEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten als außerordentliche Aufwendungen Aufwendungen aus der Umstellung auf das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB in Höhe von 58 EUR. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag entfallen in voller Höhe auf das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. V. SONSTIGE ANGABEN Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres betrug:
Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die Geschäftsführung der Fluor Technik System GmbH durch:
Sämtliche Geschäftsführer sind von den Beschränkungen der § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, folgenden Ergebnisverwendungsbeschluss zu fassen: Der Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.673.719,70 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Lauterbach, 21. März 2024 FLUOR TECHNIK SYSTEM GMBH, LAUTERBACH Geschäftsführung Dietmar Emig Sonstige Berichtsbestandteile: Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung erfolgte am 14.03.2025. ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2023
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