PolyCap GmbHLiquidated
96361 Steinbach am Wald, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Bianka Fehn since 3/15/2004 | Managing Director |
Financial Report
Official financial statements and annual reports
PolyCap GmbHSteinbach am WaldJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013BILANZ
ANHANGI. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 267 Abs. 1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen sind bei der Erstellung des Anhangs nach § 288 HGB in Anspruch genommen worden. Erstmals waren im Berichtsjahr 2010 die neuen Vorschriften zur Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) anzuwenden. Beim vorliegenden Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand daher nicht statt. 1. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. 2. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Dies gilt nicht für das in § 246 Abs. 2 HGB aufgeführte Saldierungsgebot für Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung der Schulden von Altersversorgungsverpflichtungen dienen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. 3. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage der planmäßigen Abschreibungen war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen in Anlehnung an steuerrechtliche Vorschriften linear vorgenommen. Die Abschreibungen bei Neuzugänge im beweglichen Anlagevermögen erfolgte nach der linearen Methode und zeitanteilig nach Monaten (pro rata temporis). Für Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde ein Sammelposten angelegt, der auf 5 Jahre linear abgeschrieben wird. Die Bildung eines Sammelpostens nach steuerlichen Vorschriften wird allgemein vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Vereinfachung für Zwecke der handelsrechtlichen Rechnungslegung als zulässig angesehen. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Der Wertansatz des Aktivwertes der Rückdeckungsversicherung wurde dem versicherungsmathematischen Gutachten entnommen. Entsprechend dem Verrechnungsgebot des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird dieser mit der Pensionsrückstellung saldiert. Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach üblicher kaufmännischer Beurteilungnotwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Rückstellungen haben eine Restlaufzeit von weniger als ein Jahr. Die handelsrechtliche Bewertung des Erfüllungsbetrages für die Pensionsverpflichtung erfolgte unter Ansatz des zum Monatsende Dezember 2010 gültigen pauschalen Zinssatzes der Deutschen Bundesbank für Restlaufzeiten von 15 Jahren gem. RückAbzinsV i.V. mit § 253 Abs. 2 HGB. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). II. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafter-Geschäftsführerin Frau Bianka Fehn bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 295,80 Die Pensionsrückstellungen wurden aufgrund des Saldierungsgebotes gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Deckungsvermögen verrechnet. Der Passivüberhang in Höhe von EUR 38.246,33 wird weiterhin unter den Pensionsrückstellungen als 'Restverpflichtung' ausgewiesen. III. Ergänzende Angaben Alleiniger Geschäftsführer der Berichtsfirma ist Frau Bianka Fehn. Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Steinbach/Wald, den 18. November 2014 gez. Bianka Fehn Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.11.2014 |
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