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Register court Coesfeld HRB 2694
Previous
BEnedgeinRnöRtöutnugng Erich Gueng Consulting GmbH
Registered
8/31/2001
Industry
Manufacture of turbinesManufacture of bearings, gears, gearing and driving elementsManufacture of power-driven hand tools
Purpose
Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von mechanischen Apparaten und Maschinen, die Fertigung von mechanischen und feinmechanischen Teilen, der Vertrieb von Herstellungslizenzen für selbst entwickelte Apparate und Maschinen, die Durchführung von Flügen mit Hubschraubern und Flächenflugzeugen zum Zwecke des Personen- und Materialtransports und Montagearbeiten für Film und Fernsehen, für Gebäudefotografie, insbesondere archivarischer Großgebäudefotografie.

History

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Management

NameRole
Erich Gueng
since 7/7/2003
Managing Director

Financial Report

EGC GmbH

Billerbeck

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 20.777,00 1.808,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.107,00 1,00
II. Sachanlagen 17.670,00 1.807,00
B. Umlaufvermögen 266.481,16 287.340,96
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 233.635,30 281.849,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 32.845,86 5.491,43
Bilanzsumme, Summe Aktiva 287.258,16 289.148,96

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 40.011,13 37.009,92
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 12.009,92 9.013,97
III. Jahresüberschuss 3.001,21 2.995,95
B. Rückstellungen 5.200,00 2.600,00
C. Verbindlichkeiten 242.047,03 249.539,04
Bilanzsumme, Summe Passiva 287.258,16 289.148,96

Anhang

 
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung des Jahresabschlusses

Die EGC GmbH ist als kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 HGB verpflichtet, gemäß § 264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und um einen Anhang zu erweitern. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes konnte verzichtet werden. Die Aufstellung erfolgte unter erstmaliger Anwendung der gesamten Vorschriften zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Art. 66 III. S6 EGHB.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf. die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes.

Die Bilanz wurde unverändert gegenüber dem Vorjahr gemäß den §§ 265 ff. HGB gegliedert.

Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schluss- bilanz des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände werden einzeln und vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres werden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich vergleichbar.
Eine Anpassung von Vorjahresbeträgen aufgrund der erstmaligen Anwendung von BilMoG wurde nicht vorgenommen (Art. 67 VIII. S.2 EGHB.)

 
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:

Entgeltlich erworbene Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer bilanziert. Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.

Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt.

Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten werden für alle bei vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken nur in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

 

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres fällig.

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

 

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Zur Geschäftsführung ist bestellt: Herr Erich Gueng, Billerbeck.

Angaben zur Vergütung der Geschäftsführung unterbleiben im Hinblick auf die Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB.

 
 Coesfeld, den 12. März 2012

gez. Erich Gueng

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.03.2012 festgestellt.

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