rehaCompany
GmbH
Hameln
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
80.786,00 |
108.979,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
138.648,01 |
153.342,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.562,40 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
46.988,00 |
36.299,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
266.422,01 |
300.182,85 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
220.703,12 |
214.722,11 |
| B.
Rückstellungen |
12.589,00 |
9.173,46 |
| C.
Verbindlichkeiten |
33.129,89 |
76.287,28 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
24.924,92 |
47.626,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
8.204,97 |
28.661,01 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
266.422,01 |
300.182,85 |
sonstige Berichtsbestandteile
I. Allgemeine Angaben
Die rehaCompany GmbH mit Sitz in Hameln ist in das
Handelsregister des Amtsgerichts Hannover, HRB 102501,
eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den
Vorschriften desGesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftungaufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer Kleinstkapitalgesellschaft
auf. Von den größenabhängigen
Erleichterungen, die für Kleinstkapitalgesellschaften
gelten, wurde nicht Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, wurden insgesamt im Anhang aufgeführt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind nicht geändert worden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, angesetzt.
Die Abschreibungsdauer des abnutzbaren
Anlagevermögens richtet sich nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer und orientiert sich an den
steuerlichen Abschreibungstabellen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden die Finanzanlagen auf den niedrigeren beizulegenden
Wert abgeschrieben. Sofern im Folgejahr die Gründe
für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen
Zuschreibungen.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Soweit der Wert, der den Vorräten am
Abschlussstichtag beizulegen war, niedriger war als die
Anschaffungskosten, ist dieser Wert angesetzt worden.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen wurden nach anerkannten
versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt. Die
aufgrund der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
geänderten Bewertung der Rückstellungen für
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erforderliche
Zuführung wird bis zum 31. Dezember 2024 mit
jährlich 1/15 berücksichtigt (Art. 67 Abs. 1
EGHGB).
Die ausschließlich der Erfüllung der
Altersversorgungsverpflichtungen dienenden, dem Zugriff
aller übrigen Gläubiger entzogenen
Vermögensgegenstände (Deckungsvermögen im
Sinne des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurden mit ihrem
beizulegenden Zeitwert mit den Rückstellungen
verrechnet. Ein daraus verbleibender aktiver Saldo wird in
der Bilanz gesondert als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus
der Vermögensverrechnung" ausgewiesen.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken aus schwebenden Geschäften
und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von
EUR 8.204,97 (Vorjahr: TEUR 50). Alle
übrigen Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände waren, wie im Vorjahr,
innerhalb eines Jahrs fällig.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus
Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag resultiert aus der
Saldierung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB von
Altersversorgungsverpflichtungen mit
Vermögensgegenständen, die ausschließlich
der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen
dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger
entzogen sind (Deckungsvermögen im Sinne des §
246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei den
Vermögensgegenständen handelt es sich um
Rückdeckungsversicherungen.
|
EUR
|
Beizulegende
Zeitwerte der Vermögenswerte
|
71.999,00
|
Erfüllungsbetrag der verrechneten
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
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25.011,00
|
Verrechnete
Erträge
|
5.989,00
|
Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
EUR
|
Bilanzgewinn
01.01.2019
|
184.722,11
|
Jahresüberschuss 2019
|
5.981,01
|
Bilanzgewinn
31.12.2019
|
190.703,12
|
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten betrugen EUR 33.129,89,
davon unterlagen EUR 24.924,92 (Vorjahr: TEUR 48)
einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr, EUR 8.204,97
(Vorjahr: TEUR 7) einer Restlaufzeit von mehr als
einem bis fünf Jahren und EUR 0,00 (Vorjahr:
TEUR 22) einer Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren.
IV. Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Am Abschlussstichtag bestanden folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen:
|
TEUR
|
Miet- und
Pachtverträge unbewegliche/bewegliche
Vermögensgegenstände
|
593
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Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 13
Arbeitnehmer beschäftigt.
Kredite, Vorschüsse an Mitglieder der
Geschäftsführung sowie Haftungsverhältnisse
zugunsten von Mitgliedern der
Geschäftsführung
Kredite, Vorschüsse und
Haftungsverhältnisse, über die nach § 285
Nr. 9 c HGB zu berichten ist, lagen nicht vor.
Hameln, den 26. August 2020
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.09.2020 festgestellt.
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