Master Data

Registry
Register court Düsseldorf HRB 33304
Previous
AGES Arbeitsgemeinschaft Gebührenentrichtungssystem Verwaltungs-GmbHAGES RUC GmbH
Registered
4/16/1996
Industry
Operation of road infrastructureOperation of car parks and garagesOperation of railroad infrastructure
Purpose
Die Vorbereitung, der Aufbau und der Betrieb von Systemen zur Erhebung von Gebühren für die Nutzung von öffentlichen Straßen und allen damit zusammenhängenden Aufgaben.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Marcel Frings
since 2/9/2026
Managing Director
Andreas Samoilov
since 9/19/2025
Procura
Jan Thonemann
since 6/5/2025
Managing Director
Christian Calberg
since 2/27/2025
Managing Director
Martin Kolisch
since 2/27/2025
Managing Director
Peter Frambach
since 12/2/2022
Procura

Beneficial Owners

0.00% identified49.80% unresolved

Unresolved chains (3)

NameOwnership
AGES Technologies GmbH & Co.
16.60%
KG mit dem Sitz in Langenfeld
16.60%
16.60%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

AGES Technologies GmbH & Co.
Germany
DEM 60,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

AGES RUC GmbH

Langenfeld

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

A k t i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR EUR EUR
Umlaufvermögen



I. Forderungen und sonstige Vermögens-



gegenstände



1. Forderungen aus Lieferungen und 709.973,01
802.977,63
Leistungen



2. Forderungen gegenüber Gesellschaftern 62.442,93
0,00
3. Forderungen Kartenemittenten Belgien 5.623.428,36
6.702.523,37
4. Sonstige Vermögensgegenstände 726,83 6.396.571,13 558,24 7.506.059,24
II. Kassenbestand und Guthaben bei



Kreditinstituten
503.080,47
596.605,67


6.899.651,60
8.102.664,91


6.899.651,60
8.102.664,91


P a s s i v a


31.12.2023 31.12.2022

EUR EUR
A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital 30.677,52 30.677,52
II. Gewinnrücklage 550.176,77 550.176,77

580.854,29 580.854,29
B. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 62.443,99 75.223,34
2. Sonstige Rückstellungen 46.795,25 43.706,00

109.239,24 118.929,34
C. Verbindlichkeiten

- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr -

1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 606.061,73 684.180,45
2. Verbindlichkeiten Mautsystem Belgien 5.603.496,34 6.633.819,78
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 0,00 79.199,24

6.209.558,07 7.397.199,47
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 5.681,81

6.899.651,60 8.102.664,91

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023


2023 2022

EUR EUR
1. Umsatzerlöse 2.809.605,18 3.410.659,87
2. Sonstige betriebliche Erträge 44.546,20 142.372,58
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.655.636,26 3.106.551,79
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 373,84 435,86
5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 2.237,50
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 52.329,54 116.894,98
7. Ergebnis nach Steuern = Jahresüberschuss 146.559,42 327.784,04
8. Gewinnausschüttung an Gesellschafter 146.559,42 327.784,04
9. Bilanzgewinn 0,00 0,00

A N H A N G der AGES RUC GmbH, Langenfeld, für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die AGES RUC GmbH hat ihren Sitz in Langenfeld und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf (HRB 33304).

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie des GmbH-Gesetzes. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz ist um die Posten "Forderungen Kartenemittenten Belgien" und "Verbindlichkeiten Mautsystem Belgien" zur verbesserten Darstellung der Auswirkungen der operativen Tätigkeit der Gesellschaft ergänzt.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert bilanziert und einzeln bewertet. Forderungsausfallrisiken wurde durch individuell ermittelte Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalwerten angesetzt.

Die Posten des Eigenkapitals sind zu Nennwerten angesetzt.

Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen ungewissen Verpflichtungen und erkennbaren Risiken in ausreichendem Umfang Rechnung tragen. Der Ansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet.

Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

III. Angaben zur Bilanz

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr aus.

Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen.

IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind außergewöhnliche Erträge in Höhe von TEUR 38 (i. Vj. TEUR 119) enthalten, die aus Vertragsstrafen resultieren.

V. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag

Vorgänge gemäß § 285 Nr. 33 HGB sind nicht eingetreten.

VI. Sonstige Angaben

Die AGES Maut System GmbH & Co. KG hat eine Patronatserklärung bezüglich der Verpflichtungen ihrer Beteiligungsgesellschaft AGES RUC GmbH gegenüber der Satellic NV abgegeben. Die Höhe der Verpflichtung ist korrespondierend mit den über die AGES RUC GmbH abgerechneten Mauteinahmen, jedoch bis zu einem maximalen Betrag von TEUR 20.000. Im Rahmen dieser Patronatserklärung verpflichtet sich die AGES Maut System GmbH & Co. KG, die AGES RUC GmbH finanziell so auszustatten, dass sie allen aus dem Mautgeschäft entstandenen Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen kann.

Mit Beschluss vom 20. März 2024 sowie unter Berücksichtigung des am
04. Dezember 2023 gefassten Vorabbeschlusses haben die Gesellschafter beschlossen, den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2023 der Alleingesellschafterin AGES Maut System GmbH & Co. KG zuzuweisen.

Organe der Gesellschaft sind Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung.

Zum Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr bestellt:

Herr Dr. Marco Dahm, Geschäftsführung, Freiburg

Die Geschäftsführung hat im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.

Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB und wird in den Konzernabschluss der AGES Maut System GmbH & Co. KG, Langenfeld, (HRA14045) einbezogen. Diese stellt den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf. Der Konzernabschluss kann im elektronischen Bundesanzeiger eingesehen werden.

 

Langenfeld, den 28. März 2024

Geschäftsführung der AGES RUC GmbH

Dr. Marco Dahm
(Geschäftsführer)

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AGES RUC GmbH, Langenfeld

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der AGES RUC GmbH, Langenfeld, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 28. März 2024

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Fischer, Wirtschaftsprüfer

Stahl, Wirtschaftsprüferin

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 11. Juni 2024 festgestellt.

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