Scherl
Montage GmbH
Hallbergmoos
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.571,00 |
3.081,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.571,00 |
3.081,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.354,60 |
157.076,23 |
| I.
Vorräte |
60.078,00 |
85.576,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.446,10 |
49.208,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
38.830,50 |
22.292,14 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.358,92 |
2.415,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
127.284,52 |
162.573,19 |
Passiva
|
|
31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
80.189,99 |
110.190,02 |
| B.
Rückstellungen |
27.473,36 |
14.866,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
19.621,17 |
37.517,06 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
19.621,17 |
37.517,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
127.284,52 |
162.573,19 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Scherl Montage GmbH mit Sitz in Hallbergmoos ist
beim Registergericht München HR B 110 938 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie nimmt die
im Handelsgesetzbuch für kleine Kapitalgesellschaften
vorgesehenen Erleichterungen bei der Aufstellung und
Offenlegung in Anspruch. Die Erstellungs- und
Offenlegungserleichterungen des MicroBilG werden nicht in
Anspruch genommen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Von der Erstellung eines Lageberichtes wurde
abgesehen (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
Bestimmungen der §§ 242 ff. HGB und §§
264 ff. HGB.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer (zwischen drei und
vierzehn Jahren) der Vermögensgegenstände linear
und bei Anschaffungen vor dem 01.01.2010 auch degressiv
vorgenommen.
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem
Anschaffungspreis von 150,00 Euro wurden im Jahr der
Anschaffung in voller Höhe aufwandswirksam
berücksichtigt.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150,00 Euro aber nicht mehr als 1.000,00 Euro wurde im
Geschäftsjahr ein Sammelposten gebildet und linear
über 5 Jahre abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips
angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den
direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige
Gemeinkosten (§ 255 Abs. 2 Satz 2 HGB) einbezogen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Die liquiden Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe der
stichtagsübergreifenden Vorausleistungen angesetzt.
Pensionsverpflichtungen wurden nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren ermittelt. Die
versicherungsmathematische Bewertung erfolgte unter
Verwendung der "Heubeck'schen Richttafeln 2005G". Der
Rechnungszinsfuß beträgt 3,68 %;
Gehalts-/Rentendynamik 0 %. Gemäß § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB wurde das Deckungsvermögen mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet. Die Abzinsung
erfolgt seit 2016 mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz,
der sich aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren
ergibt. Der Bewertungsunterschied im Vergleich zur
bisherigen Ermittlung mit einem Rechnungszinssatz auf Basis
der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt
-41.331,00 Euro.
Rückstellungen wurden für alle weiteren
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet und sind jeweils in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt
(§ 253 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 HGB). Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Der Erfüllungsbetrag der
Pensionsrückstellungen beträgt 344.997,00 Euro,
der damit verrechnete Zeitwert des Deckungsvermögens
322.911,53 Euro. Der Zinsaufwand aus den
Pensionsrückstellungen wurde mit dem Zinsertrag aus
dem Rückdeckungsanspruch saldiert.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 3
Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer: Margareta Sax
Ergebnisverwendung: § 325 Abs. 1 HGB
Hallbergmoos, den 04. April 2019
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
1.1.2016 -
31.12.2016
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 723,44 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Margareta Sax
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.04.2019 festgestellt.
|