NDST Antennentechnik GmbH
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Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mareen Pehlke since 9/18/2009 | Procura |
Jan Groß since 6/6/2006 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Official financial statements and annual reports
NDST Systemtechnik GmbHElmenhorst/LichtenhagenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011AKTIVA
AnhangAllgemeine HinweiseDer Jahresabschluss der NDST Systemtechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu dieser Vorschrift waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat keinen Lagebericht aufgestellt, da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist; § 264 Abs. 1 S. 3 HGB. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenErworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Die Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 150,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00, wurde in den Vorjahren ein Sammelposten gebildet, der linear über 5 Jahre abgeschrieben wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Pensionsrückstellungen betragen EUR 171.229,00. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und BewertungsmethodenBeim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzForderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Eigenkapital Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt DM 50.000,00. Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
Sonderposten mit Rücklageanteil Der Unterschiedsbetrag zwischen den steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen und den nach § 253 HGB i.V.m. § 279 HGB zulässigen handelsrechtlichen Abschreibungen in Höhe von EUR 2.145,00 ist als Sonderposten mit Rücklageanteil passiviert. Die Auflösung erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände. Die Gesellschaft nutzt das im Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) festgehaltene Beibehaltungswahlrecht für den Sonderposten mit Rücklageanteil. Die Auflösung erfolgt gem. den Vorgaben des HGB a.F. (siehe IDW RS HFA 28, Tz. 18). Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Verbindlichkeitenspiegel
Sonstige AngabenGeschäftsführung und Vertretung Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2011 war Herr Jan Groß. Er ist alleinvertretungsberechtigt und vom Selbstkontrahierungsverbot des § 181 HGB befreit. Haftungsverhältnisse Es bestehen keine aus dem Jahresabschluss nicht ersichtlichen Eventualverbindlichkeiten und wesentliche Haftungsverhältnisse. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 HGB haben nicht bestanden. Gewinnverwendung/GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsleitung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Jahres 2011 in Höhe von EUR 334,67 auf neue Rechnung vorzutragen.
Elmenhorst/Lichtenhagen, 18. Januar 2013 (Jan Groß, Geschäftsführer) Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 erfolgte auf der Gesellschafterversammlung vom 1. Februar 2013. |
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