bend-IT
GmbH
Oldenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 29.06.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
230.443,92 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
213.776,00 |
| II.
Sachanlagen |
16.667,92 |
| B.
Umlaufvermögen |
189.339,83 |
| I.
Vorräte |
53.775,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
135.407,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
157,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.551,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
423.335,34 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
24.804,04 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
195,96 |
| B.
Rückstellungen |
3.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
341.743,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
53.788,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
423.335,34 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Die bend-IT GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom
29. Juni 2010 gegründet. Der vorliegende Abschluss ist
für das Rumpfwirtschaftsjahr vom 29. Juni bis 31.
Dezember 2010.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Anwendung
der Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den
für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibungen ist die
voraussichtliche Nut-zungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei
den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt
die Abschreibung linear. Das Sachanlagevermögen wird,
soweit es der Abnutzung unterliegt, linear pro rata
temporis abgeschrieben.
Die
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände (Entwicklungskosten von
Software) wurden zu Herstellungskosten bewertet und
handelsrechtlich über einen Zeitraum von sieben Jahren
abgeschrieben.
Der
entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde zu Anschaffungskosten bewertet und
handelsrechtlich über einen Zeitraum von fünf
Jahren abgeschrieben. Es lagen keine Gründe vor, die
eine längere Nutzungsdauer rechtfertigen (§ 285
Nr. 13 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 150 werden
aus Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 IIa EStG im Erwerbsjahr voll als
Betriebsausgaben abgezogen; solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen € 150 und € 410
werden entsprechend § 6 II EStG im Geschäftsjahr
voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens wird in einem Anlagenspiegel
dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen
des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H.
v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 I HGB).
Das
Stammkapital beträgt € 25.000,00. Es ist
mit dem Nennwert angesetzt.
Der
Jahresfehlbetrag beträgt € 195,96.
Nach § 268 VIII HGB besteht eine
Ausschüttungssperre in Höhe der
fortgeführten Herstellungskosten der
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
|
€
|
Die
sonstigen
Rückstellungen betragen
|
3.000
|
davon
entfallen auf:
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|
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
1.000
|
|
Jahresabschlusskosten
|
2.000
|
davon mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
|
900
|
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285
Nr.1 und Nr. 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
|
Restlaufzeit
|
Summe
|
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bis 1 Jahr
|
>1 - 5 Jahre
|
> 5 Jahre
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
€
|
€
|
gegenüber
Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
31.706,20
|
0,00
|
0,00
|
31.706,20
|
aus Wechseln
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
gegenüber
Gesellschaftern
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
Gegenüber
Unternehmen mit Beteiligungs-verhätlnis
|
10.017,50
|
0,00
|
0,00
|
10.017,50
|
Sonstige
|
20.019,60
|
84.000,00
|
196.000,00
|
300.019,60
|
Summe
|
61.743,30
|
84.000,00
|
196.000,00
|
341.743,30
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II. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch:
Herrn Volker Schilling (ab 29. Juni 2010)
Herrn Nino Kambach (ab 29. Juni 2010)
Herrn Johannes Beekmann (ab 22. November 2010)
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288
HGB wurde Gebrauch gemacht.
Oldenburg, den 30.06.2011
gez. Volker Schilling, Geschäftsführer
gez. Nino Kambach, Geschäftsführer
gez. Johannes Beekmann, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2011 festgestellt.
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