Adolf Müller GmbHLiquidated

88271 Wilhelmsdorf, DEU

Master Data

Registry
Register court Ulm HRB 550914
Registered
6/10/1987
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsManufacture of builders’ ware of plastic
Purpose
Fuhr- und Baggerbetrieb sowie die Ausführung von Kabel- und sonstigen Tiefbaumaßnahmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten und zu betreiben, bestehende Unternehmen dieser Art zu erwerben oder sich an solchen in jeder Rechtsform zu beteiligen und sämtliche einschlägigen Geschäfte auf dem angegebenen oder auf verwandten Gebieten zu betreiben. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

History

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Financial Report

Adolf Müller GmbH

Wilhelmsdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008

BILANZ


AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Ausstehende Einalgen auf das gezeichnete Kapital

12.782,30

12.782,30

B. Anlagevermögen

77,77

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,51

0,51

II. Sachanlagen

77,26

192,26

C. Umlaufvermögen

5.759,66

I. Vorräte

61,86

68,27

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

3.842,76

9.509,68

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.855,04

566,72

D. Rechnungsabgrenzungsposten

68,01

68,01

E. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

62.922,53

69.880,18

Summe Aktiva

81.610,27

93.067,93


PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.564,59

25.564,59

II. Verlustvortrag

-95.444,77

-96.525,34

III. Jahresüberschuss

6.957,65

1.080,57

nicht gedeckter Fehlbetrag

62.922,53

69.880,18

buchmäßiges Eigenkapital

0,00

0,00

B. Rückstellungen

1.620,72

2.624,66

C. Verbindlichkeiten

79.989,55

90.443,27

Summe Passiva

81.610,27

93.067,93

ANHANG

A. Vorbemerkung

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze (§ 284 II Nr. 1 HGB)

1. Anlagevermögen

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze werden durchweg an den ertragsteuerlichen Vorschriften ausgerichtet.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern linear und degressiv abgeschrieben. Bei der degressiven Abschreibung wird auf eine Abschreibung in gleichen Jahresraten übergegangen, sobald sich hieraus höhere Abschreibungsbeträge ergeben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellkosten bis € 150,00, Zugang nach dem 31.12.2007, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, Zugang nach dem 31.12.2007, mit Anschaffungs- bzw. Herstellkosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wird ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Der Sammelposten wird im Wirtschaftsjahr des Zugangs und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst.

2. Umlaufvermögen 

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren.

Die Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, verminderter Verwertbarkeit usw. ergeben, werden durch Abbewertungen berücksichtigt.

Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

3. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen Rückzahlungsbeträgen passiviert.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen zum 31.12.2008 insgesamt € 52.918,68.

4. Sonstige Angaben

Zum Geschäftsführer war im Wirtschaftsjahr bestellt:

Herr Adolf Müller, Fuhrunternehmer

Der Gesellschafter Herr Adolf Müller, Wilhelmsdorf hat mit der Gesellschaft eine Rangrücktrittsvereinbarung über die bestehenden Gesellschafterdarlehen geschlossen.

Unter Berücksichtigung der im Anlagevermögen enthaltenen stillen Reserven sowie des o.g. kapitalersetzenden Darlehens liegt keine Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne vor.

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