Dentec GmbHLiquidated

70188 Stuttgart, DEU

Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 21742
Registered
2/20/2001
Industry
Manufacture of orthopaedic appliancesWholesale of medical and orthopaedic goods, dental and laboratory material and equipmentManufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipment
Purpose
Die Herstellung und der Vertrieb zahntechnischer Produkte aller Art, insbesondere Zahnersatzprodukte, Zahnprothesen, Zahnhalte- und Zahnkorrekturapperate.

History

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Management

NameRole
Robert Dr.med.d. Barho
since 1/13/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

70563 Stuttgart, Friedemannweg 5
€25,000
100.00%

Financial Report

Dentec GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1,00 1,00
I. Sachanlagen 1,00 1,00
B. Umlaufvermögen 102.076,64 111.297,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 100.639,73 100.602,68
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.436,91 10.694,42
Bilanzsumme, Summe Aktiva 102.077,64 111.298,10

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 90.785,74 91.761,16
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 66.761,16 67.445,37
III. Jahresfehlbetrag 975,42 684,21
B. Rückstellungen 2.797,50 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 8.494,40 18.036,94
Bilanzsumme, Summe Passiva 102.077,64 111.298,10

Anhang


gemäß §§ 284 ff. HGB für das Geschäftsjahr 2010

der Firma

Dentec GmbH

Staibenäckerstr. 13, 70188 Stuttgart

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen der Satzung zugrunde.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet.

5. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

6. Forderungen gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen.
Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31.12.2011 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilMoG nicht überschreiten.

Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grund­sätzlich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen waren in 2011 nicht vorzunehmen.

b. Die Gesellschafter-Forderungen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert.

d. Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt;
Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften sind berücksichtigt.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Sonstige Vermögensgegenstände
100.639,73
0,00
100.639,73
Vorjahr
100.602,68
0,00
100.602,68
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesamt
100.639,73
0,00
100.639,73
Vorjahr
100.602,68
0,00
100.602,68


II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB,
 § 42 Abs. 3 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 100.639,73 (Vorjahr EUR 100.602,68).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva B. I. enthalten.

III. Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
67.445,37
Jahresfehlbetrag
2009
-684,21
1. Januar 2010
 
66.761,16
 
 
 


IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
8.494,40
0,00
8.494,40
0,00
(Vorjahr)
18.036,94
0,00
18.036,94
0,00
- davon ggü. Gesellschaftern
8.024,40
0,00
8.024,40
0,00
  (Vorjahr)
15.573,49
0,00
15.573,49
0,00
 
 
 
 
 
Gesamt
8.494,40
0,00
8.494,40
0,00
 
 
 
 
 
(Vorjahr)
18.036,94
0,00
18.036,94
0,00


D. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dr. Robert Barho geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)

Keine.

III. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den zum 31. Dezember 2010 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Stuttgart, den 20. Mai 2012

(Geschäftsführer) 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.05.2012 festgestellt.

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