ME CONSULT
GmbH
Würzburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.518,50 |
2.184,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,50 |
2,50 |
| II.
Sachanlagen |
1.516,00 |
2.181,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.470,33 |
51.852,81 |
| I.
Vorräte |
46.160,00 |
44.760,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.943,01 |
4.551,12 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.367,32 |
2.541,69 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
44.625,22 |
44.541,29 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
105.614,05 |
98.578,10 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
51.129,19 |
51.129,19 |
| II.
Verlustvortrag |
95.670,48 |
84.448,32 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
83,93 |
11.222,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
44.625,22 |
44.541,29 |
| B.
Rückstellungen |
2.000,00 |
2.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
103.614,05 |
96.578,10 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
55.041,32 |
48.005,37 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
105.614,05 |
98.578,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der
Grundlage der handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Bilanz wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben, die
wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung
oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt
im Anhang aufgeführt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Auch vor dem Hintergrund des in der Bilanz
ausgewiesenen Kapitalfehlbetrages i.H.v. Euro 44.625,22
wurde bei Aufstellung der Bilanz von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Geschäftsführung hält die Fortführung
des Unternehmens für überwiegend wahrscheinlich,
so dass eine Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO
in der bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung nicht vorliegt.
Im Übrigen liegt zu Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von Euro 48.572,73 eine
Rangrücktrittserklärung vor.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind
im Wesentlichen unverändert - mit Ausnahme der
Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) - die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen werden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zu einem
Wert von Euro 150,00 Euro werden voll
abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr
als Euro 150,00 aber nicht mehr als Euro 1.000,00 wird ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die
Vorräte (in Arbeit befindliche Aufträge)
werden unter Berücksichtigung des
Ausführungsstandes zu Herstellungskosten angesetzt.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Risiken werden im
Rahmen von Pauschal- und Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt.
Die
sonstigen Rückstellungen sind für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Latente Steuern werden gemäß § 274a
Nr. 5 HGB nicht abgegrenzt; dies gilt auch für passive
Latenzen die grundsätzlich auch die
Tatbestandsvoraussetzungen für den Ansatz einer
Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1
HGB erfüllen würden.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag
ausgewiesen. Die Umstellung des gezeichneten Kapitals in
EURO ist noch nicht erfolgt. Es lautet auf DM 100.000,00.
Verbindlichkeiten
Im Ausweis enthalten sind Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
101.592,84 (Vorjahr: Euro 94.597,72). Davon sind Euro
48.572,73 durch abgegebene
Rangrücktrittsvereinbarungen nachrangig.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 55.041,32
(Vorjahr: Euro 48.005,37). Der Gesamtbetrag der
bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren beträgt Euro 48.572,73 (Vorjahr:
Euro 48.572,73).
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Dr. Martin Brillinger
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Geschäftsführer
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Würzburg, den 30. Dezember 2011
gez. Dr. Martin
Brillinger
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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