Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 23896
Registered
1/9/2017
Industry
Trade of steam, hot water and cooled airWholesale of electrical household appliancesWholesale of plumbing and heating equipment and supplies
Purpose
Elektroinstallations- und Montageleistungen einschließlich der dazugehörigen Tiefbauarbeiten, Vertrieb, Aufkauf sowie Service für Elektrogeräte und Anlagen, Elektrogroßhandel, Sanitärhandel sowie Handel mit Heizungstechnik.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Walter Neumann
since 1/9/2017
Managing Director
René Neumann
since 1/9/2017
Managing Director

Beneficial Owners

50.70% identified49.30% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
50.70%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Elektro Verwaltungs GmbH
49.30%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Elektro Verwaltungs GmbH
Germany
€100,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Elektro GmbH Kemberg

Kemberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 18.353,00 22.772,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 3.588,00 4.523,00
II. Sachanlagen 14.765,00 18.249,00
B. Umlaufvermögen 534.687,90 548.335,94
I. Vorräte 8.415,88 22.236,80
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 333.721,21 268.331,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 192.550,81 257.767,33
Summe Aktiva 553.040,90 571.107,94

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 390.406,95 326.040,76
I. Gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Bilanzgewinn 290.406,95 226.040,76
B. Rückstellungen 26.180,68 75.962,91
C. Verbindlichkeiten 136.453,27 169.104,27
Summe Passiva 553.040,90 571.107,94

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Elektro GmbH Kemberg hat ihren Sitz in Kemberg und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stendal, Handelsregister B 23896.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die Wertansätze der unfertigen Arbeiten wurden entsprechend dem Fertigungsstand der Arbeiten ermittelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr sind mit dem Barwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagespiegel dargestellt. Wegen der größenabhängigen Erleichterung (§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB) ist der Anlagespiegel nicht Bestandteil des Anhangs.

Haftungsverhältnisse

Bezüglich der Sicherheitseinbehalte bei Bauleistungen wurden bei der R + V sowie bei der VHV -Versicherung eine Kautionsversicherung abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Höhe der durch die R + V - Versicherung übernommenen Bürgschaften auf € 8.916,00 und bei der VHV - Versicherung auf € 13.277,00. Weitere Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden

Eigenkapital

Das Stammkapital von EUR 100.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.

Sonstige Angaben

Angaben nach § 264 Abs. 2 HGB

Über Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt, waren keine Angaben zu machen.

Beschäftigte Arbeitnehmer (§ 285 Nr. 7 HGB)

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt 17. Die Ermittlung erfolgte entsprechend § 267 Abs. 5 HGB.

Weitere Angaben

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.7.2024.

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