Master Data

Registry
Register court Köln HRB 81112
Registered
2/1/2013
Industry
Activities of employment placement agenciesComputer consultancy activitiesIntermediation service activities for personal services
Purpose
die Entwicklung und der Betrieb eines Internetservices im Bereich der Personalfindung sowie artverwandte Dienstleistungen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Christoph Peter Edler
since 4/9/2014
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Köln
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

yopejo GmbH

Hürth

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

1,00

1,00

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

318,93

318,93

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

2.974,02

C. nicht durch Eigenkaptial gedeckter Fehlbetrag

4.195,32

7.393,67

Summe Aktiva

7.489,27

7.713,60



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-32.393,67

-31.626,91

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

3.198,35

-766,76

B. Rückstellungen

1.200,00

2.400,00

C. Verbindlichkeiten

6.289,27

5.313,60

D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

4.195,32

7.393,67

Summe Passiva

7.489,27

7.713,60

ANHANG

1.Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Yopejo GmbH ist zum 31.12. 2023 nach den neuen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes, wie sie am 25. 5. 2009 verkündet wurden (BilMoG), aufgestellt worden.

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG; BGBl I 15, 1245) ist grundsätzlich erstmals auf Geschäftsjahre (GJ) anzuwenden, die nach dem 31.12.15 beginnen

Der Jahresabschluss der Yopejo GmbH für das Geschäftsjahr 2023 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für kleine Kapitalgesellschaften i. d. F. des vom Bundesrat am 3. 4. 2009 verabschiedeten Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) und des BilRUG aufgestellt.

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB (§§ 238 ff) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff HGB) aufgestellt worden.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

2. Rechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft ist mit Beschluss vom 11. Dezember 2012 gegründet wurden durch notariellen Vertrag; Eintragung unter: HRB 81112.

3.Steuerliche Verhältnisse

Die Gesellschaft hat ein Stammkapital von 25.000 €, das vom Gesellschafter gehalten wird.

4.Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden

Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25. 5. 2009 (BilMoG) in Verbindung mit der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 1. 1. 2009 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Gem. § 285 Nr. 28 HGB ist der Gesamtbetrag der Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB anzugeben und aufzuschlüsseln in Beträge aus der

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Anlagevermögensgegenstände und

Aktivierung latenter Steuern sowie

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum beizulegenden Zeitwert.

Es sind keine dieser Beträge vorhanden (§ 268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrter Betrag).

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB werden Rückstellungen, für die sich aufgrund der geänderten Bewertung eine Auflösung ergeben würde, beibehalten, soweit der aufzulösende Betrag bis spätestens zum 31. 12. 2024 wieder zugeführt werden müsste. Die Rückstellungen für Pensionen wurden hierbei im Sinne einer Gesamtbetrachtung als ein Posten zusammengefasst, auch wenn er sich aus verschiedenen Teilen von Verpflichtungen zusammensetzt.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG angepasst.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Außerplanmäßige Abschreibungen bei nur vorübergehender Wertminderung des Anlagevermögens, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung oder auf den niedrigeren Zukunftswert im Umlaufvermögen sind nicht angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Sonstige Erläuterungen Haftungsverhältnisse

Bürgschaften, Garantien und Patronatserklärungen wurden keine abgegeben.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert vermindert um Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt.

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt.

Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend Rechnung getragen.

5.ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Aktiva

Die vorhandenen bzw. neu angeschafften Anlagegüter sind dem Abschreibungsverzeichnis, zu entnehmen.

Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Abs. 2 a HGB aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Außerplanmäßige Abschreibungen liegen nicht vor.

Der Bankbestand ist mit dem nominellen Wert angesetzt, 2.974,02 €.

Folgende Angaben nach § 285 Nr. 23BS c) HGB sind zu Bewertungseinheiten zu machen: Im Geschäftsjahr sind keine aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten gebildet worden.

Passiva

Gezeichnetes Kapital

Der Nennbetrag des Anteils von 25.000 € ist dem Gesellschafter zuzurechnen.

Der Jahresüberschuss der Yopejo GmbH beträgt 3.198,35 € (Vj:/. 766,76 €).

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gibt es nicht, § 285 Nr. 24 HGB.

Steuerrückstellungen sind für das Geschäftsjahr 2023 nicht angefallen.

Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, existieren nicht, § 285 Nr. 1b) HGB.

6.ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Ausschüttungssperre

Zum 31. Dezember 2023 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB kein Sachverhalt für eine Ausschüttungssperre vor.

Außerordentliche Erträge

Außerordentliche Erträge sind im Geschäftsjahr 2023 nicht entstanden.

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultiert aus den Umsatzerlösen. Sonst. betriebliche Erträge sind im Wirtschaftsjahr bis zum 31.12. 2023 nicht angefallen. Von den Umsatzerlösen werden sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen abgezogen.

7.SONSTIGE ANGABEN

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2023 war:

Ab 06. Dezember 2012 Gesellschafter (mehrheitlich) Christoph Edler.

Köln, im Juni 2025.........................

 

Hürth, den 12. Juni 2025

gez. Edler

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 12. Juni 2025

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