E.CA Economics GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
Bilanz
Aktiva
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31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Anlagevermögen |
522.263,45 |
553.845,84 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
7.089,83 |
7.120,83 |
| II. Sachanlagen |
450.256,00 |
481.927,00 |
| III. Finanzanlagen |
64.917,62 |
64.798,01 |
| B. Umlaufvermögen |
5.211.255,86 |
7.961.036,86 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
4.971.705,72 |
7.684.868,28 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
239.550,14 |
276.168,58 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
282.213,73 |
222.879,22 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva |
6.015.733,04
|
8.737.761,92 |
Passiva
|
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31.12.2024 EUR |
31.12.2023 EUR |
| A. Eigenkapital |
477.871,79 |
201.838,86 |
| I. gezeichnetes Kapital |
25.200,00 |
25.200,00 |
| II. Bilanzgewinn |
452.671,79 |
176.638,86 |
| B. Rückstellungen |
3.991.950,65 |
2.122.309,41 |
| C. Verbindlichkeiten |
1.545.910,60 |
6.413.613,65 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.545.910,60 |
6.413.613,65 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva |
6.015.733,04 |
8.737.761,92 |
Anhang
E.CA Economics GmbH, Berlin
Anhang für das Geschäftsjahr 2024
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Charlottenburg unter der Nummer HRB 106964 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH im
Sinne von § 267 Abs. 1-3 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB gewählt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss unter Zugrundelegung der Going-Concern-Prämisse
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB aufgestellt.
AKTIVA
Anlagevermögen
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen
Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei
werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
von drei bis fünf Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die EDV-Programme mit
Anschaffungskosten unter EUR 250; diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam
erfasst.
Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer
Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen
grundsätzlich zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Sachanlagevermögens
beträgt 3 bis 15 Jahre.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 EStG angewendet.
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern
des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, werden im Geschäftsjahr
der Anschaffung in voller Höhe als Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten von
mehr als EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 800,00 sind unter Angabe des Tages der
Anschaffung sowie der Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen, gleichzeitig
in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion).
Ausleihungen werden mit dem Nominalwert bilanziert.
Liegen für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens Anhaltspunkte für eine dauernde
Wertminderung vor, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden
Wert.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert
angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet
ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden
abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen
bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
PASSIVA
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Kurs zum Zeitpunkt
der Entstehung erfasst. Zum Abschlussstichtag werden gem. § 256a HGB auf fremde Währung
lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs
umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden dabei das Vorsichtsprinzip
und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine
Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, mit Ausnahme der Mietkautionen in Höhe von
TEUR 101.
Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt
EUR 25.200,00.
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten,
für ausstehende Rechnungen, Urlaubsrückstellungen sowie Jahresabschlusskosten.
Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem
Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
in Höhe von TEUR 1.000 (Vorjahr: TEUR 3.500) und aus Steuern in Höhe von TEUR 144
(Vorjahr: TEUR 61).
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 54 Mitarbeiter (Vj. 59 Mitarbeiter) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 1.222 (Vorjahr:
TEUR 1.243) aus Miet- und Leasingverträgen.
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr:
Familienname
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Vorname
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Beruf
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Nitsche Friederiszick
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Dr. Rainer Dr. Hans W.
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wettbewerbsökonomischer Berater wettbewerbsökonomischer Berater
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Für die Angabe der Geschäftsführungsvergütung wird die Schutzklausel § 286 Abs. 4 HGB
in Anspruch genommen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung Wir schlagen der Gesellschafterversammlung vor, den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 453 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Berlin, 28.05.2025
Dr. Rainer Nitsche Dr. Hans W. Friederiszick
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.06.2025 festgestellt.
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