Hosemann
GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
459,00 |
3.254,00 |
| I.
Sachanlagen |
459,00 |
3.254,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
24.470,66 |
34.929,00 |
| I.
Vorräte |
300,00 |
300,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
17.221,84 |
29.033,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
160,31 |
4.470,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
6.948,82 |
5.595,31 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.012,17 |
3.015,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
25.941,83 |
41.198,86 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.149,77 |
14.378,08 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-6.050,00 |
-6.050,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
18.950,00 |
18.950,00 |
| II.
Verlustvortrag |
4.571,92 |
969,14 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
12.228,31 |
3.602,78 |
| B.
Rückstellungen |
3.063,25 |
3.720,65 |
| C.
Verbindlichkeiten |
20.728,81 |
23.100,13 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
20.728,81 |
23.100,13 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
25.941,83 |
41.198,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264,267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und
Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB
aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 I 1, III HGB). Die
beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 IIa EStG
im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%,
abgeschrieben.
Die Bewertung des Warenbestandes erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird
das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Lifo-Methode
angewendet (§ 256, 1 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt ( § 253 I HGB).
III. Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III
GmbHG) betragen am Abschlussstichtag € 160,31 (Vorjahr
€ 4.470,26)
Die sonstigen Rückstellungen betragen €
653,86.
davon entfallen auf:
Gewährleistungsrückstellungen
€ 653,86.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) bestehen keine.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe des Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (§285 Nr. 6 HGB).
Der Berichtszeitraum schloss mit einem
Jahresfehlbetrag in Höhe von 12.228,31 €. Unter
Berücksichtigung des Verlustvortrags aus 2010 von
€ 4.571,92 errechnet sich ein Saldo von ./. €
16.800,23.
V. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch Frau Mandy Zehrfuss.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 IV HGB wurde in
Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 160,31 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 4.470,26 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.02.2012 festgestellt.
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